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SKR81 DATEV-Kontenrahmen für Ärzte

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Karin Richter
    19.02.2012 00:20 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich rege an, den Ärztekontenrahmen in allen Vorsteuer- und Umsatzsteuerkontenbereichen voll an den SKR 03 für EÜ-Rechner anzupassen.
    Begründung: Ärzte erbringen kaum noch lediglich umsatzsteuerfreie Umsätze. Vielmehr haben sie überwiegend schon einen beachtlichen steuerpflichtigen Umsatzanteil.
    Leider fehlen in vielen Situationen dann die Vorsteuer- oder Umsatzsteuerkonten, die im SKR 03 zur Verfügung stehen.
    Nur ein Beispiel: Die Anteile der umsatzsteuerpflichtigen Umsätze schwanken jährlich und bei teuren Apparaturen muss der Vorsteuerabzug nach § 15 a UStG korrigiert werden. Im SKR03 gibt es dafür die Konten 1556 bis 1559. Im SKR 81 - Fehlanzeige.
    Selbstverständlich kann ich die Konten selbst anlegen, aber wieso eigentlich soll ich diese Arbeit leisten? Meine Ärzte werden nicht die einzigen Betroffenen sein. Oder?

    Mit freundlichen Grüßen
    Karin Richter

  • Andreas Schäfer
    21.03.2012 13:36 Uhr

    Sehr geehrte Fr. Richter,

    für Ihr Anliegen bietet DATEV seit Jahresanfang eine neue Lösung.
    Im Rahmen der Branchenpakete steht nun auch ein auf SKR 03/04 basierender ärztespezifischer Kontenrahmen ab 2012 bereit.
    Gerade in Fällen wie von Ihnen geschildert, wo z.B. der Vorsteuerabzug korrigiert werden muss, ist dies eine Alternative zum SKR 80/81.
    Weitere Infos finden Sie in der Info-DB unter Dok.Nr. 1080263 (Ärzte) bzw. 1080264 (Zahnärzte) und in der DATEV Branchenberatung Ärzte unter Branchenbezogene Buchhaltung/Kontenrahmen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Anrdeas Schäfer
    DATEV

  • Karin Richter
    21.03.2012 18:45 Uhr

    Vielen Dank für den Tipp,
    sehr geehrter Herr Schäfer.

    Leider kann ich das Branchenpaket dieses Jahr nicht mehr testen, weil es sich nur bei Neuanlage des Mandats oder beim Jahreswechsel einrichten lässt. So habe ich das Dokument 1080263 verstanden.

    Mein Wunsch nach einer Erweiterung der Konten im SKR 81 bleibt also bestehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Karin Richter