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Kapitalerträge Detailerfassung

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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    06.06.2012 14:22 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    die richtige Behandlung der Kapitalerträge ist selbst für gute MitarbeiterInnen schwierig. Oft werden die vorliegenden Steuerbescheinigungen in der Detailerfassung erfasst. Erst später wird festgestellt, dass das eigentlich unnötig war, da nur ein paar ausländische Zinsen und 233a Zinsen zu erklären waren.
    Die schon erfassten (überflüssigen) Daten lassen sich offensichtlich nur ganz löschen, um eine Berücksichtigung zu vermeiden.
    Es wäre sehr hilfreich, wenn die Möglichkeit bestünde, einzelne Erfassungsteile von der Übernahme in die Anlage KAP auszuschließen. Bei einer Löschung fehlt sonst im Folgejahr die Übersicht über die verschiedenen Bankkonten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Müller

  • Stephanie Vogeley
    11.06.2012 18:26 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    Sie können die Berechnung, den Druck und die elektronische Übermittlung der insgesamt erfassten Kapitaleinkünfte verhindern, indem Sie im Erfassungsformular Anlage KAP die Zeilen 4, 5 und 6 nicht aktivieren. Im Mantelbogen ESt 1 A deaktivieren Sie zusätzlich das Kontrollkästchen Ausgabe des Kreuzes zur Anlage KAP im Mantelbogen ESt 1 A . Diese Vorgehensweise funktioniert nicht, wenn das Einkommensteuerprogramm die Überprüfung des Steuereinbehalts unterstellt, wie z. B. bei der Anrechnung ausländischer Steuern. Mit einem Hinweis in der Berechnungsliste Fehler und Hinweise wird darauf aufmerksam gemacht.

    Ihren Wunsch, einzelne Einträge aus der Detailerfassung für die Übernahme in die Anlage KAP auszuschließen, habe ich an die Entwicklung weitergeleitet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephanie Vogeley
    DATEV eG

  • Willi Müller
    12.06.2012 10:32 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    vielen Dank für die Rückmeldung von Frau Vogeley, die leider aktuell - solange die Entwickler nicht tätig geworden sind - nicht weiterhilft.
    Wie handhaben die Kollegen solche Fälle: z.B. bei mehr als 5 Bankverbindungen, teilweise anrechenbare Quellensteuer, zu hohe Freibeträge erteilt, teilweise kein Kirchensteuerabzug ....
    Erfassen Sie bzw. die MitarbeiterInnen alle Erträgnisaufstellungen / Steuerbescheinigungen (nachdem Sie vorher die Mandanten trotz Abgeltungssteuer um die vollständigen Belege gebeten haben .).
    Dann entscheidet jemand, ob Handlungsbedarf besteht (Überprüfung Steuereinbehalt, Tarifbesteuerung, Kirchensteuer oder Quellensteuer - bis 2010 ao Belastungen ) und löscht einzelne, nicht relevante Erfassungsteile (die dann nächstes Jahr wieder eingepflegt werden müssen) oder übermitteln Sie einfach ohne Sinn und Verstand alle erfassten Daten?
    Vielen Dank für Rückmeldungen
    Willi Müller
    Willi Müller

  • Christine Haumaier
    27.06.2012 12:29 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    wir gehören zu den Kanzleien die "ohne Sinn und Verstand" alle Daten anfordern, erfassen und auch übermitteln.

    So erwischt man m.E. wirklich alle Sachverhalte. Die Abgeltungssteuer ist meiner Meinung nach sowieso eine einzige Themenverfehlung da (leider) in den wenigstens Fällen wirklich alles abgegolten ist (zu hohe/niedrige Freistellungen, Kirchensteuer, usw.).

    Sonnige Grüße
    Christine Haumaier

  • Willi Müller
    27.06.2012 15:04 Uhr

    Hallo Frau Haumaier,
    vielen Dank für die Rückmeldung.
    Die Anführungsstriche in meinem Beitrag sind beim Veröffentlichen leider verschwunden; "ohne Sinn und Verstand" war natürlich nicht ernst gemeint...
    Schöne Grüße
    Willi Müller