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Nachträgliche Abrechnung neuer Mitarbeiter

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Martina Hügel
    25.02.2009 13:39 Uhr

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Ein geringfügig Beschäftigter soll jetzt Ende Februar (Februar ist schon abgerechnet), noch nachträglich ab 01.1.2009 400,-- Euro monatlich erhalten.
    Wie löse ich das am besten? Wiederabrechnung im Februar nur für den neuen Mitarbeiter mit Nachberechnung für Januar 2009? Oder gibt es eine elegantere Lösung?

  • Christiane Schobel
    25.02.2009 14:33 Uhr

    Hallo Frau Hügel,

    um den Mitarbeiter rückwirkend abzurechnen, muß er im Bearbeitungsmonat 01/2009 angelegt werden. Dazu muß im laufenden Monat (bei Ihnen 02/2009) in den Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard, die Nachberechnung mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 auf den Januar angestoßen werden. Diese Nachberechnung senden Sie mit der Wiederabrechnung 02/2009. Eine andere Lösung gibt es hierfür nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christiane Schobel
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG