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nachträgliche Änderungen in den Steuerprogrammen

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    Einträge 1-13 / 13

    Seite 1 von 1

  • T M
    30.11.2010 14:40 Uhr

    Hallo Newgroup,


    das Finanzamt weicht das ein oder andere Mal von in der Steuererklärung gemachten Angaben ab.

    Um dies nachzuvollziehen, nachzurechnen oder auch für einen korrekten Verlustvortrag muss die Abweichung im Steuerprogramm eingegeben werden.

    Später ist es anhand des Bestandes nicht mehr nachvollziehbar wie die Erklärung bei Finanzamt abgegeben wurde.

    Wäre es möglich einen Änderungsmodus zu integrieren idem nachträgliche Änderungen ersichtlich sind bzw. dokumentiert werden?

  • Alexander Stolz
    30.11.2010 16:34 Uhr

    Sehr geehrter Newsgroup-Teilnehmer,

    als Ausbaustufe der Steuerprogramme wäre eine Versionierung von Datenbeständen denkbar. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, einen zweiten oder ggf. mehrere - Datensätze zu einem Steuerfall zu führen und vor Veränderungen zu schützen.
    Das Thema bzw. dieser Wunsch befindet sich noch in der Voruntersuchung. Demnach kann noch keine Ausage darüber getroffen werden ob und ggf. wann eine Realisierung erfolgt.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG, Fachabteilung Steuern)

  • Ulli Preuß
    30.11.2010 17:33 Uhr

    Hallo Herr Stolz,

    das wäre auch was für eine "Was-wäre-wenn"-Funktionalität im Programm. Oder gibts die jetzt schon bei Pro?

    Viele Grüße,
    Preuß

  • Alexander Stolz
    01.12.2010 11:28 Uhr

    Hallo Herr Preuß,

    mit dem Produkt "Steuergestaltung" (Fachabteilung Wirtschaftsberatung) ist u.a. möglich:
    - Berechnung steuerrechtlich zulässiger Gestaltungsvarianten
    - Simulation der Veranlagung durch das Finanzamt
    - Einfache Datenübernahme durch Schnittstellen zu den Steuerdeklarationsprogrammen

    Detaillierte Infos finden Sie auf www.datev.de/steuergestaltung

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG, Fachabteilung Steuern)

  • Ulli Preuß
    01.12.2010 13:19 Uhr

    Hallo Herr Stolz,

    das es da was in der Wirtschaftsberatung gibt, ist mir bekannt. Mir ging es viel mehr um den Fakt, innerhalb des Programms eine solche Funktionalität zu sehen.

    Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, aber wegen zwei evtl. unterschiedlichen Zahlen ein zusätzliches Programm zu öffnen, halte ich für den berühmten Kanonenschuss auf den Sperling. Consumer-Software bietet diese Funktionalität im Übrigen schon lange.

    Eigentlich ging es ja anfänglich um einen integrierten Änderungsmodus (Anfrage von T M), welcher dann aus meiner Sicht etwas abgewandelt auch für eine "Was-wäre-wenn"-Berechnung taugen würde.

    Ja, ich weiss, die DATEV muss auch Geld verdienen. Aber für wenige, aber durchaus vorkommende Fälle Steuergestaltung gegen eine MÜV vorzuhalten, ist wie wenn man auf einem lauschigen Schloßteich mit einem Paddelboot herumfahren möchte und stattdessen irgendeine Yacht von Abramowitsch auftaucht.

    Nichts für ungut und viele Grüße,
    Preuß

  • Alexander Stolz
    01.12.2010 15:04 Uhr

    Hallo Herr Preuß,

    um bei Ihrem Bild zu bleiben - als "Paddelboot-Lösung" ist eine "Was-wäre-wenn"-Funktionalität in den Steuerdeklarationsprogrammen bereits enthalten (vermutlich kennen Sie sie bereits):

    Über den Menüpunkt Mandant | Speichern unter können Sie beliebig viele Kopien anlegen und mit den Kopien die Alternativberechnungen durchführen.
    Wenn Sie das Steuerprogramm zweimal starten, können Sie beide Bestände auch parallel öffnen und, sofern Sie einen großen Bildschirm/zwei Monitore einsetzen, auch nebeneinander anzeigen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG, Fachabteilung Steuern)

  • T M
    01.12.2010 15:48 Uhr
    Zitat von Alexander Stolz

    Hallo Herr Preuß,

    um bei Ihrem Bild zu bleiben - als "Paddelboot-Lösung" ist eine "Was-wäre-wenn"-Funktionalität in den Steuerdeklarationsprogrammen bereits enthalten (vermutlich kennen Sie sie bereits):

    Über den Menüpunkt Mandant | Speichern unter können Sie beliebig viele Kopien anlegen und mit den Kopien die Alternativberechnungen durchführen.
    ...Alexander Stolz

    Hallo Stolz,

    die halte ich für keine gute Lösung.
    Das artet dann in ein Bestand-Chaos aus.

