Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Andreas Großer
    16.04.2009 18:13 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    folgendes Problem: Bei einem Arbeitnehmer eines Baulohnmandanten stimmt meines Erachtens nach die Abrechnung des Urlaubsentgeltes nicht.

    Dieser Mandant besteht schon länger, ist allerdings seit 03/2009 dem Baulohn zugehörig. Im April hat der Arbeitnehmer 4 Tage Urlaub. Aufgrund der 2 abgerechneten Monate (März+April) hat er einen Anspruch in Höhe von 5 Tagen.

    Der errechnete Urlaubsanspruch im KJ stimmt mit meiner Proberechnung überein. Allerdings bei der Ermittlung des Urlaubsentgeltes und dem Urlaubszuschlag habe ich eine Differen pro Tag von ca. 5 Euro.

    Die Differenz ist nicht nachvollziehbar.
    Über Hilfe bin ich sehr dankbar.

  • Daniela Eichler
    16.04.2009 18:56 Uhr

    Hallo Herr Großer,

    die Berechnung der Urlaubsvergütung wurde soeben telefonisch mit einem Kollegen anhand Ihres Beispieles nachvollzogen.

    Ausführliche Informationen finden Sie im Elektronischen Wissen Lohn und Personal unter der Dokumentennummer 5300608 "Urlaub - Lexikon Lohn und Personal, Bauhauptgewerbe".


    Viele Grüße aus Nürnberg
    Daniela Eichler
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG

  • Harald Houben
    06.08.2015 11:31 Uhr

    Hallo Newsgroup!

    Ich habe folgende Frage:

    Ein Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe ( Abrechnung Tarifliche Arbeitszeit mit Arbeitszeitkonto ) hat den ganzen Monat Januar 2015 unbezahlten Urlaub.
    Können hier Stunden aus dem Arbeitszeitkonto herausgebucht werden? Werden diese Stunden auf ein evt. KUG-Geld angerechnet? Die Stunden sind nicht älter als 12 Monate!

    Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
    Petra Houben

  • Andreas Krob
    06.08.2015 12:12 Uhr

    Hallo Frau Houben,

    meines Erachtens können im vorliegenden Fall keine Stunden aus dem laufenden Arbeitszeitkonto herausgebucht bzw. ausgezahlt werden. Siehe auch Winterbaumerkblatt 2013/14 auf Seite 17 unter
    Pkt. cc) Geschützte Arbeitszeitguthaben.


    MfG

    Andreas Krob