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Haushaltsnahe Handwerkerleistungen - Kanalanschluß

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Sabrina Mayerhofer
    14.09.2011 14:10 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich benötige Ihre Hilfe hinsichtlich der haushaltsn. Handwerker Leistungen. Es geht sich um Kanalanschlussgebühren. Hier in diesem Fall ist es Strittig ob diese im Rahme der haushaltsnahen Handwerkerrechnungen angesetzt werden können.
    Das FA verneint den Ansatz mit der Begründung das der Hauseigentümer nicht der Auftraggeber der Dienstleistung ist sondern die Stadt.
    Wir sagen das das so nicht ganz korrekt ist da die Stadt das für die einzelnen Hauseigentümer koordiniert und als "Sammelstellstelle" organisiert.

    Die Kosten werden zu 100% von den Hauseigentümern getragen und bei der Planung haben die Eigentümer ein Mitspracherecht.


    Gibt es evtl. Hier jemanden im Forum der zu diesem Thema Erfahrung hat und mir evtl´. Hilfe bei der Beantwortung gegenüber dem FA behilflich sein kann?

    Vielen Dank im voraus.

    und herzliche Grüße

    S.M.

  • Stephan Hirsch
    16.09.2011 12:35 Uhr

    Sehr geehrte Frau Mayerhofer,

    leider können wir Ihre Frage nicht beantworten ohne steuerberatend tätig zu werden.
    Vielleicht findet sich aber in der Newsgroup noch jemand, der Ihnen einen Tipp geben kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stephan Hirsch

    DATEV eG

  • Marco Höft
    21.09.2011 16:52 Uhr

    Sehr geehrte Frau Mayerhofer,

    im Zusammenhang mit einer Neubaumaßnahme kann es nicht begünstigt sein.
    Ansonsten würde ich das BMF-Schreiben zu § 35 a zur Hilfe nehmen.

    Mit freundlichem Gruß

    Höft

  • Mayerhofer Sabrina
    06.10.2011 16:58 Uhr

    Sehr geehrter Herr Höft,
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für die Antworten.

    1. Es handelt sich nicht um einen Neubau. Bisher war ein Grube vorhanden.

    2. Es geht bei der Auseinandersetzung mit dem FA um die Frage wer ist Auftraggeber der Leistung. Die Stadt oder der Hauseigentümer. Das FA ist der Meinung die Stadt und nicht der Hauseigentümer und verneint daher den Ansatz.

    Aber ist die Stadt nicht nur Mittler? und die Hauseigentümer sind als diejenigen die die Kosten zu zahlen haben und die die auch bestimmen wo der Anschluss am Grundstück gebaut wird Auftraggeber?

    Wer hat Erfahrungen mit dieser Thematik?

    Vielen Dank für jeden Hinweis / Gedankengang?!

    Mit freundlichen Grüßen

    S. Mayerhofer