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Datenübermittlung an Bank

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Margit Teich
    10.02.2009 13:13 Uhr

    Hallo,

    ich habe für einen Mandanten die Überweisung der Gehälter als Datenübermittlung an das Kreditinstitut geschlüsselt. Die Abrechnung wurde am 22.01. erstellt. Als letzter Ausführungstag für die Datenübermittlung erscheint nun auf dem Übermittlungsprotokoll der 12.02.. Ist damit nur bis zu diesem Tag eine DÜ möglich oder wäre auch am 15. bzw. 16.02. noch die Ausführung durch die Bank erfolgreich. Wenn nicht, wie kann ich mein Problem beheben? Ich würde mich freuen, wenn ich dazu schnell eine Hilfe bekommen könnte.

    Vielen Dank an alle newgroup-Nutzer.
    MfG Frau Teich

  • Melanie Gall
    10.02.2009 13:38 Uhr

    Hallo Frau Teich,

    die Datenübermittlung der Überweisungen ist ja bereits zum ersten Ausführungstag erfolgt.

    Geben Sie den Sammler nicht bis zum letzten Ausführungstag ab, kann es durchaus sein, dass das Kreditinstitut den Datensatz gelöscht hat.
    In diesem Fall muss eine Gesamtwiederholung erfolgen, sodaß der Datensatz nocheinmal aufbereitet werden kann.

    Viele Grüße aus dem stürmischen Nürnberg!

    Melanie Gall
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Gerlinde Hausner
    10.02.2009 13:40 Uhr

    Hallo Frau Teich,
    Sie müssen in Zahlungserstellung die Weitergabetermine ändern.
    Die Datenübermittlung ist immer 2 Wochen gültig.
    Wenn Sie am 16. des Folgemonats die Zahlungen frei geben möchten,
    dürfen Sie als Zeitpunkt der Erstellung frühestens den 2. des Folgemonats
    der Abrechnung eingeben.

    Grüße aus Berlin.

  • Andreas Briefs
    10.02.2009 13:49 Uhr

    Hallo Frau Teich,

    nachdem das DATEV-Rechenzentrum den Zahlungsauftrag an das Bank-Rechenzentrum weitergegeben hat, muss der Mandant gegenüber der Bank innerhalb von 10 Bankarbeitstagen die Freigabe erklären, da der Zahlungsauftrag ansonsten automatisch im Bank-Rechenzentrum gelöscht wird.

    In Ihrem Fall muss also die Freigabe spätestens am 12.02.2009 bei der Bank vorliegen.

    Den Weitergabetermin vom DATEV-Rechenezntrum zum Bank-Rechenzentrum können Sie im Lohnprogramm steuern. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass dadurch nicht die Frist mit den 10 Bankarbeitstagen verändert wird, sondern nur das Zeitfenster verschoben wird.

    Beste Grüße
    Andreas Briefs