  • Ulli Preuß
    01.12.2010 23:50 Uhr

    Hallo T M,

    ganz meine Meinung.


    Herr Stolz,

    nehmen Sie bitte diese Anfragen einfach als Verbesserungsvorschlag auf, ob nun für die sterbende "win"-Version oder die zukünftig erblühende "pro"-Version. Mit einer Zwei-Versionen-Berechnung wären T M's und meine Idee schon abgedeckt; für die ganz großen Fälle, die die MÜV mit einem Fall möglicherweise schon 'hereinspielen' dürfte es schon noch genügend Abnehmer geben...

    Um beim "Paddelboot" zu bleiben: Ich kann es aus Sicht der DATEV (und ihrer Programmierer) verstehen, soviel wie möglich in einem Programm zusammenzufassen. Man sieht das u. a. bei den Pro-Versionen im Rechnungswesen-Bereich. Umso anachronistischer mutet dann an, unser Anliegen an weitere Programme auszulagern oder mögliche Alternativspeicherungen anzuregen. Da aber die Steuerprogramme erst später "pro" werden, hege ich die Hoffnung, dass die eine oder andere Anregung noch einfliesst. Dann hätten wir zwar auch kein "Paddelboot" mehr, aber immerhin ein "Boot mit Außenborder" statt der Yacht. Dass dieses "Boot" dann eventuell etwas mehr kostet, könnte immerhin mit dem "Aussenborder" erklärt werden.

    Herzliche Grüße an alle,
    Preuß

  • Kai Langel
    02.12.2010 18:24 Uhr

    Zu diesem Thema noch eine Ergänzung:
    Nach der Installation der DVD 24.0 wird in vielen Fällen nach Aufruf eines Jahresbestandes in den Steuerprogrammen ohne Änderung einer Eingabe (z.B. zum Nachschauen, Bescheidkontrolle etc.) beim Schließen gefragt, ob der Datenbestand gespeichert werden soll. Wenn man diese Sicherheitsabfrage mit Ja beantwortet, ist der z.B. der korrekte RZ Status unwiderrufbar verloren. Kommentar der Hotline: Aufgrund von Berechnungskorrekturen wurde der Bestand geändert und deshalb erscheint die Sicherheitsabfrage. Die Antwort verstehe ich nicht, da es ja um die Speicherung des Datenbestands und nicht der Berechnung geht.
    Eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation müsste aber zumindest speichern, welche Daten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind. Auch aus haftungsrechtlichen Gründen sollten diese Daten jederzeit abrufbar sein. Ein Ausdruck oder die Speicherung in der DokOrg ist kein Nachweis dafür, dass die Daten identisch mit den übermittelten Daten sind.
    Leider soll ein ähnliches Problem (das Datenübergabeprotokoll vom JA zu den Steuerprogrammen wird nicht gespeichert) erst in den Steuer Pro Versionen gelöst werden.

  • Marco Hüwe
    03.12.2010 13:16 Uhr

    Hallo Herr Stolz,

    diesen Vorschlag unterstützen wir auch und vermissen diese Funktion schon länger. Datev sollte sich hier ausnahmsweise die Elster-Software zum Vorbild nehmen, wo nach dem Drucken/Übermitteln jegliche Änderungen gesperrt werden und automatisch mit einer "2. Version" = Kopie gearbeitet werden muss.

    In AP Comfort gibt es den Schreibschutz je Bericht, in Anlag das Abschließen des Wirtschaftsjahres, im Rechnungswesen das Festschreiben der Vorläufe, in Steuern dagegen nichts Vergleichbares.

    Auch bei uns werden zur Kontrolle von abweichenden Bescheiden die Werte im Steuerprogramm angepasst, ebenso finden hier schon mal kleinere "Simulationen" im Steuerprogramm selbst statt.

    Ihre "Versionierung" hört sich vielversprechend an. Diesen Versionen sollten am besten noch Pflichtfelder zur Beschreibung tragen (Version 1 = Einreichung Finanzamt, Version 2 = Kontrolle Bescheid vom xx.xx.xxxx, Version 3 = Planung Spenden....).

