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Gegenstandswert Buchführung 4/3-Rechner

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Tobias Maaß
    25.02.2010 18:38 Uhr

    Ich habe bei der Abrechnung der Buchführung von 4/3-Rechnern seit jeher den Nettoumsatz herangezogen, wie es Kanzlei-ReWe bei der Programmverbindung zur Rechnungsschreibung ebenfalls vorgibt.

    Im Kommentar zur StBGebVO von Charlier/Berners habe ich nun gelesen, dass als Jahresumsatz bei 4/3-Rechnern der Bruttoumsatz zu verstehen sei.

    Gibt es Forenteilnehmer, die diesbezüglich einen Überblick über die Meinungen der Kommentatoren haben? Weichen Charlier/Berners von der h.M. ab?

  • Harald Schimmel
    26.02.2010 11:09 Uhr

    Hallo Herr Maaß,

    man muss hier wahrscheinlich zwei Dinge unterscheiden. Die Buchführung für 4/3-Rechner wird nach § 33 StBGebV abgerechnet. Hier ist der Nettoumsatz (also ohne Umsatzsteuer) als Gegenstandswert anzusetzen.
    Bei der Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (Gewinnermittlung nach 4/3) nach § 25 StBGebV ist als Gegenstandswert die Summe der Betriebseinnahmen (oder ausgaben) die Basis. Zu den Betriebseinnahmen zählt hier auch die Umsatzsteuer (sowie der Eigenverbrauch etc.).
    Diese Meinung wird im Kommentar Meyer/Goez vertreten.
    mfg
    H.S.