Sehr geehrte Frau Belecki,
Sie haben die Storno-Möglichkeit bereits gefunden - daher die Antwort für interessierte Mitleser:
Die im Laufe eines Tages in das DATEV-Rechenzentrum übermittelten ELSTER-Aufträge werden gegen 18:30 Uhr an die Finanzverwaltung übermittelt. Solange diese Übermittlung noch nicht stattgefunden hat, kann der Sendeauftrag im DATEV-Rechenzentrum jederzeit storniert werden.
Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Öffnen Sie den entsprechenden Datenbestand im Programm
DATEV Einkommensteuer
.
2. Wählen Sie dort
Mandant | Daten senden
.
3. Aktivieren Sie im Dialogfenster
Daten senden
das Kontrollkästchen
Elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt
.
4. Klicken Sie auf der rechten Seite auf die Schaltfläche
EDÜ-Einstellungen
.
5. Aktivieren Sie dort den Schaltknopf
Storno
.
6. Bestätigen Sie anschließend das Dialogfenster
EDÜ-Einstellungen
und nachfolgend auch das Dialogfenster
Daten Senden
mit
OK
.
Das beschriebene Vorgehen ist übrigens in allen Steuerprogrammen identisch und gilt unabhängig von der Art des ELSTER-Verfahrens (mit Abgabe der komprimierten Erklärung / ohne Angabe der komprimierten Erklärung).
Der Vollständigkeit halber:
Sollte eine versehentliche ELSTER-Übermittlung in das DATEV-Rechenzentrum erst nach 18:30 Uhr angestoßen werden, kann diese bis gegen 23:00 Uhr storniert werden; zu diesem Zeitpunkt findet die zweite tägliche Übermittlung an die Finanzverwaltung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG