Hallo Herr Wanke,
ich habe das Problem auch. Die Anpassung zwischen den Gesellschaftern in der GuE und denjenigen in der Mandantenverwaltung nach der Umstellung auf Pro war schon eine Puzzle-Arbeit. Kostete Zeit und Nerven, klappte aber letztlich über die Schaltfläche "Gesellschafter" beim Stammdaten zurückschreiben.
Die Notwendigkeit der Abstimmung der Gesellschafternummern in der GuE mit denjenigen beim Finanzamt hatte ich jedoch noch gar nicht auf meiner Agenda. In der Vergangenheit hat das Finanzamt im F-Bescheid unsere Gesellschafternummern einfach handschriftlich durchgestrichen und seine Nummern dahinter gesetzt.
Jetzt nimmt es also die GuE nicht an, wenn die Gesellschafternummern nicht mit seinen übereinstimmen, ja? Und wegen der gesetzlichen Übertragungspflicht gilt dann die Erklärung als nicht abgegeben, ja?
Na, fein. Meine Mitunternehmerschaften haben jeweils deutlich mehr als 10 Gesellschafter. Die könnte das Finanzamt sowieso nicht elektronisch annehmen. Da habe ich wohl nur aus diesem Grund noch ein Jahr Papierabgabe gewonnen.
Herr Wanke, das Finanzamt hat Ihnen mitgeteilt, dass es seine Nummern nicht ändern kann. Wenn der Computer dort das nicht zulässt, dann kann man es doch vom Computer des Steuerpflichtigen (seines Beraters) auch nicht verlangen.! Vielleicht liegt dann hier ein "Härtefall" vor, der zur Papiereinreichung berechtigt. Haben Sie das schon mal versucht?
Mit freundlichen Grüßen
Karin Richter