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Haftung der DATEV für Leiharbeit

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    Einträge 1-14 / 14

    Seite 1 von 1

  • Ver treter
    05.11.2010 22:56 Uhr

    Wie hoch sind die Rückstellungen, die DATEV für die Sozialversicherungsbeiträge der bei ihr beschäftigten Leiharbeitnehmer bilden wird und um wie viel wird die genossenschaftliche Rückvergütung deswegen geringer ausfallen?

    Die Fakten:

    DATEV beschäftigt mindestens 700 Leiharbeitnehmer, etwa 15 Prozent aller Beschäftigten und damit weit mehr als andere Großunternehmen wie Daimler oder BMW, wo der Anteil durch eine Betriebsvereinbarung auf 4 bzw. 10 Prozent beschränkt ist. Viele davon sind seit mehreren Jahren "ausgeliehen", das Argument der "Abfederung von Spitzen" läuft also ins Leere (umso mehr, als das Geschäft alles andere als zyklisch ist, wie die seit Jahren stabil wachsenden Umsätze und Gewinne zeigen).

    Der Entleiher haftet den Trägern der Sozialversicherung gegenüber für die Sozialbeiträge der letzten vier Jahre, falls diese nicht vom Verleiher aufgebracht werden können.

    Anders als Daimler oder Siemens, wo in Betriebsvereinbarungen "equal pay", also gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit für Leiharbeitnehmer vorsehen (wie auch im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehen), gibt es bei DATEV keine Betriebsvereinbarung hierzu.

    Laut AÜG kann vom "equal pay" nur durch Tarifvertrag abgewichen werden.

    Die Zeitarbeitsfirmen, derer DATEV sich bedient, haben überwiegend über ihre Arbeitgeberverbände AMP und IZN Tarifverträge mit der CGZP (Tarifgemeinschaft "Christlicher" Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen) abgeschlossen.

    Noch nie von dieser "Gewerkschaft" gehört? Es ist auch keine echte, hat das LAG Berlin entschieden: Der CGZP fehlt die Tariffähigkeit 1. aus formalen Gründen und 2. wegen fehlender sozialer Mächtigkeit. Die Tarifverträge sind daher nichtig, es ist zu erwarten, dass das BAG Erfurt Dezember 2010 ebenso entscheidet.

    Das bedeutet, dass die Sozialversicherungsträger von den Zeitarbeitsfirmen die Sozialbeiträge der Differenz zu den DATEV-üblichen Löhnen verlangen können, und zwar für die letzten 4 Jahre rückwirkend.

    Können die Zeitarbeitsfirmen diese Summen nicht aufbringen oder gehen deswegen in die Insolvenz, haftet DATEV für diese Beträge - bei 700 Leiharbeitern für 4 Jahre bei der Lohndifferenz zum DATEV-Gehalt macht das mehrere Millionen Euro aus.

    Können die DATEV-Mitglieder deswegen ihre Rückvergütung für 2010 deswegen schon mal in den Wind schreiben?

  • Hans-Dieter Kempf
    09.11.2010 15:40 Uhr

    Sehr geehrte Frau Ver Treter,
    sehr geehrter Herr VerTreter,


    leider haben Sie es vorgezogen Ihren Beitrag unter obigem Pseudonym zu schreiben. Ich bitte mir deshalb die etwas ungewöhnliche Form der Anrede zu verzeihen. Ich kann halt leider nur den von Ihnen gewählten Vor- und Nachnahmen verwenden.

    Zuerst ein Kompliment an Sie: aufgrund der von Ihnen angegebenen E-Mail Adresse (vertreter@rat.de) kann ich annehmen, dass Sie Mitglied dieses DATEV-Gremiums sind. Kompliment also dafür, wie detailliert Sie über manches informiert sind und wie detailliert Sie sich um Themen bemühen, die die DATEV ggf. betreffen könnten. Ich freue mich an der Stelle natürlich auch darüber, dass unsere offene Kommunikation - wie z.B. über Art und Umfang der Leiharbeit in der DATEV- auch mit offenen Ohren entgegengenommen wird und mit aktuellen Geschehnissen, wie z.B. der anstehenden Entscheidung des BAG, in Zusammenhang gebracht wird. Erörtert haben wir das Thema möglicher Haftungsfolgen für Sozialversicherungsbeiträge von Leiharbeitnehmern bisher nämlich nur in unseren Organen (Aufsichtsrat und Vorstand). Und dies ganz unabhängig von der anstehenden BAG-Entscheidung.

    Aber nun zum Sachverhalt selbst:
    DATEV beschäftigt derzeit ca. 750 Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen. Dies ist unter anderem auf die derzeit erhöhten Service-Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung der Produktlinie DATEV pro zurückzuführen. Den hierauf entfallenden Kapazitätsanteil wollen wir nach Abschluss der Umstellung sukzessive wieder zurückführen. Der Anteil an der Gesamtbelegschaft beträgt gegenwärtig ca. 12%. Bei den beschäftigungen von Leiharbeitnehmern kommen die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Anwendung und die ganz überwiegende Zahl der Leihmitarbeiter hat eine Verweildauer bei DATEV von unter 2 Jahren. Allerdings gibt es natürlich einige Fälle, wo bestimmte Bereiche oder Abteilungen, entgegen der ursprünglichen Planungen über deutlich längere Zeit derartige Zusatzkapazitäten benötigen. Dies ist häufig dort der Fall, wo z.B. deutlich ausgeweitete Entwicklungsaktivitäten oder durch Absatzsteigerung nochmals erhöhte Servicebedarfe die Nachfrage nach Personalkapazitäten deutlich erhöht haben, ohne dass der dauerhafte Bedarf sicher prognostiziert werden könnte.

    Leihmitarbeiter sind arbeitsrechtlich Beschäftigte des Zeitarbeitsunternehmens (Verleiher). Nur für den Fall, dass ein Zeitarbeitsunternehmen zahlungsunfähig werden sollte, tritt der Entleiher (in diesem Fall DATEV) subsidiär in die Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungsträgern ein.

    Eine Verpflichtung zur Beitragsnachzahlungen an Sozialversicherungsträger durch DATEV käme nur in Betracht, wenn folgende Konstellationen zusammenfallen würden:

    - Das Bundesarbeitsgericht müsste die Tarifunfähigkeit der CGZP beschließen (Verhandlungstermin ist der 14.12.2010). Sie verstehen sicherlich, dass wir uns von seiten des Vorstands nicht dahingehend äußern, welche der Gewerkschaften denn nun als tariffähig anzusehen ist. Ein dementsprechender Disput wird bereits jetzt unter den unterschiedlichen Gewerkschaftsangehörigen bei einigen unserer Mitarbeiter ausgetragen.

    - das BAG müsste dahingehend entscheiden, dass eine Verpflichtung zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Entleihverhältnisse der Vergangenheit besteht,

    - das betroffene Zeitarbeitsunternehmen wäre nicht in der Lage diese nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

    Selbst dann wäre immer noch offen, wie denn die Differenz zu dem Gehalt, auf dessen Basis die Beitragsverpflichtung zur Sozialversicherung zu bemessen ist, zu ermitteln wäre. In Frage kämen hier entweder der Vergleich mit bestehenden Tarifverträgen oder der Vergleich mit der Bezahlung an gleichen bzw. gleichartigen Arbeitsplätzen im gleichen Unternehmen.

    Last not least: eine handelsrechtliche Rückstellung kommt nur in Betracht, wenn die Inanspruchnahme des Bilanzierenden dem Grunde nach feststeht, die Höhe der Inanspruchnahme aber nicht endgültig bestimmt werden kann.

    Fazit: Gegenwärtig gibt es somit nicht nur keinen Grund, sondern gar keine Möglichkeit der Rückstellungsbildung für den von Ihnen befürchteten Fall. Sollte sich an dieser Thematik etwas ändern, würden wir selbstverständlich unmittelbar und mit gleicher Offenheit wie bisher informieren.

    Übrigens: wenn Sie mich direkt über E-Mail erreichen wollen geht dies auch über dieter.kempf@datev.de

  • Nehmer Leiharbeit
    10.11.2010 21:56 Uhr

    Hallo Herr Kempf.

    Was aber auch net sein kann, das man 7 Jahre über Zeitarbeit bei Ihrer Firma eingestellt wird, auch echt gebraucht wird und es trotzdem nicht möglich ist, eine Festanstellung zu bekommen!

    Beste Grüße
    Ein Leidtragender

  • Hans-Dieter Kempf
    12.11.2010 17:14 Uhr

    Sehr geehrter Herr Nehmer Leiharbeit,

    leider muss ich auch bei Ihnen zu dieser ungewöhnlichen Form der Anrede greifen, weil Sie ebenfalls anonym bleiben wollten. Immerhin entnehme ich aber Ihrer Grußformel, dass Sie männlich sein müssten. Die Anonymität Ihres Beitrages macht es allerdings auch sehr schwer, fundiert darauf zu antworten: Sie unterstellen ganz konkrete Fakten, die ich so aber leider nicht nachprüfen kann.

    Insofern bleiben mir an dieser Stelle nur allgemeingültige Aussagen, obwohl ich gerne auf Ihr persönliches Anliegen eingegangen wäre:

    Zeitarbeit ist ein bedeutender Beschäftigungsfaktor geworden, der keineswegs nur temporärer Natur ist. Eine Höchstdauer für Arbeitnehmerüberlassung ist derzeit im Gesetz nicht vorgesehen. Es ist also auch bei DATEV durchaus möglich, jemanden über einen längeren Zeitraum als Leiharbeitnehmer zu beschäftigen.

    Dennoch wollen wir eine solche Beschäftigungsform nicht zur Regel werden lassen, was nicht zuletzt der Zuwachs unserer Stammbelegschaft auch in den vergangenen Jahren belegt. Insofern würde es mich umso mehr interessieren, welche Gründe in Ihrem Fall für dieses Modell gesprochen haben. Ich würde dies gerne mit Ihrer Fachabteilung und unserem Personalbereich klären. Hierzu wäre es aber erforderlich, dass Sie mir Ihr Anliegen persönlich schildern oder mir zumindest einen Hinweis auf die KOE geben, in der Sie tätig sind.

    Gerne können Sie hierzu - wie auch schon "Ver treter" angeboten - meine Ihnen ja bekannte E-Mail-Adresse nutzen. Dieses Postfach wird auch nur von mir eingesehen und geleert.

    Ihr
    Dieter Kempf

  • vermieteter Mensch
    08.12.2010 22:19 Uhr

    Man schaue sich einmal folgende Kalkulation eines Menschenvermieters an: http://www.tecops.de/personal/preismodell.html - 53,5% kommen beim Gemieteten an.

    Und der Personalvorstand erzählt ganz stolz, dass die DATEV vereinbart hat, dass ihre Vermieter 50% des von DATEV gezahlten Geldes weiterreichen müssen...

    Glaubt er, dass ihm nun die Gemieteten um den Hals fallen? Oder wäre Imagedisaster eine zutreffende Bezeichnung?

  • Der RumMotzer
    09.12.2010 07:49 Uhr
    Zitat von vermieteter Mensch

    http://www.tecops.de/personal/preismodell.html - 53,5% kommen beim Gemieteten an.

    Hm, damit unterstellen Sie ja beinahe unterschwellig, dass 46,5% beim "Vermieter" hängen bleiben...
    Dann machen Sie am besten eine Zeitarbeitsfirma auf.

    Und: TECOPS behauptet zwar, dass es seine "Kalkulation" offen legt, aber das ist nun wirklich Quatsch. Gemeint ist wahrscheinlich, wie ein Arbeitgeber kalkulieren (oder simpel "rechnen") muss (und das hier im Internet kann), um zu einem vertretbaren Lohn einen Mitarbeiter zeitweise zu leasen.
    Dem Mitarbeiter selbst hilft das auch nicht weiter - für den kommt's ausschließlich drauf an, was er netto rausbekommt (wie für jeden Arbeitnehmer).

    Wieso aber tun Sie so, als sei das alles neu? Und es entstehe daraus ein "Image-Desaster"? Ich vermute, dass viele Leasingmitarbeiter nicht unglücklich darüber sind, einen Job zu haben; und wie man hört, soll es ja hin und wieder vorkommen, dass daraus ein Arbeitsvertrag mit dem "Mieter" wird...

  • Der Richter
    14.12.2010 18:39 Uhr

    BAG: Christliche Spitzenorganisation nicht tariffähig

    Erfurt (dpa) - Die Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften darf künftig keine Tarifverträge mehr abschließen. Das Bundesarbeitsgericht sprach der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit ab.

    Zur Gültigkeit bestehender CGZP-Verträge für Zehntausende Leiharbeiter machten die Bundesrichter keine konkreten Angaben. Es sei jedoch zweifelhaft, dass die CGZP in der Vergangenheit tariffähig war, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts der Nachrichtenagentur dpa. Die Chancen von Leiharbeitern auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften von Unternehmen hätten sich mit der Entscheidung erhöht.

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als Vorinstanz hatte der christlichen Spitzenorganisation bereits im Dezember 2009 die Tariffähigkeit abgesprochen. Die Gewerkschaft Verdi sprach von einem «guten Tag für die Tarifautonomie». Verdi und das Land Berlin hatten die Tariffähigkeit der CGZP angezweifelt und ihr Dumping vorgeworfen. Ihre Tarife sollen nach Schätzungen für etwa 200 000 der bis zu 900 000 Zeitarbeiter in Deutschland abgeschlossen worden sei.

    © sueddeutsche.de - erschienen am 14.12.2010 um 17:24 Uhr

  • Der Richter
    14.12.2010 18:42 Uhr

    Pressemitteilung Nr. 93/10

    Die CGZP kann keine Tarifverträge schließen

    Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Sie erfüllt die hierfür erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht.

    Tarifverträge können auf Arbeitnehmerseite nur von einer tariffähigen Gewerkschaft oder einem Zusammenschluss solcher Gewerkschaften (Spitzenorganisation) abgeschlossen werden. Soll eine Spitzenorganisation selbst als Partei Tarifverträge abschließen, muss das zu ihren satzungsmäßigen Aufgaben gehören (§ 2 Abs. 3 TVG). Dazu müssen die sich zusammenschließenden Gewerkschaften ihrerseits tariffähig sein und der Spitzenorganisation ihre Tariffähigkeit vollständig vermitteln. Dies ist nicht der Fall, wenn die Befugnis zum Abschluss von Tarifverträgen durch die Spitzenorganisation auf einen Teil des Organisationsbereichs der Mitgliedsgewerkschaften beschränkt wird. Zudem darf der Organisationsbereich einer Spitzenorganisation nicht über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinausgehen.

    Das gemeinsam von ver.di und dem Land Berlin eingeleitete Beschlussverfahren betrifft die Feststellung der Tariffähigkeit der im Dezember 2002 gegründeten CGZP. Deren alleinige satzungsmäßige Aufgabe ist der Abschluss von Tarifverträgen mit Arbeitgebern, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben wollen. Für diesen Bereich sind Tarifverträge auch für Nichtgewerkschaftsmitglieder von Bedeutung. Nach § 9 Nr. 2 AÜG haben Leiharbeitnehmer während der Zeit ihrer Überlassung an einen Entleiher Anspruch auf die dort geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen. Von diesem Gleichbehandlungsgebot kann zu Lasten der Leiharbeitnehmer nur durch einen Tarifvertrag oder aufgrund vertraglicher Bezugnahme auf einen Tarifvertrag abgewichen werden.

    Die Vorinstanzen haben festgestellt, dass die CGZP nicht tariffähig ist. Die dagegen gerichteten Rechtsbeschwerden hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts zurückgewiesen. Die CGZP ist keine Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 TVG, weil sich ihre Mitgliedsgewerkschaften (CGB, DHV und GÖD) nicht im Umfang ihrer Tariffähigkeit zusammengeschlossen haben. Außerdem geht der in der Satzung der CGZP festgelegte Organisationsbereich für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus.

    Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 -
    Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 -

  • vermieteter Mensch
    15.12.2010 00:27 Uhr

    wenn DATEV die angemieteten Kräfte, die schon länger als ein halbes oder ganzes Jahr für die "Grünen" tätig sind (also die, für die das Argument "Spitzen abfangen" ins Leere läuft), selbst anstellen würde,

    - hätte sie über 6000 Mitarbeiter, was zwei zusätzliche Betriebsratsmitglieder bedeutet
    - müsste sie davon eines mehr freistellen: Kosten, die vermieden werden

    - würde der Umsatz pro Mitarbeiter um etwa 5000 Euro sinken und DATEV im Vergleich noch schlechter dastehen lassen als jetzt schon

    DATEV mit 6000 Angestellten statt unter 5800 plus 700 Mietmenschen: 112.000 pro MA (statt geschummelten 117.000 bei 5800 - bei 6500 sind's sogar nur 103.400)
    IDS Scheer: 134.000
    Software AG: 140.000
    Sage: 123.000 - 145.000

    @ Rum Motzer: natürlich ist die Tecops-Aufstellung zum größten Teil Propaganda, da außer den 7% Verwaltungs- und Personalgemeinkosten (mit denen auch in anderen Branchen gerechnet wird) die restlichen 18% die "Handelsspanne" des Menschenvermieters darstellen. Rekrutierungskosten bei Langzeiteinsätzen wie bei der DATEV gibt es de facto nicht, schon gar nicht in Höhe von 4,5% (1750 Arbeitsstunden p.a. à 25 Euro sind 43750 Euro Mieteinnahmen - eine Online-Stellenanzeige kostet ca. 0,1% davon)

    zum Auftreten der DATEV: Stellen sie sich einfach vor, der Filialleiter des Autohauses preist Ihnen das neue Modell an mit den Worten "und weil unser Unternehmen ja so umweltfreundlich ist, braucht er nur 7,5 Liter auf 100km". Sie finden aber heraus, dass der Branchendurchschnitt der Fahrzeugklasse mit vergleichbarer Leistung bei 7,0 Litern liegt - was halten Sie nun von dem Autoverkäufer? Ist er dumm, dreist oder beides?

  • Hans-Dieter Kempf
    15.12.2010 13:20 Uhr

    Sehr geehrter "vermieteter Mensch",

    ich finde es schon sehr beachtlich, dass Sie nachts um 23:27 Uhr noch an die DATEv denken und sich Gedanken über den Umsatz pro Mitarbeiter machen. Oder haben Sie etwa die Funktion des zeitversetzten Sendens benutzt?

    Zum Thema selbst: Sie haben völlig Recht: wenn man die Anzahl der Leiharbeitnehmer zur Anzahl der DATEV Mitarbeiter hinzuzählt, dann sinkt der Umsatz pro Mitarbeiter. Das gilt aber vermutlich auch für jene Unternehmen, die Sie für vergleichbar halten, oder? Im Übrigen arbeiten wir genau deshalb innerhalb der DATEV mit zwei Kennzahlen: dem sog. Personaleuro und dem Kapazitätseuro. Beides nicht wirklich schöne Begriffe für die Produktivität von Mitarbeitern und eigentlich nur eine Umkehrung der Kennzahl Umsatz pro Mitarbeiter. Der Personaleuro zählt nur die Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten - auch kein schönes Wort) und der Kapazitätseuro berücksichtigt auch noch jedwede zusätzliche Kapazitäten.

    Übrigens: wenn Ihnen das Unterhalten über dieses Thema ein ernsthaftes Anliegen ist: meine E-Mail Adresse kennen Sie ja sicher.

  • interessierter Zuschauer
    15.12.2010 14:44 Uhr

    Hallo Herr Kempf,

    ohne mich in die Diskussion einmischen zu wollen hätte ich da doch eine Frage:

    Warum sollte eine ernsthafte Diskussion zum Thema nicht hier in diesem Forum/Thread möglich sein?

  • Hans-Dieter Kempf
    15.12.2010 19:48 Uhr

    Hallo "Interessierter Zuschauer",

    es sind aus meiner Sicht vier Gründe:

    1) um die offenbar anstehenden Fragen wirklich detailliert(!) zu beantworten müsste ich Kennzahlen kundtun, die wir nicht veröffentlichen, weil sie einfach in die Kategorie der Geschäftsgeheimnisse gehören. Dem Fragesteller bleibt somit nur, jene Zahlen zu verwenden, die von uns ohnehin, z.B. im Geschäftsbericht, veröffentlicht sind.
    2) um dem Fragesteller dennoch detaillierte Antworten zu geben, müsste ich mich mit ihm/ihr auf ein "non-disclosure-agreement" eingigen. Ein solches mit jemandem zu vereinbaren, der unter Pseudonym auftritt, ist schwerlich möglich.
    3) ich lerne gerne Menschen kennen, die sich um 23:27 Uhr noch Gedanken über die DATEV machen
    4) ich bin noch aus einer Generation die sich einfach schwer damit tut, ernsthafte Diskussionen mit Partnern zu führen, die anonym bleiben wollen oder unter Pseudonym auftreten. Ich weiß, dass dies kaum mehr in die Zeit passt, aber.....

