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Ummeldung wg. Wechsel des Entgeltabrechnungssystems

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    Einträge 1-6 / 6

    Seite 1 von 1

  • Helene Fedotov
    20.03.2009 13:23 Uhr

    Wir haben einen Mandanten zum 01.02.2009 übernommen. Bei der Lohnberechnung 02/2009 wurden die Werte 01/2009 vorgetragen mit dem Grund der Abmeldung 36.
    Hinweise: LN13361, LN13356 und LN13374.

    Danke schön

  • G. Grev
    20.03.2009 14:26 Uhr

    Hallo Frau Fedotov!

    Wenn Sie neben den Meldungsnummern noch einen Text einstellen, könnte (ich/)man Ihnen eventuell helfen.
    So müssen Sie auf eine Antwort von DATEV warten ;-)

    MfG
    Grev

  • Helene Fedotov
    20.03.2009 14:37 Uhr

    gern,

    LN13361 - für die Gefahrtarifstelle **** werden geleistete Stunden (im Bereich UV) in Höhe von 0,00 für den Zeitraum 01/2009 gemeldet.
    LN13356 - für den Unfallversicherungsträger mit der Betriebsnummer ******** werden keine Stunden in der DEÜV-Meldung mit dem Abgabegrund 33 gemeldet. (der Grund 33 wurde von mir nicht angegeben)
    LN13374 - DEÜV: es wird eine Abmeldung wegen sonstiger Gründe (Abgabegrund 33) zum 31.01.2009 in die Vortragswerte eingestellt. (warum???)

    hoffentlicht hilft das weiter
    danke schön

  • G. Grev
    20.03.2009 14:51 Uhr

    Es hilft weiter. Sie haben vermutlich die falsche Stundenermittlung für den Arbeitnehmer hinterlegt (z.B. gem. abgerechneter Lohnarten und dabei handelt es sich um einen Festbezugsempfänger, der keinen Stundenlohn erhält).
    Wenn Sie die Einstellung prüfen, werden Sie vermutlich fündig werden.

    MfG
    Grev

  • Elisabeth Claus
    16.06.2015 09:54 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich gebe ein Mandat an einen Steuerberater zum 1. Juni 2015 ab der nicht über Datev abrechnet.
    Ich habe bei den einzelnen Mitarbeitern die Lohnsteuerabzugsmerkmale abgemeldet.
    Ist in diesem Fall noch etwas unter der Rubrik Wechsel Entgeltabrechnungssystem zu veranlassen?
    Dort steht bei Systemwechsel für die elektronische Lohnsteuerkarte
    "Abrechnungsmonat der Anmeldung (MMJJ)"
    Ich will ja nicht für mich anmelden, oder ist damit gemeint ab wann der neue Berater abrechnet?

    Für eine kurze Rückantwort wäre ich Ihnen dankbar.

    MfG E. Claus

  • Mike Hecker
    16.06.2015 10:42 Uhr

    Guten Morgen Frau Claus!

    Eine ELStAM-Abmeldung ist in Ihrem Fall nicht vorzunehmen. Der neue (Nicht-DATEV-)Steuerberater macht zum 1. Juni einfach eine ELStAM-Anmeldung wegen Systemwechsel und die Sache läuft. Ihre bisherige Anmeldung wird damit automatisch bei der Finanzverwaltung beendet und alles ist erledigt.

    Nur für die SV müssen Sie eine DEÜV-Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems vornehmen. Dazu ist nur die Erfassung des Feldes Abrechnung über DATEV - Ende mit dem Wert "31.05.2015" zu erfassen. Da Sie ja leider nicht schreiben ob Sie LODAS oder LuG nutzen müssen Sie sich den Pfad einmal selbst suchen.

    Ein Austrittsdatum ist nicht zu erfassen. Die DEÜV-Meldungen werden dann automatisch mit der letzten Abrechnung für Mai 2015 erstellt und die Sache ist beendet.


    Viele Grüße

    Mike Hecker