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Kurzarbeit und Geldwerter Vorteil

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Martin Marburger
    02.03.2009 12:43 Uhr

    Guten Morgen,
    ich habe folgendes anliegen:

    Bei der Abrechnung für den Monat Februar stellt sich mir folgende Frage:

    Vorab: Wir machen momentan Kurzarbeit!!!

    Die Arbeitnehmer erhalten eine
    freiwillige Zulage (Lohnart 2033) in Höhe von 7,67 pro Monat
    und Urlaubsgeld (Lohnart 4000) in Höhe von 92,54 pro Monat

    3 Arbeitnehmer erhalten unter der Lohnart 2507 (Sonstiger Sachbezug) einen Betrag in
    Höhe von 80 !!! Wobei der monatliche Tankbetrag über die Lohnart 2700 Geldwert versteuert wird.

    Ich habe diese drei Lohnarten (2033/2507/4000) bei den Arbeitnehmer unter Schnellerfassung/Entlohnung als Festbezüge abgespeichert, dass heisst, Sie werden bei der Berechnung der Kurzarbeit prozentual runtergerechnet!!!

    Würde ich diese Werte nicht als Festbezug hinterlegen, sondern jeden Monat in der Monatserfassung neu eingeben, so werden bei der Probeabrechnung auch die vollen Beträge herangezogen!!!

    Was ist gesetzlich richtig, wo ist mein Fehler????
    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!!!

    Mt freundlichen Grüßen
    Martin Marburger

  • Jens Reitter
    02.03.2009 12:59 Uhr

    Hallo Herr Merburger,

    bei der Erfassung von Bewegungsdaten wird immer der voll erfasste Betrag in die Abrechnung aufgenommen.
    Unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge haben Sie die Möglichkeit die Kürzung des hinterlegen Betrages zu steuern (Standardhinterlegung = k/k).

    Haben Sie zu diesem Thema weitere Fragen?
    Unsere Hotline für Lohn und Gehalt steht Ihnen gerne unter 0911/319-5600 zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Reitter
    Personalwirtschaftssyteme
    DATEV eG

  • Martin Marburger
    02.03.2009 13:18 Uhr

    Hallo Herr Reitter,
    vielen Dank für ihre schnelle Antwort,
    mir stellt sich aber immer noch die Frage,
    was ist gestzlich richtig, ?
    Ich hoffe Sie können mir dort auch weiterhelfen?!

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Marburger

  • Jens Reitter
    02.03.2009 14:24 Uhr

    Hallo Herr Marburger,

    zur rechtlichen Behandlung können wir Ihnen keine Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhaltes an die zuständige Institution.


    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Reitter
    Personalwirtschaftssyteme
    DATEV eG