    In dem Zusammenhang könnte man auch das Daten-Analyse-System anpassen, dass im Moment nicht erkennen kann, ob irgendein vorhandenes Veranlagungsjahr auch tatsächlich abgeschlossen ist und mit diesen Werten übermittelt wurde. Und auch das leidige Thema "aktuell nicht berechneter Bestände" sollte somit erledigt sein, auch wenn man das in den Einstellungen als Pflichtfeld beim Speichern hinterlegen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marco Hüwe

  • Udo Kubatov
    03.12.2010 15:48 Uhr

    Hallo,

    der Vorschlag von Herrn Hüwe hört sich äußerst vernünftig an. Auch wir können uns diesem Wunsch nur anschließen und warten schon sehnsüchtig auf den Tag, an dem alle Win-Programme der Vergangenheit angehören. Dann wird endlich auch die unmögliche Datenhaltung von zwei Stammdatenverwaltungen aufhören (ZMSDalt und Pro). Da die Steuerprogramme die Stammdatenhistorie nicht unterstützen kann man mit einem Rückschreiben von Steuererklärungsstammdaten derzeit nur verlieren ;-( wir haben deshalb das automatische Rückschreiben abgeschaltet.

    Gruß

    Udo Kubatov

  • Martin Kolberg
    17.11.2015 09:11 Uhr

    Wir haben immer noch ein Problem im Workflow:

    Ein altes Jahr soll kurz geöffnet werden, um irgend etwas nachzuschauen.

    1. Es erfolgt die Meldung: "Die Erklärung wurde bereits an die Finanzverwaltung übermittelt.
    ..... Wollen Sie dennoch öffnen?"

    OK, das macht Sinn, denn damit weiß der Anwender, daß der Fall erledigt ist.

    2. Der Stammdatenabgleich ist jetzt nur nervend, da sich im Steuerprogramm nur Altdaten befinden können, die keinesfalls zurück ins System dürfen (Jahr 2013).

    Beim Schließen gibt es neue Ärgernisse:

    3. Der Stammdatenabgleich möchte die vorher abgewählten Uralt- Daten nochmals synchronisieren...

    4. Wenn beim Stammdatenabgleich auch nur ein einziges [ x ] übersehen wurde, dann möchte der Steuerfall gespeichert werden, womit der Elster- Status unwiderruflich futsch wäre.

    5. Wenn Planrechnungen durchgeführt wurden, kommt auch das "Speichern", und wenn der Mitarbeiter mehrere Steuerprogramme gleichzeitig offen hatte ist das Risiko, entweder Archive zu zerschießen, oder den aktuellen Fall nicht zu speichern zu groß.

    Vorschlag:

    Beim Versuch, einen Fall zu speichern kommt im Speichern- Dialog der Hinweis, wenn ein bereits abgeschlossener Fall mit geänderten Daten überschrieben werden soll, und das Speichern? ist mit "Nein" vor belegt.

    Damit wäre ein schnelles Nachsehen und Kontrollrechnen problemlos möglich, und de Warnung kommt just in dem Moment, wo sie notwendig ist und es kann keinen unbeabsichtigter Daten- Unfall mehr geben.

  • Willi Müller
    17.11.2015 09:50 Uhr
    Zitat von Martin Kolberg

    Wir haben immer noch ein Problem im Workflow: Ein altes Jahr soll kurz geöffnet werden, um irgend etwas nachzuschauen.
    1. Es erfolgt die Meldung: "Die Erklärung wurde bereits an die Finanzverwaltung übermittelt.
    ..... Wollen Sie dennoch öffnen?"
    OK, das macht Sinn, denn damit weiß der Anwender, daß der Fall erledigt ist.

    Na ja, aber die Vorbelegung: "Wollen Sie dennoch öffnen? ABBRECHEN" macht nun wirklich keinen Sinn. Das wird hier schon seit Jahren bemängelt, den so bescheuert sind wir Anwender ja nun wirklich nicht, dass wir einen ESt Mandanten bearbeiten wollen und erst durch die Meldung der Datev merken, dass die Erklärung ja schon längst beim FA ist. Ich bin davon überzeugt, dass hier noch NIE jemand absichtlich den vorbelegten Abbrechenbutton gewählt hat. Mittlerweile bin ich nur noch sauer und vermute, dass das Beharren auf der Vorgabe Abbrechen purer Trotz ist.
    Zu den anderen Punkten fällt mir inzwischen nichts mehr ein. Mein vor mehreren Jahren zu diesem Thema eröffneter Beitrag wurde wegen angeblicher Unsachlichkeit einfach geschlossen, Basta!