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Praxisveräusserung, Freibetrag § 16 Abs. 4 EStG

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Walter Cremer
    10.02.2012 12:17 Uhr

    Hallo zusammen,

    die Arztpraxis (Psychologie) wurde an ein MVZ veräussert, die ihr Spektrum um dieses Fachgebiet erweitern.
    Der Erwerb der Praxis diente zur Erfüllung eines Teils der Voraussetzung.
    Weiterhin wurde mit der Veräusserin eine Anstellung für 6 Monate vereinbart. Die Arbeitszeit ist flexibel, entweder im MVZ oder zuhause.
    Dieses Gehalt würde ich dem Veräusserungsgewinn hinzurechnen um den nicht ausgeschöpften Freibetrag § 16, 4 EStG auszuschöpfen.
    Ist dies möglich? Hat jemand Erfahrung in solch einem Sachverhalt.
    Sonnig kalte Grüße aus Bedburg
    Walter Cremer

  • Joseph Gaßner
    10.02.2012 14:50 Uhr

    Hallo Herr Cremer,

    für diese Zielsetzung würde ich das Gehalt mindern (selbstverständlich die geschuldete Arbeitszeit), den Kaufpreis erhöhen und den erhöhten Betrag auf 6 Raten verteilen - sofern der Vertrag noch verhandelbar ist. Natürlich sinkt damit auf der MVZ-Seite der sofort abzugsfähige Arbeitslohn.

    Anderenfalls sehe ich das Gehalt als Gegenleistung für die Arbeitskraft und damit nicht als begünstigten Veräußerungsgewinn.

    Beste Grüße
    Joseph Gaßner