Sehr geehrte Frau Neugebauer,
leider gibt es derzeit keine Möglichkeit, nur einzelne der weiteren betrieblichen Formulare (Anlage EÜR, Anlage AVEÜR, Anlage SZE, Verzeichnis der Anlagegüter, Investitionsabzugsbeträge) in ein (Standard-)Auswertungspaket zu übernehmen.
Wir haben Ihre Anregung aufgenommen, insb. im Zusammenhang mit der elektronischen Datenübermittlung auch einzelne der oben aufgeführten Formulare für ein Auswertungspaket auswählen zu können.
Die Angaben zur Anlage SZE (Schuldzinsenabzug) werden übrigens elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt; sie sind auch Bestandteil einer ggf. gedruckten Komprimierten Erklärung. Eine gesonderte Einreichung der Anlage SZE neben der elektronischen Übermittlung ist daher nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Anlage AVEÜR, wenn Sie statt der möglichen Einzelerfassung die Summenerfassung gewählt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG