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Berufsständisches Versorgungswerk (Apothekerversorgung) und falsche Abbuchung

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Edmund Rehm
    30.01.2009 10:09 Uhr

    Liebe KollegInnen,

    immer wieder stellen wir fest, dass trotz Übermittlung per DÜ vom Versorgungswerk falsche Beträge abgebucht werden. Auf entsprechende Hinweise unsererseits wurde zwar Besserung gelobt, es werden aber nach wie vor falsche Beträge abgebucht. Eine Reihe von Mdt. ist dazu übergegangen, die erteilte Abbuchungsermächtigung zu widerrufen.

    Wie sind Ihre Erfahrungen und kann man das überhaupt in den Griff bekommen.

    Freundliche Grüße, Edmund Rehm

  • Mike Hecker
    31.01.2009 15:35 Uhr

    Hallo Herr Rehm!

    Genau das gleiche Problem hatten wir bei einem unserer Mandanten diese Woche ebenfalls. Trotz der Abmeldung des Versicherten (DÜ-Protokoll liegt vor) hat die Apothekerversorgung weiter fleißig abgebucht. Der Mandant hat dies nicht gemekrt, erst bei der Buchhaltung ist uns die Differenz aufgefallen.

    Die lapidare Antwort von Frau K. von der Apothekerversorgung: "Wenn ich keine Beitragsmeldung erhalte, buchen wir den bisherigen Beitrag ab. Woher sollen wir denn wissen, dass kein Beitrag mehr kommen soll. Wir haben gedacht, dass hier die Beitragsmeldung vergessen wurde."

    Ich finde es seitens der Apotherkversorgung schon ein bisschen frech, einfach so etwas abzubuchen ohne entsprechende Meldung. Dann braucht auch gar nicht erst eine Meldung gemacht zu werden.

    Unser Mandant hat der Abbuchung jedenfalls schnellstens widersprochen und ebenfalls die Einzugsermächtigung zurück gezogen.

    Schönes WE

    Mike Hecker