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ESt-Formular Schuldzinsen §4 4a EStG

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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Ralph Maier
    10.06.2011 13:05 Uhr

    Hallo NG, hallo DATEV,
    von der elektronischen Einreichung von Daten möchte ich so viel wie möglich Gebrauch machen, um von der Einreichung gesonderter Listen abzusehen.

    Bim Bilanzierer habe ich eben wunderbar das Formular §4 4a in der ESt ausgefüllt; Grundlage hierfür die Daten aus Bilanz sowie die steuerlichen Hinzurechnugnsbeträge der Anlage G ...

    Nun erscheint mir Hinweis, dass die Übermittlung der Daten §4 4a nur dann erfolgt, wenn dieser Anlage eine Anlager EÜR bzw. damit ein Betrieb zugeordnet ist.

    Wie ist das zu verstehen? Werden dann die Einzelwerte des §4 4a nicht übertragen bzw. funktioniert diese feature nur dann, wenn eine EÜR vorliegt. Für den Bilanzierer ist diese ja nicht vorgesehen.

    Ebenso verhält sich dies beim Formular Investitionsabzugsbetrag.

    Sind diese Formulare für den Bilanzierer in der Einkommensteuererklärung dann überflüssig?

    *Ergänzung: Eine komprimierte Erklärung, also Papierwerk soll nicht eingereicht werden.

    Danke für einen Tipp.

    Ralph Maier

  • Christian Wielgoß
    10.06.2011 13:19 Uhr

    Hallo Herr Maier,

    die Anlage Schuldzinsenabzug ist tatsächlich nur für Einnahmen-Überschuss-Rechner vorgesehen, die Datenübermittlung wird in Ihrem Fall deswegen abgelehnt.

    Bei den Investitionsabzugsbeträgen ist von der Finanzverwaltung kein gesondertes Formular mehr vorgesehen. Falls Sie dort Eingaben vorgenommen haben, erhalten Sie eine Auswertung in Listenform, die der Steuererklärung beigefügt werden kann. Dies ist als Alternative gedacht, falls Sie beispielsweise die Investitionsabzugsbeträge nicht über die Anlagenbuchführung verwalten.

    Für Altfälle der Ansparrücklage erfolgt eine Formularausgabe. Dieses Formular ist aber nicht elsterfähig.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Stephan Hirsch
    10.06.2011 16:51 Uhr

    Sehr geehrter Herr Maier,

    Herr Wielgoß hat Recht:
    Die Finanzverwaltung sieht das amtliche Formular zur "Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR" als "Anlage SZE zur Einnahmenüberschussrechnung" nur für Einnahmen-Überschuss-Rechner vor.

    Das gilt auch im Falle der elektronischen Datenübermittlung (ELSTER):
    Hier kommt hinzu, dass "Einkommensteuererklärung" und "Einnahmenüberschussrechnung" getrennt an die Finanzverwaltung übermittelt werden müssen (für die Finanzverwaltung handelt es sich dabei um unterschiedliche "Steuerarten", für die zudem unterschiedliche Finanzämter zuständig sein können). Eine Übermittlung der Anlage SZE zur "Steuerart" Einkommensteuererklärung ist aus diesem Grund nicht möglich. Das Telemodul der Finanzverwaltung stellt dafür von vornherein keine entsprechenden Felder zur Verfügung.

    Für einen Bilanzierer können Sie die Anlage SZE derzeit nur nutzen, wenn Sie auf die elektronische Datenübermittlung verzichten und die gedruckten Formulare bei der Finanzverwaltung einreichen. Sie sollten die Finanzverwaltung in diesem Fall aber darauf hinweisen, dass die "Anlage SZE zur Einnahmenüberschussrechnung" nicht zu einer Einnahmenüberschussrechnung gehört.

    Im Ergebnis gilt die Aussage auch für das Erfassungsformular zum Investitionsabzugsbetrag. Hier stellt die Finanzverwaltung ebenfalls keine Felder zur Verfügung, die für eine elektronische Datenübermittlung genutzt werden könnten.

    Der Vollständigkeit halber:
    Um die erwähnte getrennte elektronische Datenübermittlung (ELSTER) von "Einkommensteuererklärung" und "Einnahmenüberschussrechnung" brauchen Sie sich übrigens nicht zu kümmern - das übernimmt Ihr Programm DATEV Einkommensteuer für Sie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG

  • Uwe Lutz
    10.06.2011 19:04 Uhr
    Zitat von Stephan Hirsch


    Der Vollständigkeit halber:
    Um die erwähnte getrennte elektronische Datenübermittlung (ELSTER) von "Einkommensteuererklärung" und "Einnahmenüberschussrechnung" brauchen Sie sich übrigens nicht zu kümmern - das übernimmt Ihr Programm DATEV Einkommensteuer für Sie.

    Hallo,

    man sollte nur darauf achten, dass eine Änderung des Finanzamtes und der Steuernummer auch in der Anlage EÜR übernommen wird, da die Übermittlung ansonsten mit unterschiedlichen Steuernummern erfolgt. Einen Hinweis im Einkommensteuer-Programm erhält man bei Abweichung hierbei nicht.

    Sofern die automatische Stammdatenübernahme aus EO/ZMSD aktiviert ist, sollte dies aber eigentlich korrekt erfolgen.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Ralph Maier
    14.07.2011 17:33 Uhr

    Hallo NG,

    ich habe leider schon geahnt, dass diese Features nicht elektronisch übermittelt werden. Dies wäre schon praktisch, da ich mich mit der Steuerdatenübermittlung auf diesselbe beschränken möchte und an sich nicht noch Dokumente nachsenden möchte.

    Sofern erläuternde Anlagen notwendig sind, sende ich diese als pdf via e-mail an das Finanzamt. Hierbei hatte ich dies auch schon mal versäumt, eine Nachfrage unterblieb dennoch. Transparenz ist hier jedoch schon ratsam um ggf. im Vorfeld Betriebsprüfungsabsichten etwas zu minimieren.

    Hier nimmt das Finanzamt wohl zwischenzeitlich eine praktischere Position ein, da der Ablauf schlicht verwaltungsökonomischer ist. Die Jahresabschlüsse beinhaltet derzeit noch die einzigen "körperlich" eingereichten Unterlagen, womit ich lediglich das Finanzamt wiederum etwas entlaste, da dort sämtliche emails zwingend auszudrucken sind. Dies wird sich mit der e-bilanz dann auch noch erübrigen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfen und Hinweise in dieser Sache.

    Gruß Ralph Maier