Sehr geehrte Frau Kohl,
bei der Abrechnung mit LODAS werden die Änderungen im Rechenzentrum voraussichtlich ab 05.03.2009 berücksichtigt. Für die Abrechnung von Kurzarbeit mit Erstattung von 100 % der SV-Arbeitgeber-Anteile (bei Qualifizierungsmaßnahmen) benötigen Sie die neue Version LODAS classic / comfort 8.11. Die neue Version steht voraussichtlich ab 06.03.2009 zum DFÜ-Abruf und Internet-Download bereit.
Die DATEV-Lohnprogramme enthalten die neuen Anträge für Kurzarbeit und Saison-KuG. Bei Abrechnungen ab Abrechnungsmonat Februar 2009 mit den neuen Versionen werden die neuen KUG-Anträge ausgegeben.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung werden für Kurzarbeit die Antragstellung, das Verfahren und die Prüfungen vereinfacht. Zusätzlich wird die Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit stärker gefördert. Die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallene Arbeitszeit können zur Hälfte bzw. bei Qualifizierung der Beschäftigten voll erstattet werden. Zusätzlich wird die Bezugsdauer auf 18 Monate verlängert. Die Änderungen gelten für 2009 und 2010.
Die erhöhte Erstattung der SV-Arbeitgeber-Anteile aus dem fiktiven Entgelt bei Kurzarbeit sind im neuen § 421 t SGB III geregelt.
In den Stammdaten sind in den neuen Versionen (LODAS 8.11 und Lohn und Gehalt 8.22) neue Eingabemöglichkeiten für Kurzarbeit enthalten. Mit dieser Eingabe wählen Sie aus, welcher Prozentsatz der SV-Arbeitgeber-Anteil für das fiktive Entgelt bei KUG erstattet wird (50 % oder 100 %). Diese Eingabe kann in den Mandanten- und Mitarbeiter-Stammdaten erfolgen. Zusätzlich muss im neuen KUG-Antrag unterschieden werden, ob bei Qualifizierung der Arbeitnehmer die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Hota
Personalwirtschaftssysteme
DATEV eG