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Zinsabschlagsteuer-Aktivierung und Körperschaftsteuer 2010

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Jens Mildner
    13.10.2011 19:07 Uhr

    Liebe Mitleser,

    ich habe hier irgendwie ein Brett vor dem Kopf:

    Ich habe eine GmbH, die im Jahr 2010 einen körperschaftsteuerlichen Verlust erzielt hat. Sie hat keine VZ geleistet, lediglich 50 EUR Zinsabschlagsteuer sind angefallen (SolZ lasse ich zur Vereinfachung mal weg.). Da die ZaSt natürlich bei der Veranlagung 2010 erstattet wird, habe ich sie in Handels- und Steuerbilanz aktiviert, der Steueraufwand in beiden GuV ist also Null.

    Im KSt-Programm 14.1 habe ich die ZaSt mit der Brutto-Methode erfasst, habe in der Anlage A Null KSt-Aufwand für das laufende Jahr eingegeben und eine bereits enthaltene KSt-Rückstellung von -50. Diese Eingabe führt aber in den Auswertungen zu einer falschen Erstattung von -100.

    Was muss ich denn eingeben, wenn ich in den Auswertungen die richtige Erstattung und eine Differenzkontrolle bei der Rückstellung erhalten will?

    Danke und Gruß
    Jens Mildner

  • Harald Schimmel
    13.10.2011 19:51 Uhr

    Hallo Herr Mildner,

    es gibt bestimmt auch eine andere Möglichkeit Ihr Problem zu lösen (Löschung der Eingabe bereits gebuchte KSt-Rückstellung -50 EUR?!?).

    Ich sage Ihnen mal wie ich das in solchen Fällen löse. Sie haben jetzt angenommen einen Verlust von 1.000,00 EUR (also nach der Aktivierung der EUR 50,00 ZASt):

    KSt 1 A Gewinndefinition: KSt- und GewSt-Rückstellung sind im Gewinn nicht berücksichtigt.
    KSt 1 A Zeile 20 (oder 21): vorläufiger Verlust EUR -1.050,00 (also vor Aktivierung der ZASt)
    Anlage A Zeile 3: Alle Eingaben löschen
    Anlage A Zeile 6: ZASt EUR 50,00 nach der Netto methode

    In der Berechnungsliste (Kennzahlen) erscheint dann ein vorläufige Verlust von 1.050,00 abzüglich endgültige KSt-Aktivierung EUR 50,00 = endgültiger Verlust EUR 1.000,00, der dann auch in das Formular KSt 1 A Zeile 20 (oder 21) gedruckt wird und auch in der Anlage A Zeile 4 erscheint eine bereits enthaltene KSt-Rückstellung von EUR -50,00.

    Gruß
    H.S.

  • Jens Mildner
    14.10.2011 13:08 Uhr

    Hallo Herr Schimmel,

    danke für Ihren Vorschlag.

    Zitat von Harald Schimmel

    es gibt bestimmt auch eine andere Möglichkeit Ihr Problem zu lösen (Löschung der Eingabe bereits gebuchte KSt-Rückstellung -50 EUR?!?).

    Wenn ich diese Eingabe lösche, dann wird leider auch die Rückstellungsdifferenz nicht verprobt, was ich zu Dokumentationszwecken gerne hätte.

    Zitat von Harald Schimmel

    KSt 1 A Gewinndefinition: KSt- und GewSt-Rückstellung sind im Gewinn nicht berücksichtigt.
    KSt 1 A Zeile 20 (oder 21): vorläufiger Verlust EUR -1.050,00 (also vor Aktivierung der ZASt)
    Anlage A Zeile 3: Alle Eingaben löschen
    Anlage A Zeile 6: ZASt EUR 50,00 nach der Netto methode

    Diese Methode gefällt mir auch nicht so gut, weil ich bei Arbeitsablauf und Dokumentation den klassischen Weg gehe: Zunächst berechne ich die Steuerrückstellungen für die Steuerbilanz mit dem Programmmodus "Rückstellungen sind nicht berücksichtigt", danach stelle ich die Handels-/Steuerbilanz fertig und erstelle dann auf Basis der Steuerbilanz die Steuererklärungen mit dem Modus "Rückstellungen sind berücksichtigt".

    Aber ich habe noch ein wenig probiert und eine Lösung gefunden:

    Ich gebe die gezahlte ZaSt wieder mit der Nettomethode ein, erfasse aber im Gegenzug in der Anlage A einen negativen Körperschaftsteueraufwand von -50 und eine bereits gebuchte Rückstellung von -50.

    Und Zack! Schon rechnet das Programm, wie ich will. Und das Finanzamt wird schon irgendwie klarkommen mit meiner Anlage A... :o)

    Freundliche Grüße,
    Jens Mildner