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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Andreas Kilian
    03.03.2009 13:20 Uhr

    Hallo zusammen,

    wir haben bei einem Mandanten ein Problem bei der richtigen Einstellung des Lohnsteuer-Anmeldezeitraumes.

    Ausgangslage:
    Unser Mandant zahlt die Löhne immer am Anfang des Folgemonats. Also z.B. Jan.-Löhne werden Anfang Feb. bezahlt. Die Lohnsteuer für Jan. wird demzufolge im Feb. angemeldet und ist am 10.03. zur Zahlung fällig. Bei monatlichem Anmeldezeitraum hat das bisher auch wunderbar geklappt.

    Ab 2009 jedoch ist der Anmeldezeitraum nun vierteljährlich, da die Vorjahressteuer 4000,00 nicht überschritten hat. In LODAS sehen wir hier nur einen Auswahlpunkt für den Anmeldezeitraum vierteljährlich. Wie kann hier die nachschüssige Zahlungsweise abgebildet werden? Die Lohnsteuer-Werte März sind ja dann erst im Anmeldungszeitraum II. Quartal zu berücksichtigen.

    Wie und wann müssen die entsprechenden Schlüssel gesetzt werden.

    Für entsprechende Hilfestellung danken wir.

    Viele Grüße
    Andreas Kilian

  • Michael Kreuzer
    03.03.2009 15:02 Uhr

    Sehr geehrter Herr Kilian,

    bei einer vierteljährlichen Lohnsteueranmeldung ist kein verschobener Anmeldezeitraum vorgesehen.

    In Ihrem Falle ist vor der Januar-Abrechnung der Anmeldezeitraum "Vierteljährlich" zu hinterlegen.
    Für eine rechtliche Grundlage, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Kreuzer
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Jens Mildner
    19.05.2009 20:57 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    Zitat von Michael Kreuzer

    Für eine rechtliche Grundlage, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

    Sehr mysteriös. Da ich mir einbilde, selbst ganz gut Gesetze und Richtlinien durchforsten zu können, habe ich das getan, bin aber nicht fündig geworden. Die Entstehung der Lohnsteuer hat in meiner Welt nichts mit dem Anmeldezeitraum zu tun.

    Herr Kilian, hatten Sie eventuell mehr Erfolg? Oder haben Sie eine andere Lösung für Ihr Problem gefunden? Oder jemand anderes?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Mildner

  • Andreas Kilian
    20.05.2009 12:28 Uhr

    Hallo Newsgroop,
    sehr geehrter Herr Mildner,

    mit dem Finanzamt hatte ich damals keinen Kontakt mehr aufgenommen, da mir die rechtliche Grundlage eigentlich klar ist.

    § 38 (2) S. 2 EStG: 2Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.

    D.h. für den Lohn der im März erarbeitet und im April ausbezahlt wird entsteht die Lohnsteuer im April. In der Folge ist dann diese Lohnsteuer im II. Quartal (im Zeitraum April bis Juni entstandene Lohnsteuern) anzumelden.

    Einzig in LODAS kann dieser Sachverhalt nicht erfasst werden, da die Einstellung Anmeldezeitraum vierteljährlich, Lohnzahlung im Folgemonat nicht vorgesehen ist. Ich hatte das auch noch mal mit der DATEV-Hotline besprochen, die mir die fehlende Einstellungsmöglichkeit bestätigte. Diese Sache wurde in die Wunschliste aufgenommen.


    Da es sich um einen relativ geringen Betrag (4000 : 12 = 333 ) handelt und der Aufwand für manuelle Anmeldungen via ElsterFormular in keinem Verhältnis dazu steht, habe ich für die Praxis resigniert und melde die Lohnsteuer bereits vorzeitig entsprechend der DATEV-Logik an.

    Abschließend bleibt nur zu Hoffen, dass der Wunsch möglichst bald umgesetzt wird. Evtl. kann ja ein DATEV-Verantworlicher dazu Stellung nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Kilian

  • Jens Mildner
    20.05.2009 14:28 Uhr

    Hallo Herr Kilian,

    herzlichen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Nach der rechtlichen Grundlage hatte ich nur nochmal gefragt, da der Beitrag von Herrn Kreuzer den Eindruck erweckt, dass es eine für die fehlende "Vierteljährliche Anmeldung Folgemonat" gäbe.

    Tja, liebe DATEV, nun sitze ich hier mit einem Mandanten mit vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldung, der seinen Lohn immer erst am 20. des Folgemonats auszahlt und auch erst dann zusammenstellt und berechnen lässt.

    Wie kann ich denn hier einen vierteljährlichen Verspätungszuschlag zur Lohnsteuer verhindern? Nur manuell?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Mildner