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Steuererklärung fertig / übermitteln erst im Dezember

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    Einträge 1-15 / 15

    Seite 1 von 1

  • Sonja Götz
    10.05.2012 14:38 Uhr

    Hallo miteinander,

    ich habe eine Einkommensteuererklärung 2011 meines Mandanten fertiggestellt und die komprimierte Erklärung ausgedruckt. Wegen mandantenspezifischen Umständen ergibt sich eine hohe Nachzahlung, weshalb die Abgabe / Versendung der Steuererklärung erst im Dezember 2012 geplant ist.
    Kann ich trotzdem schon jetzt die Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln (die Telenummer hat ja noch der Mandant auf der komprimierten Erklärung), oder muss ich mit der Übermittlung bis Dezember 2012 warten.
    Wenn ich bis Dezember warte habe ich eine andere Tele-Nummer und dann passt die komprimierte Erklärung nicht mehr dazu.
    Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, dass das Finanzamt die Bescheide zu früh versendet.

    Vielen Dank schon im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    S. Götz

  • Hinweis Geber
    10.05.2012 15:59 Uhr

    Ihnen ist aber schon bewusst, dass das wissentliche zurückbehalten einer fertigen Steuererklärung eine Steuerhinterziehung darstellt?

    Wenn schon, dann würde ich den Fall nochmal prüfen, ob nicht noch eine Angabe vom Mandanten fehlt?! Erst wenn diese nachgereicht wird (z.B. im Dezember) wird die Erklärung fertiggestellt, gedruckt und ans FA übermittelt.

    Einfach liegen lassen sehe ich problematisch

  • Christine Haumaier
    10.05.2012 16:28 Uhr

    Hallo Frau Götz,
    hallo Herr Geber,

    dass das zurückbehalten einer fertigen Steuererklärung eine Steuerhinterziehung darstellt höre ich zum ersten Mal und kann ich ehrlich gesagt nicht glauben, da ja bei Vertretung durch einen steuerlichen Vertreter die Frist im Normalfall erst zum 31.12. endet und somit Frau Götz eigentlich noch in der Zeit wäre. Wann die Erklärung nun schon fertig war spielt doch hier keine Rolle. Das Gleiche würde ja dann gelten, wenn ich die USt-VA für April heute schon fertig habe und aber erst am 10.06. übermittle...^^

    Grundsätzlich wäre interessant ob Sie mit dem "einfachen Elster" arbeiten oder das Authentifizierungsverfahren nutzen?

    Beim vereinfachten Elster hat die Finanzverwaltung erst mit vorliegen der kompr. Erklärung inkl. Telenummer Zugriff auf die Daten. Die Daten können als theoretisch jetzt gesendet weden und die Erklärung wird erst nach Eingang der kompr. Erklärung veranlagt.

    Wir praktizieren das vereinfachte Elsterverfahren. Und in diesem Fall könnte es ja durchaus passieren, dass der Mandant die unterschriebene Erklärung erst zeitverzögert beim FA einreicht, ob jetzt bewusst oder unbewusst steht nicht zur Frage...!

  • einfach Süß
    11.05.2012 01:14 Uhr

    Hallo Hinweis Geber,
    das ist ja eine süße Idee ... aber zum Glück Unfug (es sei denn, Sie hätten vorher einen Herabsetzungsantrag o.ä. gestellt).
    Zur Übertragung ohne Einreichung der unterschriebenen Erklärung: Je nach Bundesland hat das FA Zugriff auch ohne Erklärung ... nach dem "heimlichen" Anschauen könnte also eine Anfrage zum voraussichtlichen Gewinn oder eine Vorabanforderung der Erklärung erfolgen...
    Nach den Neuregelungen zur elektr. Übermittlung der KSt oder Feststellungserklärungen gibt es keine zusätzlichen Papiererklärungen mehr; dann müssten Sie in der RZ Kommunikation einen DFÜ Termin einrichten (und leider selbst überwachen).
    Schöne Grüße

  • Einfach Süß
    11.05.2012 02:16 Uhr

    noch eine Ergänzung:
    Bei der Übertragung der Jahresabschlüsse zur Offenlegung beim Bundesanzeiger lässt sich einfach einstellen, ob die Übertragung sofort oder am ... erfolgen soll: Lasst sich diese Abfrage und diese Möglichkeit nicht auch bei den Steuerprogrammen integrieren?
    Schöne Grüße

  • Frank Witte
    11.05.2012 10:13 Uhr
    Zitat von Einfach Süß

    noch eine Ergänzung:
    Lasst sich diese Abfrage und diese Möglichkeit nicht auch bei den Steuerprogrammen integrieren?
    Schöne Grüße

