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Unterbrechnung bei längerer Krankheit

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Ralf Bauernfeind
    18.03.2009 10:37 Uhr

    Guten Tag,

    folgendes Problem haben wir; wenn wir für einen Mitarbeiter eine Unterbrechnung z.B. wegen längerer Erkrankung eingeben, dann werden automatisch die Festbezüge gekürzt. Was auch richtig ist. Nur bei der privaten Kfz.-Nutzung (wir rechnen nach der 1%-Regel ab) wird auch dieser Betrag gekürzt. Bei einer Sozialversicherungsprüfung wurde dies beanstandet. Da nach § 8 Abs. 2 EStG dies nicht zulässig ist.

    Meine Frage nun, wie kann ich dies unterbinden, dass dieser Festbezug zukünftig nicht gekürzt wird?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Ralf Bauernfeind

  • Alexander H. Hermelink
    18.03.2009 12:10 Uhr

    Hallo,

    ohne jetzt belastbare Beweise zu haben: Rechnen Sie die private Kfz-Nutzung über die Option "Firmenwagen" ab? Da müsste er das eigentlich korrekt abrechnen (Lohnarte 873-876).

    Alexander Hermelink

  • Christiane Schobel
    18.03.2009 12:28 Uhr

    Hallo Herr Bauernfeind,

    das ist richtig, dass bei einer Unterbrechung die fest eingegebenen Beträge gekürzt werden. Möchten Sie die Kürzung unterbinden, so erfassen Sie die Bezüge die nicht gekürzt werden sollen in den Bewegungsdaten und entfernen über den Unterbrechungszeitraum die fest erfassten Beträge. Über Bewegungsdaten erfasste Beträge werden auch während der Unterbrechung nicht gekürzt.

    Sonnige Grüße aus Nürnberg

    Christiane Schobel
    Personalwirtschaftssysteme
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