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Auftragsspezifische Verrechnungssätze

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Daniel Hofstetter
    05.06.2003 14:22 Uhr

    Hallo liebe Newsgroup-Gemeinde,

    Im Mandantenauftrag können Sie im Auftragsüberblick unter Mitarbeiterverrechnungssätze auftragsspezifische Verrechnungssätze hinterlegen. Diese auftragsspezifischen Verrechnungssätze sind nur in diesem Mandantenauftrag gültig.

    Auf mehrfachen Wunsch beabsichtigen wir die heutigen Möglichkeiten, insbesondere die Nutzungsmöglichkeiten externer Verrechnungssätze zu erweitern. Die Funktion der auftragsspezifischen Verrechnungssätze ist deshalb evtl. nicht mehr erforderlich und soll in der neuen Version von Eigenorganisation comfort (voraus. Herbst 2004) nicht mehr enthalten sein.

    Wie nutzen Sie heute in Ihrer Kanzlei die auftragsspezifischen Verrechnungssätze?

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel Hofstetter
    DATEV eG

  • Andrea Memmel
    23.06.2003 17:44 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit den auftragsspezifischen Verrechnungssätzen haben Sie ein Thema angeschnitten, welches bei uns bereits heftig diskutiert wird.
    Grundsätzlich ist diese Funktionalität in ihrer Idee richtig. Was allerdings wichtig dabei wäre, daß eine Kombination von Auftragsarten(-gruppen) und Mandant hergestellt werden kann; d.h. daß ein Mitarbeiter bei einem bestimmten Mandanten für die FiBu zu einem Betrag X und für den Jahresabschluß für einen Betrag Y verrechnet wird. Bei einem anderen Mandanten jedoch widerum andere Verrechnungssätze hat. Dieser Verrechnungssatz sollte dann (möglichst automatisch zum Zeitpunkt der Zeiterfassung) auf der Gebührenseite hinterlegt werden.
    Wenn dies nicht machbar ist, sollte zumindest die Möglichkeit bestehen, die Mitarbeiterverrechnungssätze über die Bestandspflege am Auftrag zu hinterlegen. Derzeit muß der Verrechnungssatz pro Auftrag einzeln gepflegt werden.
    Ein weiteres Problem, welches erst kürzlich aufgetreten ist (und bereits an den Teamservice weitergegeben wurde) besteht darin, daß man nach einer Neueingabe von "VERRECHNUNGSSÄTZEN" vom System zur NACHBEWERTUNG aufgefordert wird. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar. Die MitarbeiterVERRECHNUNGSSÄTZE haben mit den Kostensätzen nichts zu tun und gelten ab dem Zeitpunkt der Eingabe (oder es müßte ein "Gültig ab-Datum" abgefragt werden).
    Aus diesem Grunde sehen wir dies als ein sehr wichtiges Thema, welches unbedingt weiterentwickelt werden sollte, um eine tatsächliche Erleichterung beim Arbeiten mit IDVS zu erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Memmel
    Rödl & Partner