  • Polly Ester
    15.12.2010 23:54 Uhr

    Hallo Herr Kempf,

    verzeihen Sie mir mein Pseudonym. Ich finde, dass Sie sich (ich hoffe doch schwer, dass Sie es persönlich sind) hier recht gut schlagen. Trotzdem steht jetzt natürlich noch immer die Frage der CGZP und wie die DATEV damit umgehen wird.

    Herzliche Grüße

  • Hans-Dieter Kempf
    20.12.2010 10:31 Uhr

    Hallo Polly Ester,

    zuerst muss ich mit einem (möglicherweise vorhandenen) Vorurteil aufräumen: ich habe grundsätzlich nichts gegen eine pseudonyme Kommunikation im Netz. Ich habe mich vor kurzer Zeit in einem Zeitungsinterview ja sogar selbst dazu bekannt in einem der großen Netzwerke nur unter Pseudonym zu sein. Ich finde halt nur, dass es sich dann, wenn man betriebliche Fakten offenbaren muss oder will, auf einer öffentlichen Plattform unter Verwendung eines Pseudonyms schlecht diskutieren lässt.

    Ob ich es wirklich bin? Das ist in der DATEV-Community leicht festzustellen: wenn neben dem Namen ein kleines Vorhängeschloß erscheint, dann war der Verfasser mit seiner DATEV-Smartcard in der Community.

    Zum Thema der Tariffähigkeit der CGZP halte ich mich wirklich zurück. Ganz abgesehen davon, dass hier ja nun das höchste zuständige Fachgericht geurteilt hat. Helfen wird dieses Urteil auf Dauer allerdings niemandem. Davon bin ich fest überzeugt. Weder den betroffenen Leiharbeitnehmern noch den "Verleihern" oder "Entleihern".

    Die ganze Problematik wurde aus meiner Sicht von zwei Faktoren ausgelöst:
    1) einer Rivalität unterschiedlicher Gewerkschaften
    2) extrem niedriger Gehälter ("tarifvertraglich" vereinbart) in einer Branche, die mit unserer Branche nicht nur hinsichtlich der vereinbarten Gehälter absolut nichts gemein hat.

    In der aktuellen Situation und Diskussion wird oftmals vergessen, dass es eine Vielzahl von Gründen gibt weshalb ein Unternehmen zur Leiharbeit greift. Im Falle der DATEV ist dies ebenso. So nutzen wir Leiharbeit nicht nur zum temporären Ausgleich von Lastspitzen, sondern auch zur Ergänzung von fachspezifischem know-how oder auch dort, wo wir Dienstleistungen eigentlich auch "outsourcen" könnten. Allerdings hat der Gesetzgeber in Deutschland genau die letzten beiden Felder derart verkompliziert und die Abgrenzung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag auf der einen Seite und Eingliederung in das Unternehmen auf der anderen Seite derart komplex gestaltet, dass es hier kaum rechtssichere Möglichkeiten der Gestaltung für unsere Branche gibt. Also haben viele Unternehmen zur Abwicklungsform über Leiharbeit gegriffen. Und natürlich war unsere gegenwärtige Umstellung auf DATEV pro ein weiterer Grund um erhebliche Zusatzkapazitäten zur Unterstützung unserer Mitglieder bei deren Umstellung in Anspruch zu nehmen. So wie wir dies auch unseren Mitgliedern angekündigt hatten.

    Wir werden die weitere Entwicklung beobachten und das Kontigent unserer Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter in Leiharbeitsverhältnissen, wie bisher auch, in regelmäßigen Abständen einer kritischen Würdigung unterziehen. Wenn wir der temporären Unterstützung nicht mehr bedürfen, werden wir diese Flexibilitätsreserven abbbauen, dort wo es künftig sichere Möglichkeiten der Vertragsgestaltung von Dienst- oder Werkverträgen gibt, werden wir zu diesen Formen greifen und dort, wo wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft zu unserer Leistungserbringung benötigen, werden wir auch die Anzahl unserer Planstellen erhöhen.