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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Lothar Hetz
    16.04.2009 14:28 Uhr

    Mein Mandant rechnet ab 1.5.2009 seine Gehälter bei einem anderen Lohnanbieter ab. Bisher habe ich gefunden, dass der Systemwechesl in den Mandantendaten eingeben wird (Ende 30.4.2009). Was löst diese Eignabe aus? Muss ich zusätzlich als Ende der Beschäftigung bei den Personaldaten ein Datum eingeben? Wer hat das kürzlich angewendet, denn wichtig wäre dass die elektr. Lohnsteuerbescheinigung usw. zum 30.4.2009 erstellt wird.

  • Michael Kreuzer
    16.04.2009 15:02 Uhr

    Sehr geehrter Herr Hetz,

    um in Ihrem Falle einen Systemwechsel auszulösen, ist unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten unter Systemwechsel im Feld "Ende" der 30.04.2009 zu erfassen.
    Sollte der April bereits abgerechnet worden sein, ist einer Wiederholungsabrechnung erforderlich.

    Dieses Datum löst bei nachfolgender Aprilabrechnung für alle Mitarbeiter eine Abmeldung mit Grund 36 (Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssytems) zum 30.04.2009 aus.

    Ein Austrittsdatum der Mitarbeiter ist in dieser Situation nicht zu erfassen.
    Eine Lohnsteuerbescheinigung wird bei einem Systemwechsel nicht erstellt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Kreuzer
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG