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Fristenüberwachung Einspruchsverfahren

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Ludger Schmitz
    05.03.2010 13:17 Uhr

    Bisher halten wir die offenen Einspruchsverfahren manuell nach. Da dies aber immer wieder zu Problemen führt (Vergessen der Bearbeitung) suche ich ein Verfahren, wie dies in Fristen und Bescheiden oder mit anderen Lösungen besser nachgehalten werden kann.

    Für Hinweise bin ich dankbar.

  • Tobias Baier
    01.04.2010 10:36 Uhr

    Hallo Hr. Schmitz,

    mit der Programmkomponente Post, Fristen und Termine von Eigenorganisation classic bzw. Eigenorganisation comfort erfassen Sie die eingehende Post und führen die Fristberechnung durch.

    Haben Sie einen Einspruch erstellt, können Sie die Frist austragen und einen Status für den Bearbeitungsstand vergeben. Dieser Status kann "Einspruch" sein. Über die Komponente Fristen können Sie auf Knopfdruck alle Vorgänge mit dem Status "Einspruch" ausgeben.

    Trifft der Änderungsbescheid in Ihrer Kanzlei ein, ändern Sie beispielsweise den Status des bertoffenen Vorgangs von "Einspruch" auf "Fertig", da das Finanzamt reagiert hat.

    Den neuen (Änderungs-)Bescheid erfassen Sie im Posteingang und verfahren wie in den obigen Zeilen beschrieben.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte gerne unseren Programmservice:
    Tel.: 0911 319-3356
    Fax: 0911 319-3914
    E-mail: fristen-bescheide@service.datev.de

    Viele Grüße
    Tobias Baier
    DATEV eG