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Zulage zu Stundenlohn bei Baulohnabrechnung

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Sylvia Steglich
    30.04.2009 18:12 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    ich schlage mich seit geraumer Zeit mit folgender Problemstellung herum:
    Ein AG (Dachdecker) zahlt für jede gearbeitete Stunde einen Zuschuß für Arbeitskleidung/ Werkzeuggeld.
    Bisher habe ich es so gelöst:
    Std-Lohnart 1 in Kanzleilohnarten mit individ. Zulage belegt und die entsprechende Zulage beim Mitarbeiter erfasst. Funktionierte prima, bis der AG beanstandete, dass die Zulage nicht einzeln auf der Lohnabrechnung ersichtlich und demzufolge nicht nachprüfbar ist. Hinweise auf die Spalte Faktor wurden nicht akzeptiert.
    Nun habe ich mir eine indiv. Lohnart angelegt- nur Zulage, keine Stundenberechnung bei BG und ZVK-, die ich allerdings manuell entsprechend der monatlich tatsächlich gearbeiteten Stunden erfassen muss.
    Das ist ziemlich aufwändig.
    Wer hat dafür eine elegante Lösung? In die Lohnart Stundenlohn 1 eine Folgelohnart eintragen wäre das allereinfachste, wirkt ja aber nicht nur für diesen einen Mandanten.

    Mit freundlichem Gruß
    Steglich

  • Karl D.
    30.04.2009 18:16 Uhr
    Zitat von Sylvia Steglich


    Wer hat dafür eine elegante Lösung? In die Lohnart Stundenlohn 1 eine Folgelohnart eintragen wäre das allereinfachste, wirkt ja aber nicht nur für diesen einen Mandanten.

    Hallo Frau Steglich!

    Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie die Lohnart "Stundenlohn 1" erneut anlegen (kopieren?) und nur für diesen speziellen Mandanten nutzen. Dann könnten Sie ohne Probleme mit einer Folgelohnart arbeiten.

    MfG und einen schönen Feiertag
    Karl D.

  • Michael Kreuzer
    04.05.2009 12:25 Uhr

    Hallo Frau Steglich,

    um einen Zuschuss für jede geleisetete Stunde abzurechnen, ist eine der von Ihnen angesprochenen Varianten (Individuelle Zulage oder separate Zulagenlohnart) zu verwenden.

    Eine Folgelohnart ist in dieser Situation nicht sinnvoll, da diese den selben Faktor wie der Stundenlohn verwenden würde.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Kreuzer
    Personalwirtschaftssysteme
    DATEV eG