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Feststellungserklärungen und KSt-erklärungen ab 2011 nur noch authentifiziert?

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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Jörg Bohner
    23.05.2012 14:19 Uhr

    Wenn ich das richtig sehe, können die o.g. Steuererklärungen nur noch authentifiziert übermittelt werden, d.h. OHNE UNTERSCHRIFT des Stpfl. Ist es von DATEV gewollt, dass jeder Mitarbeiter d.h. auch Azubis etc. solche Steuererklärungen rechtsverbindlich einreichen können, evtl. sogar ungewollt, und ohne dass ein StB sich diese durchsieht und ohne dass evtl. der Stpfl. davon weiß?

    Kann man Mitarbeiter von dieser authentifizierten Übermittlung ausschließen über die NuKo, wenn ja, wie geht dass?

    Ich würde im Übrigen die Nichtauthentifizierte elektronische Übermittlung mit Telenummer vorziehen, dann unterschreibt wenigstens der Stpfl. die Steuererklärungen.

  • Franz Brunner
    23.05.2012 16:34 Uhr

    Soweit ich weiß wird das nicht von DATEV so gewollt, sondern die Finanzverwaltung bietet für beide Erklärungen nur diese Form der elektronischen Übermittlung an.

    Eine nichtauthentifizierte elektronische Übermittlung kann somit auch von DATEV gar nicht angeboten werden.

  • Uwe Lutz
    23.05.2012 17:49 Uhr

    Hallo Herr Bohner,

    und wenn Sie dies über die NUKO sperren wollen, muss der Menuepunkt "Elektr.Datenübermittlung an das FA" für den jeweiligen Mitarbeiter bzw. die Mitarbeitergruppe gesperrt werden.

    Diese Sperre muss m.E. für jedes Steuerprogramm einzeln eingerichtet werden. Eine übergreifende Einstellung für alle Programme gibt es nicht.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Thomas Jünger
    24.05.2012 14:34 Uhr

    Hallo Herr Bohner,

    meines Wissens muss hier zwischen 2 Authentifizierungsmöglichkeiten unterschieden werden:

    - Athentifizierung mit einem Softwarezertifikat, das im Elsterportal angefordert werden kann
    Damit ist dann das Senden von Erklärungen möglich, aber es muss ein Ausdruck der eltektronischen
    Steuererklärung eingereicht werden. Damit ist meines Wissens das Senden aller Erklärungen und
    Steueranmeldungen über DATEV möglich.

    - Authentifizierung mit elektronischer Unterschrift, d.h. der Steuerberater unterschrteibt elektronisch die
    Steuererklärung des Mandanten....

    Wir nutzen des erste Verfahren seit Jahren und haben damit beste Erfahrungen gemacht.

    Das zweite Verfahren scheidet für uns allein schon aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten aus, davon würde ich abraten.

    Freundliche Grüße
    Thomas Jünger

  • Martina Schmitt
    25.05.2012 13:32 Uhr

    Hallo newsgroup,

    für die ESt, GewSt und USt-Erklärung gibt es zwei Verfahren für die Übermittlung, für KSt und GuE ein Verfahren.
    siehe folgendes Info-Dokument:

    1036300

    Bei der Übermittlung über Datev muss übrigens kein Softwarezertifikat im Elsterportal angefordert werden

    Viele Grüße
    Martina Schmitt