Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Anlagen zur EÜR zum Ausdruck im Paket anlegen

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Christine Neugebauer
    03.07.2012 15:53 Uhr

    Hallo newsgroup!

    Ich wollte im Paketdruck der Einkommensteuer 2011 die Anlagen zur EÜR, wie z.B. Invstitionsabzugsbetrag und Schuldzinsenabzug, gern einzeln auswählen da diese dem Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung mitgegeben werden müssen (siehe Hinweise der DATEV).

    Leider ist es nicht möglich diese Anlagen im Auswertungspaket einzeln festzulegen, sondern können nur im Zusammenhang mit der Anlage EÜR ausgewählt werden. Die Anlage EÜR wird aber bei der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt nicht benötigt!
    Temporär ist eine Auswahl der Anlagen zur EÜR aber möglich, warum geht es im Auswertungspaket nicht?

    Hat da jemand eine Lösung?

    Danke

  • Stephan Hirsch
    04.07.2012 18:58 Uhr

    Sehr geehrte Frau Neugebauer,

    leider gibt es derzeit keine Möglichkeit, nur einzelne der weiteren betrieblichen Formulare (Anlage EÜR, Anlage AVEÜR, Anlage SZE, Verzeichnis der Anlagegüter, Investitionsabzugsbeträge) in ein (Standard-)Auswertungspaket zu übernehmen.

    Wir haben Ihre Anregung aufgenommen, insb. im Zusammenhang mit der elektronischen Datenübermittlung auch einzelne der oben aufgeführten Formulare für ein Auswertungspaket auswählen zu können.

    Die Angaben zur Anlage SZE (Schuldzinsenabzug) werden übrigens elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt; sie sind auch Bestandteil einer ggf. gedruckten Komprimierten Erklärung. Eine gesonderte Einreichung der Anlage SZE neben der elektronischen Übermittlung ist daher nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Anlage AVEÜR, wenn Sie statt der möglichen Einzelerfassung die Summenerfassung gewählt haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG