Hallo Newsgroup! Hallo DATEV!
Unser Mitarbeiterin für die interne Buchung hat mich heute mal angesprochen, was die Preisgestaltung für die Bescheiddatenrückübertragung in den Steuerprogrammen angeht.
Hier werden pro Bescheid die Pauschalbeträge lt. Preisliste (Art.-Nr. 22055 ff.) berechnet. Zusätzlich fallen noch "Bescheide-Rücksenden, Telekom-Gebühren" (Art.-Nr. 22047) an.
Hier habe ich aber jetzt ehrlich gesagt ein Verständnisproblem: Wir nutzen den RZ-Zugang per DSL mit Smartcard - und damit machen wir ja von uns aus eine Anschaltung. Wenn die Bescheide - so wie früher - durch eine ISDN-Anschaltung auf Veranlassung des RZ in die Kanzlei kommen würden, würde ich ja die Position 22047 verstehen. Aber so?
Warum wird das zusätzlich zu den Pauschalkosten pro Bescheid noch einmal gesondert in Rechnung gestellt? Wie gesagt, wahrscheinlich habe ich einfach nur ein Verständnisproblem ...
Das Logistik-Center konnte mir zu dieser Vorgehensweise leider keine Auskunft geben und an der Anwenderhotline "Steuern" wollte ich ehrlich gesagt keine sechs Minuten warten.
Schöne Pfingsten!
Mike Hecker