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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Saskia Sparing
    05.12.2011 11:52 Uhr

    Hallo,

    ein Mandant wurde im Programm Anlag fälschlicherweise vom 01.10.2011 bis 31.12.2011 angelegt.
    Leider wurde dann auch noch eine Jahresübernahme nach 2012 gemacht.
    Die Frage:
    Wie kann man die Jahresübernahme zurücksetzen und vorallendingen den beginn des Wirtschaftsjahres ändern.

    Danke für jegliche Hilfe
    S. Sparing und Azubi

  • Uwe Lutz
    05.12.2011 12:24 Uhr

    Hallo Frau Sparing,

    wenn Sie nur von ANLAG schreiben, gehe ich davon aus, dass eine Umstellung auf die PRO-Version noch nicht erfolgt ist, da ansonsten das Wirtschaftsjahr nicht gesondert in ANLAG erfasst wird, sondern einheitlich für Buchführung und ANLAG ist.

    Sämtliche Schritte, bei denen Daten teilweise zurückgesetzt werden, sollten immer nur erfolgen, wenn eine Sicherung des aktuellen Bestandes vorgenommen wurde. Hierzu sollten Sie sich mit dem EDV-Verantwortlichen bei Ihnen in Verbindung setzen.

    Wenn einzelne Menuepunkte von Ihnen nicht angewählt werden können, kann es sein, dass diese durch die Nutzungskontrolle gesperrt sind. Auch dann müssen Sie sich mit dem EDV-Verantwortlichen bei Ihnen in Verbindung setzen.

    Eine Rücksetzung der Jahresübernahme in ANLAG erfolgt über Bestand - Jahresübernahme - Jahresübernahme zurücksetzen.

    Dies hilt Ihnen aber wenig, wenn Sie den Beginn des Wirtschaftsjahres ändern wollen. Dieses ist nur bei einer Neuanlage möglich. Siehe hierzu den Hilfetext des Feldes "WJ-Beginn":

    Zitat von Hilfetext

    WJ-Beginn (Eingabefeld)
    Hier geben Sie den Beginn des Wirtschaftsjahres im Format TTMMJJ oder TTMMJJJJ ein.

    Das Eingabefeld ist nur bei der Neuanlage aktiv.

    Keine nachträgliche Änderung

    Beachten Sie, dass eine Änderung des Wirtschaftsjahresbeginns nachträglich nicht mehr möglich ist.

    Das Eingabefeld ist nur bei der Neuanlage aktiv.

    Sofern eine Änderung des Beginns des Wirtschafsjahres erforderlich wird, kann vermutlich nur eine Löschung und Neuanlage erfolgen. Dies darf nur nach einer aktuellen Sicherung vorgenommen werden und sollte ebenfalls in Abstimmung mit dem EDV-Verantwortlichen erfolgen.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

    PS: Außerdem sollte unbedingt daran gedacht werden, möglichst bald auf PRO umzustellen, da Buchführung und Voranmeldungen für das Jahr 2012 nur noch in der PRO-Version möglich ist.

  • Saskia Sparing
    05.12.2011 15:01 Uhr

    Das war ja das Ding an der Sache, dass man umstellen wollte und dabei viel das auf. GGGG

  • Ralph Maier
    06.12.2011 17:12 Uhr

    "fiel"