Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Unterzeichnung der komprimierten Erklärung

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Derya Gürevin
    09.05.2012 13:37 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    wir haben uns folgene Vorgehensweise überlegt:
    Um uns die komprimierte Erklärung vom Mandanten unterzeichnen zu lassen, setzen wir zunächst kein Häkchen bei "ohne Einreichung der komprimierten Erklärung". Dadurch wird die komprimierte Erklärung mit Unterschriftenzeile und ohne den Schriftzug "für Ihre Unterlagen" ausgegeben. So können uns unsere Mandanten die zu verschickende Steuererklärung unterzeichnen. Da wir die komprimierte Erklärung nicht per Post an das Finanzamt senden möchten, setzen wir nach Erhalt der Unterschrift das Häkchen bei "ohne Einreichung der komprimierten Erklärung". Dadurch wird jedoch eine neue Telenummer erzeugt, so dass die unterzeichnete Erklärung von der gesendeten Erklärung in Bezug auf diese Telenummer abweicht. Ist das ein Problem? Wie ist bei Ihnen die Vorgehensweise?

  • Alexander H. Hermelink
    09.05.2012 14:16 Uhr

    Hallo,

    ich sehe da kein Problem. Die komprimierte Erklärung enthält ja alle Zahlen. Es kostet zwar dann im Zweifel nachzuweisen, ob und wo sich eine Änderung von der unterzeichneten Erklärung zur eingereichten autentifizierten Erklärung ergeben hat - das ist aber zu vernachlässigen.

    Die Hauptsache ist, dass Sie die schriftliche Erklärung des Mandanten haben, dass er mit der von Ihenn elektronisch eingereichten Erklärung einverstanden ist. Das gewährleisten Sie durch die Unterschrift, von daher würde ich sagen: alles gut!

    Alexander Hermelink

  • Alexander Stolz
    10.05.2012 12:54 Uhr

    Sehr geehrte Frau Gürevin, sehr geehrter Herr Hermelink,

    unter der Prämisse, dass außer dem Häkchen bei "ohne Einreichung der komprimierten Erklärung" keine weiteren Veränderungen am Datenbestand vorgenommen werden, wäre rein inhaltlich nichts gegen diese Vorgehensweise einzuwenden.
    Anzumerken ist aber, dass rein rechtlich bereits aufgrund der unterschiedlichen Telenummern unterschiedliche komprimierte Erklärungen bestehen.
    Diese Vorgehensweise kann daher nicht empfohlen werden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

  • Willi Schmitz
    10.05.2012 14:31 Uhr

    Sehr geehrter Herr Stolz,
    m.E. ist dieses Vorgehen sehr zu empfehlen. Wenn die DATEV hierin ein Problem sieht, bitte ich doch endlich sicherzustellen, dass programmtechnisch automatisch ein unveränderbares Protokoll der an das Finanzamt übermittelten Daten gespeichert wird. Obwohl schon Jahre bekannt ist, dass - wie jetzt wieder bei den neuen Programmversionen - nur durch Aufruf eines schon übermittelten Datenbestandes die Daten geändert und der Status auf geändert gesetzt wird - passiert mit Hinweis auf die irgendwann vorliegenden PRO Programme nichts.

    Mit freundlichen Grüße
    Willi Schmitz

  • Alexander Stolz
    14.05.2012 16:42 Uhr

    Sehr geehrter Herr Schmitz,

    derzeit findet eine "Voruntersuchung" mit folgendem Ziel statt:
    Sichern der Sendedaten zum Zeitpunkt des Drucks der komprimierten Erklärung und Möglichkeit, diese gesicherten Daten "später" zentral (aus dem Arbeitsplatz?) senden zu können.
    Ob bzw. wann dies realisiert wird kann derzeit noch nicht gesagt werden.

    Tipp bzw. aktuelle Umgehungslösung:
    Erzeugen Sie mit/nach dem Druck der komprimierten Erklärung für die elektronische Datenübermittlung einen Sendeauftrag ohne Termin (über die Schaltfläche DFÜ-Auftragsdaten). Damit wird dieser ELSTER-Auftrag in der RZ-Kommunikation "geparkt". Sobald Sie übermitteln möchten, stoßen Sie die Weiterverarbeitung (manuell) in der RZ-Kommunikation an. In diesem Fall spielt es keine Rolle, wenn zwischenzeitlich eine neue Version installiert wurde, die ggf. zu einer neuen Telenummer führt, denn die Daten wurden bereits mit der vorherigen (gedruckten) Telenummer für die Übermittlung vorbereitet.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG; Fachabteilung Steuern)