Hallo Newsgroop,
sehr geehrter Herr Mildner,
mit dem Finanzamt hatte ich damals keinen Kontakt mehr aufgenommen, da mir die rechtliche Grundlage eigentlich klar ist.
§ 38 (2) S. 2 EStG: 2Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.
D.h. für den Lohn der im März erarbeitet und im April ausbezahlt wird entsteht die Lohnsteuer im April. In der Folge ist dann diese Lohnsteuer im II. Quartal (im Zeitraum April bis Juni entstandene Lohnsteuern) anzumelden.
Einzig in LODAS kann dieser Sachverhalt nicht erfasst werden, da die Einstellung Anmeldezeitraum vierteljährlich, Lohnzahlung im Folgemonat nicht vorgesehen ist. Ich hatte das auch noch mal mit der DATEV-Hotline besprochen, die mir die fehlende Einstellungsmöglichkeit bestätigte. Diese Sache wurde in die Wunschliste aufgenommen.
Da es sich um einen relativ geringen Betrag (4000 : 12 = 333 ) handelt und der Aufwand für manuelle Anmeldungen via ElsterFormular in keinem Verhältnis dazu steht, habe ich für die Praxis resigniert und melde die Lohnsteuer bereits vorzeitig entsprechend der DATEV-Logik an.
Abschließend bleibt nur zu Hoffen, dass der Wunsch möglichst bald umgesetzt wird. Evtl. kann ja ein DATEV-Verantworlicher dazu Stellung nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kilian