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Sofortmeldung nach Unterbrechungszeit?

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Margit Teich
    02.03.2009 16:47 Uhr

    Hallo,

    ich habe einen Mandanten (dieser ist zur Sofortmeldung verpflichtet) mit einem AN, der zuletzt mit Unterbrechung (unbezahlter Urlaub) geführt wurde. Zum 01.03.2009 soll dieser wieder arbeiten. Ist eine Sofortmeldung in diesem Fall zu erstellen?
    Wie kann eine Sofortmeldung ohne Neuanlage eines Arbeitnehmers erzeugt werden?

    MfG

  • Melanie Gall
    02.03.2009 17:03 Uhr

    Hallo Frau Teich,

    es muss für neu eingetretene Mitarbeiter in einigen Branchen der Beschäftigungsbeginn per Sofortmeldungen gemeldet werden.
    Die Meldungen müssen bereits vor der Aufnahme der Beschäftigung elektronisch übermittelt werden, damit diese rechtzeitig zur Beschäftigungsaufnahme bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger vorliegen.

    Wenn ein Arbeitnehmer unterbrochen ist, besteht dieses Arbeitsverhältnis nach wie vor.

    Sie können in Ihrem Fall die Unterbrechung einfach beenden.

    Zur Sofortmeldung siehe bitte auch Dokument Sofortmeldung - Umsetzung in LODAS (Dok. 1021338) .


    Beste Grüße

    Melanie Gall
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG