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Gehaltsbestandteile bei Berufsverbot

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Michaela Welsch
    29.01.2009 14:38 Uhr

    Hallo an die Newsgroup,

    kennt sich zufällig jemand mit Berufsverboten aus? Ich habe den aktuellen Fall vorliegen, dass einer Mitarbeiterin eines Mandanten Berufsverbot erteilt wurde. Da die Mitarbeiterin nicht mehr arbeitet habe ich im Lohn das Fahrgeld nicht mit ausbezahlt. Die Mitarbeiterin droht nun mit dem Anwalt, dass Ihr das Fahrgeld zustehen würde und dass sie ansonsten weniger Elterngeld bekommen würde. Bei der Krankenkasse habe ich nachgefragt, die sagt, das Fahrgeld ist kein Gehaltsbestandteil. Leider kann mir niemand etwas schriftliches geben.

    Hat hier vielleicht jemand Erfahrung?

    Michaela Welsch

  • Walter Swensson
    30.01.2009 11:49 Uhr
    Zitat von Michaela Welsch


    Hallo an die Newsgroup,

    kennt sich zufällig jemand mit Berufsverboten aus? Ich habe den aktuellen Fall vorliegen, dass einer Mitarbeiterin eines Mandanten Berufsverbot erteilt wurde. Da die Mitarbeiterin nicht mehr arbeitet habe ich im Lohn das Fahrgeld nicht mit ausbezahlt. Die Mitarbeiterin droht nun mit dem Anwalt, dass Ihr das Fahrgeld zustehen würde und dass sie ansonsten weniger Elterngeld bekommen würde. Bei der Krankenkasse habe ich nachgefragt, die sagt, das Fahrgeld ist kein Gehaltsbestandteil. Leider kann mir niemand etwas schriftliches geben.

    Hat hier vielleicht jemand Erfahrung?

    Michaela Welsch

    Hallo Frau Welsch,
    ich vermute, Sie meinen das "Beschäftigungsverbot", weil Sie in Ihrer Anfrage auch das "Elterngeld" erwähnten.

    So wie Sie den Fall schildern, muss der Sachverhalt unbedingt zwischen Ihrem Mandanten und der Arbeitnehmerin geregelt werden.
    Ob das "Fahrgeld" Gehaltsbestandteil ist oder nicht, muss dort geklärt werden oder von Juristen.
    Beim "Beschäftigungsverbot" ändert sich am Status der Arbeitnehmerin nichts; mit anderen Worten:
    In LODAS oder Lohn und Gehalt können Sie für die Zeit des "Beschäftigungsverbots" keine Ausfallzeiten buchen denn:
    "Beschäftigungsverbot" ist keine Ausfallzeit wie "krank" oder "Mutterschutz" und dergleichen (es gibt auch keinen Ausfallschlüssel dafür)
    Der Arbeitgeber zahlt unverändert das Gehalt etc. bekommt aber von der Krankenkasse sein Geld wieder.
    Über den "Bescheinigungsautomaten" der DATEV können Sie das leider nicht abwickeln, weil es das dafür notwendige Formular hier nicht gibt.
    (Gibt es von der Krankenkasse)
    Und wie immer gilt: die vorstehenden Zeilen geben nur meinen Wissenstand wieder und sind nicht als juristische Beratung
    zu verstehen.

    Herzliche Grüsse, Walter Swensson

  • Uwe Lutz
    30.01.2009 13:37 Uhr

    Liebe Frau Welsch,

    je nach Lohn-Paket der DATEV ist ggf. das Programm "Bescheinigungen" bei Ihnen mit installiert. In diesem Fall können Sie den Erstattungsantrag U2 (um den handelt es sich bei der Bescheinigung, die Herr Swensson angegebene hatte) direkt über das Programm erstellen. Der größte Teil der Daten wird dabei aus den erfolgten Lohnabrechnungen übernommen, so dass das Formular nicht vollständig neu ausgefüllt werden muss, wie dies bei dem Formular der Krankenkasse der Fall wäre.

    Eine elektronische Übermittlung dieser Bescheinigung an die Krankenkasse ist hierbei nicht möglich. Der Erstattungsantrag muss auf dem herkömmlichen Postweg übermittelt werden.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz