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Authentifiziertes Verfahren

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Marc Schönecker
    21.08.2012 12:44 Uhr

    Guten Tag,

    ab VZ 2011 ist das authentifizierte Verfahren bei der KSt und GuE verpflichtend.

    Aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten ist es hier empfehlenswert ein unterschriebenes Exemplar der Erklärungen in unseren Akten zu archivieren. Jetzt habe ich in den neuen DATEV news gelesen, dass die DATEV ab Oktober einen Kartenleser für die neuen Personalausweise anbietet. Wird es hier in Zukunft eine Möglichkeit geben, dass unsere Mandanten, die bereits einen neuen Personalausweis besitzen, die Erklärungen damit elektronisch am PC unterschreiben können und wir somit kein Papier mehr benötigen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Marc Schönecker

  • Alexander Stolz
    21.08.2012 18:35 Uhr

    Sehr geehrter Herr Schönecker,

    zu diesem Thema gibt es eine Voruntersuchung:
    dem Mandanten könnte die komprimierte Erklärung in einem Online-Portal zur Prüfung, Unterschrift - mittels SmartCard (denkbar ist hier auch der neue Personalausweis) - und Freigabe bereitgestellt werden.
    Weitere Informationen zu einer möglichen Realisierung und Angaben zum Zeitpunkt sind aktuell noch nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    Fachabteilung Steuern
    DATEV eG

  • Willi Müller
    21.08.2012 22:11 Uhr

    Hallo Herr Schönecker,
    als Mandant fände ich es sehr befremdlich, wenn mein Berater meinen Personalausweis zur elektronischen Unterschrift erbitten würde; nicht jede technische Spielerei muss bei einem doch - hoffentlich - bestehenden Vertrauensverhältnis in unserem Beruf Einzug halten.
    Auch die Finanzverwaltung erkennt an, dass eine Steuererklärung im Normalfall eine Erklärung des Mandanten ist.
    Schöne Grüße
    Willi Müller