Hallo Newsgroup, hallo DATEV,
im Programm GuE werden bei der (normalen) Jahresübernahme durch Öffnen des aktuellen Bearbeitungsjahres für alle Kommanditisten die Startwerte der Kapitalkonten berechnet. Das ist eine wunderbare Funktion.
Nun habe ich die Situation, dass sich - nachdem schon die Jahre 2009 und 2010 bearbeitet sind - rückwirkend eine Änderung des steuerlichen Ergebnisses für 2008 ergibt, weil ein Beteiligungsergebnis auf Grund Betriebsprüfung geändert wurde.
Jetzt wäre es wünschenswert, die GuE 2008 entsprechend zu ändern. Die Endwerte der Kapitalkonten 2008 wären dann wieder konform mit dem geänderten Feststellungsbescheid für 2008.
Frage: Können jetzt die neuen Kapitalkontenstände vom 31.12.2008 nach 2009 und anschließend die geänderten Kapitalkontenstände vom 31.12.2009 in das jeweilige Folgejahr erneut übergeben werden? Natürlich dürfen bei dieser Aktion die laufenden Werte der Jahre 2009 nicht wieder gelöscht oder verändert werden.
Ich habe eine solche erneute "EB-Wert-Übergabe" (analog REWE) in GuE nicht gefunden.
Da es um große Gesellschaften geht, ist die manuelle Durchänderung aller Startwerte aller Folgejahre sehr arbeitsaufwändig. Daher wäre die automatische erneute EB-Wertübergabe ein Wunsch an die Entwicklung. Schließlich kann man bei (auch) mehrstöckigen Personengesellschaften stets mit Änderungen durch Betriebsprüfungen rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Richter