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RewePro, nachgereichte Rechnungen (13. Lauf) verbuchen?

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Armin Wolf
    12.10.2011 09:40 Uhr

    Hallo,

    aus aktuellem Anlaß möchte ich darauf hinweisen, daß die Arbeitsweise im Gegensatz zu früher wesentlich komfortabler geworden ist.

    Die Rechnungen werdem im Vorjahr einfach als 13. Lauf eingebucht, und die Übergabe der OPOS- Werte geschieht automatisch. Bitte den Text der Meldung lesen, und die Änderungen nicht manuell über #9009 bzw. #9008 im Folgejahr erfassen.

    Vorgehensweise früher:

    Der Belegstapel wird kontinuierlich im laufenden Jahr gebucht, und bei eingemischten VJ- Rechnungen
    erfolgte die Buchung auf #9009. (Damit ist eine Kontrolle mittels Additionsstreifen möglich)
    Die Belege wurden markiert, um sie in einem zweiten Arbeitsgang im Vorjahr als 13. Lauf zu verbuchen.

    Vorgehensweise heute:

    - Im aktuellen Jahr wird der Vorjahresbeleg ignoriert.
    - Im parallel geöffneten Vorjahr wird der Beleg im 13. Lauf eingebucht.
    - Abgleich Additionsstreifen = Summe beider Gruppensummen
    - aktuelles Jahr wird geschlossen! (Wegen "Bestand ist gesperrt")
    - Vorjahr Buchung schließen (OPOS- Werte werden übergeben)
    - aktuelles Jahr öffnen und Bank, Kasse usw. buchen

    Frage: Ist diese Vorgehensweise bereits optimal, unter der Voraussetzung, daß die Mandantenbelege nicht umsortiert werden dürfen?

    Danke, A.W.

  • Christian Wielgoß
    12.10.2011 10:42 Uhr

    Hallo Herr Wolf,

    wie diese Buchungen in Zusammenhang mit dem Jahreswechsel erfasst werden bleibt ja jedem selbst überlassen. Entweder man geht vor wie von Ihnen beschrieben oder erfasst die Buchungen die das Vorjahr betreffen (wie bisher) im aktuellen Jahr auf dem entsprechenden OPOS-Konto und bucht die Belege anschließend im Vorjahr nach. Durch anschließende Saldenübergabe neutralisieren sich die offenen Posten.

    Wie Sie hier Ihre Belege abheften spielt meines Erachtens eine untergordnete Rolle, denn die Belege die ins Vorjahr gehören, müssen Sie ja ohnehin auch dort erfassen.

    In dem von Ihnen beschriebenen Fall sehe ich zum Beispiel die Unterlagen nach vorjahresrelevanten Belegen vorher durch, erfasse die fehlenden Buchungen im Vorjahr nach und buche anschließend das aktuelle Jahr. Dadurch kann ich auch Differenzen durch Tippfehler (falsche Belegnummer etc.) vermeiden und die Bearbeitung der entsprechenden Zahlungsbuchungen im aktuellen Jahr geht schneller.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

    Tipp: Die EB-Werte der OPOS-Konten werden in Kanzlei-Rechnungswesen pro nicht standardmäßig festgeschrieben. Die OPOS-Saldenübernahmen können daher jederzeit erneut druchgeführt werden - ein (wie früher) notwendiges manuelles Vortragen bei Änderung im Vorjahr entfällt.