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Unternehmensplanung auch bei individuellen Kontenrahmen z.B. Vereinskontrenrahmen

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Helmut Lotz
    21.10.2011 19:37 Uhr

    Sehr geehrte Herren,

    wir werden immer mehr damit konfrontiert, dass wir auch für die sog. non profit Gesellschaften das Programm Wirtschaftsberatung einsetzen müssen. Leider ist es praktisch nicht möglich, die Daten aus der Buchführung z.B. in die Unternehmesplanung zu übernehmen.

    Wann ist geplant, auch diese "Besonderheiten" einmal mit zu berücksichtigen?

    Wie geht es den Kollegen bzw. was machen Sie, wenn Sie z. B. die Unternehmensplanung für Mandanten einsetzen wollen, für die Sie Spezialkontenrahmen nutzen?

    Ein Hinweis bzw. Tipp würde mir sehr helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Helmut Lotz

  • Jutta Bürgermeister
    26.10.2011 18:02 Uhr

    Sehr geehrter Herr Lotz,

    zum allgemeinen Thema Unterstützung weiterer SKRs im Zusammenspiel KRW und WIPRO kann man sagen:

    Die Wirtschaftsberatungsprogramme unterstützen die direkte Übernahme von Buchführungs- und Abschlussdaten aus Kanzlei-Rechnungswesen (pro) bei Mandanten mit SKR 03, 04, 14, 45, 51, 61, 70, 80, 81.
    Individuelle Anpassungen von Kontenzuordnungen sowie individuelle Schlüsselungen auf Basis des SKR 99 sind möglich, müssen aber manuell vorgenommen werden. Bei Nutzung des SKR 03 bzw. SKR 04 bietet das Referenzsystem in Kanzlei-Rechnungswesen (pro) die Möglichkeit, Kontenzwecke individuell festzulegen ohne dass weitere Anpassungen in den Schemata, Tabellen bzw. Schnittstellen notwendig werden.
    Zudem wird DATEV zukünftig HGB-basierte Branchenlösungen verstärkt als Ergänzungen zum SKR 03/04 anbieten, womit eine Weiterverarbeitung in der Wirtschaftsberatung möglich ist (Verweis auf Info-DB 1021810).
    Non-Profit-Gesellschaften (Vereine, Stiftungen etc.) benötigen i.d.R. ein sehr spezielles Angebot für FIBU und Jahresabschluss. Das heutige Leistungsspektrum der Wirtschaftsberatung umfasst Auswertungen bzw. Analyse- und Planungsprogramme, die auf den DATEV-Standards nach HGB basieren und die Besonderheiten für Vereine - z.B. im umsatzsteuerlichen oder ertragssteuerlichen Bereich - nicht abdecken.

    Der Bedarf, das Auswertungs- bzw. Analyse- und Planungsspektrum der Wirtschaftsberatung zu erweitern, ist nachvollziehbar. Voraussetzung für eine zukunftsträchtige Weiterentwicklung in diese Richtung ist ein flexibles System, das die speziellen Anforderungen der verschiedenen Non-Profit-Gesellschaften auf Basis von Standards erfüllt. Zeitaussagen zu einem konkreten Lösungsangebot lassen sich derzeit aber nicht treffen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefanie Lamm
    DATEV eG
    Produktmanagement und Service Wirtschaftberatung