    Hallo NG,
    in den EDÜ-Einstellungen (ESt-Programm) ist es möglich, die Daten an die DATEV zu übermitteln mit einer Datumseingabe zur Weiterleitung von der DATEV an die Finanzverwaltung. Eine Kontrolle des Vorlaufes in der RZ entfällt somit.
    Mfg, Frank Witte

  • Christine Haumaier
    11.05.2012 10:45 Uhr

    Guten Morgen,

    Zitat von einfach Süß

    Zur Übertragung ohne Einreichung der unterschriebenen Erklärung: Je nach Bundesland hat das FA Zugriff auch ohne Erklärung ... nach dem "heimlichen" Anschauen könnte also eine Anfrage zum voraussichtlichen Gewinn oder eine Vorabanforderung der Erklärung erfolgen...

    Davon habe ich noch nie etwas gehört. Woher stammen diese Informationen bzw. sind diese irgendwo nachlesbar ?

    m.E. hat beim vereinfachten Elster-Verfahren das FA erst bei vorliegen der kompr. Erklärung mit der Telenummer Zugriff auf die Daten, unabhängig vom Bundesland.

    Viele Grüße
    Christine Haumaier

    PS: Ich finde es etwas befremdlich wenn Autoren anonyme Namensangaben verwenden...und dann auch noch Beiträge mit fraglichem Inhalt veröffentlichen. Aber das ist nur meine persönliche allgemeine Meinung.

  • Fritz Müller
    11.05.2012 13:41 Uhr

    Hallo Herr Witte,
    danke für den Hinweis, damit dürfte Frau Götz geholfen sein, da die Telenr. ja identisch bleibt.

    Hallo Frau Haumaier,
    die Information habe ich von einem Dozenten aus der Finanzverwaltung.
    Zur Frage der Anonymität: Newsgroupbeiträge sind über Jahre sichtbar; manchmal vertut man sich unabsichtlich (inhaltlich oder formal) und diese Fehler sind dann Jahre später immer noch sichtbar, da nicht rücknehmbar. Das finde ich untragbar. Weder Mitarbeiter, Chefs, Mandanten oder sonstige geht es m.E. etwas an, wann, wie und wozu ich mich geäußert habe. Vor allem nicht komprimiert zusammengefasst über die Suchfunktion. Wenn jemand eine persönliche Frage zu einer Stellungnahme hat, kann über die Emailadresse ein direkter Kontaktwunsch geäußert werden.
    Schöne Grüße

  • Alexander Stolz
    14.05.2012 17:47 Uhr
    Zitat von Christine Haumaier


    Zitat von einfach Süß

    Zur Übertragung ohne Einreichung der unterschriebenen Erklärung: Je nach Bundesland hat das FA Zugriff auch ohne Erklärung ... nach dem "heimlichen" Anschauen könnte also eine Anfrage zum voraussichtlichen Gewinn oder eine Vorabanforderung der Erklärung erfolgen...

    Davon habe ich noch nie etwas gehört. Woher stammen diese Informationen bzw. sind diese irgendwo nachlesbar ?

    m.E. hat beim vereinfachten Elster-Verfahren das FA erst bei vorliegen der kompr. Erklärung mit der Telenummer Zugriff auf die Daten, unabhängig vom Bundesland.

    Sehr geehrte Frau Haumaier,
    sehr geehrter Herr Müller,

    im Dokument (1014388) ELSTER - Rheinland-Pfalz: Zugriff auf elektronische Steuererklärung ohne komprimierte Erklärung in Papierform
    finden Sie u.a. folgende Information:
    "...Demnach kann beim ELSTER I - Verfahren ohne TeleNummer und damit ohne die ausgedruckte komprimierte Erklärung auf die elektronische Steuererklärung zugegriffen und diese bearbeitet werden.
    Nach heutigem Kenntnisstand ist das derzeit nur in Rheinland-Pfalz der Fall. In allen anderen Bundesländern ist der Zugriff ohne TeleNummer technisch nicht möglich und aktuell auch nicht geplant...."

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

  • Sonja Götz
    29.05.2012 19:07 Uhr

    Vielen Dank für die vielen Antworten.

    Das mit der Datumsvorgabe habe ich auch gefunden allerdings geht das nur für 6 Wochen im Voraus. Ich kann also heute keine Steuererklärung an die Datev übermitteln mit dem Datum 24.12.2012. Schade.

    Da ich die Steuererklärung mit Telenummer erstellt habe (Elster I) kann ich ja dann trotzdem schon mal übermitteln.

    Liebe sonnige Grüße von Sonja

  • Andreas Gilles
    31.05.2012 12:14 Uhr

    Hallo Frau Götz, Hallo Herr Stolz,

    beim Elster I Verfahren können die FA zwar nicht auf die Daten zugreifen, sehen aber, dass für den Mandanten Daten bereits übermittelt wurden und haben auch schon bei Kollegen angefragt, wann die Erklärung endlich kommt. Außerdem wurde mir im Teamservice gesagt, dass diese übermittelten Daten auch nur begrenzt im Speicher der Finanzverwaltung gehalten werden. Somit ist das heute Senden und 31.12. abgeben keine gute Lösung. Die FA können ja auch frühere Termine festsetzen, sofern sie sehen, dass eine Erkärung übermittelt und nicht abgegeben wird.
    Die derzeitige Lösung (auch mit Elster II) ist auch für uns sehr unbefriedigend. Wenn man sich vom Mandanten bestätigen lässt, dass der die Steuererklärung mit einer bestimmten Telenummer erhalten hat und es wird ggf. nur durch den Stammdatenabgleich eine neue Telenummer zum Senden generiert, birgt dies für uns auch Haftungsprobleme.

    mfg. Andreas Gilles

  • Andreas Gilles
    31.05.2012 12:27 Uhr

    Vielleicht noch eine Anregung:
    Wenn man eine fertige Erklärung festschreiben könnte, so dass nach der Festschreibung keine Änderung der Telenummer mehr erfolgt, so wäre ein späteres Senden einfacher möglich. Besser wäre natürlich, wenn man den Termin auf den 30.12. legen könnte, aber wie ich gehört habe soll es an der Finanzverwaltung liegen, die darauf bestehen, dass die Übermittlung mit einem relativ aktuellen Elster-Modul erfolgt.

    mfg. Andreas Gilles

  • Alexander Stolz
    04.06.2012 16:36 Uhr

    Sehr geehrter Herr Gilles,

    derzeit findet eine "Voruntersuchung" mit folgendem Ziel statt:
    Sichern der Sendedaten zum Zeitpunkt des Drucks der komprimierten Erklärung und Möglichkeit, diese gesicherten Daten "später" zentral (aus dem Arbeitsplatz?) senden zu können.
    Ob bzw. wann dies realisiert wird kann derzeit noch nicht gesagt werden.

    Tipp bzw. aktuelle Umgehungslösung:
    Erzeugen Sie mit/nach dem Druck der komprimierten Erklärung für die elektronische Datenübermittlung einen Sendeauftrag ohne Termin (über die Schaltfläche DFÜ-Auftragsdaten). Damit wird dieser ELSTER-Auftrag in der RZ-Kommunikation "geparkt". Sobald Sie übermitteln möchten, stoßen Sie die Weiterverarbeitung (manuell) in der RZ-Kommunikation an. In diesem Fall spielt es keine Rolle, wenn zwischenzeitlich eine neue Version installiert wurde, die ggf. zu einer neuen Telenummer führt, denn die Daten wurden bereits mit der vorherigen (gedruckten) Telenummer für die Übermittlung vorbereitet.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

  • Christine Haumaier
    04.06.2012 16:45 Uhr

    Liebe ELSTER-Geplagte,

    egal ob nun ELSTER I oder I, komprimiert oder authentifiziert - mich bzw. uns nervt das Thema hier einfach nur noch. Egal welches Verfahren, alle bringen einen verwaltungstechnischen Mehraufwand und div. Stolpersteine mit sich.

    Monatelang ist die Finanzverwaltung nicht in der Lage die technischen Voraussetzungen zu liefern, dass überhaupt bei allen Steuerarten eine elektronische Übermittlung möglich ist. Hierzu fällt mir nur noch das nervige Thema "ELStAM" ein...

    Dieser Beitrag bringt zwar keine brauchbare Lösung für das Problem - aber das musste jetzt einfach mal gesagt werden!

    Viele Grüße
    Christine Haumaier

    PS@Herr Stolz
    Die Umgehungslösung sollte funktionieren. Aber wenn ich hier an unsere Größe und die Anzahl der Fälle denke die evlt. "später" gesendet werden sollen habe ich die Befürchtung dass die RZ-Kommunikation etwas zugemüllt und unübersichtlich wird...

  • Ralph Maier
    04.06.2012 18:22 Uhr

    Könnte auch sein, dass dies besser (für die Finanzverwaltung) nicht umgesetzt wird, um zu vermeiden, dass "zwischen den Jahren" ganz Deutschland seine Steuererklärungen einreicht.

    Das Finanzamt als Saisonbetrieb :-)

    Nur eine Gedanke.