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    Einträge 1-7 / 7

    Seite 1 von 1

  • ein Anwender
    04.09.2012 13:31 Uhr

    Hallo DATEV,
    im Zusammenhang mit der Service TAN Einführung werden die DATEV Anwender als DATEV Kunden bezeichnet. Auch wenn der "Rummotzer" und ähnliche Schreiberlinge eine solche Diskussion als Zeivergeudung ansehen, bitte ich die DATEV ihr Selbstverständnis zu überprüfen: Wir sind Genossen der DATEV und werden meines Erachtens wie in der Vergangenheit besser mit DATEV Anwender statt DATEV Kunden bezeichnet (schließlich werden mittlerweile sogar beim Arbeitsamt die Arbeitslosen als Kunden bezeichnet / mit König Kunde hat das wohl nichts mehr zu tun).
    Schöne Grüße
    Ein Anwender

  • Heinz Höller
    04.09.2012 14:29 Uhr

    Wer diesen Gedanken zu Ende bringt wird feststellen, dass auch die Mandanten des Beraters, welche DATEV-Produkte einsetzen, als DATEV-Kunden und nicht mehr als Mandanten des Beraters titutliert werden.

    Diese Entwicklung halte ich für bedenklich, denn schliesslich sind diese Mandanten unsere Kunden, auch wenn wir denen ohne Verkaufsprovision und mit viel Zeitaufwand die DATEV-Welt nahe gebracht haben.

    Verselbständigt sich da etwas, ohne dass wir hier noch Einfluss nehmen können ?

    Ich habe da ein ganz komisches Bauchgefühl !

    Heinz Höller
    Steuerberater

  • ein Anwender
    19.11.2012 17:22 Uhr

    Sehr geehrter DATEV Vorstand,
    bislang ist keine Reaktion der DATEV zu dieser Frage erfolgt. Bei der Mandantenfernbetreuung Beratermodul wird auch angezeigt "Zusammenarbeit mit Ihrem Kunden" statt Mandanten.
    Ich erbitte eine Reaktion und Änderung der Nomenklatur.
    Als Genossenschaft der Steuerberater sollte man auch solche Feinheiten beachten.
    Vielen Dank und schöne Grüße
    Ein Anwender

  • Anja Petersen
    21.11.2012 18:01 Uhr

    Sehr geehrter Anwender ,
    es ist richtig, dass wir bei DATEV den Begriff "Kunde" schon seit längerem verwenden. Die Entscheidung, unseren Sprachgebrauch an dieser Stelle etwas zu "modernisieren" ist ganz bewusst gefallen, weil sich in ihm eine Reihe von Werten und Ansprüchen ausdrücken, für die wir bei DATEV stehen wollen: ein gewisses Zuvorkommen, Verbindlichkeit, Engagement und ein umfassender Service-Gedanke. In diesem Sinne decken wir mit dem Begriff "Kunde" (im Althochdeutschen der "Vertraute" oder "Bekannte") viele Bedeutungen in einem Wort ab, wie z.B. Genossenschaftsmitglieder oder auch Mandanten unserer Mitglieder, was auch das Lesen und Schreiben von Texten und Programmen einfacher macht. Der "Genosse" weist eher auf die formale Position innerhalb der Genossenschaft hin. Der "Anwender" adressiert denjenigen, der mit DATEV-Software arbeitet.

    Selbstverständlich kommen unsere Mitglieder immer an erster Stelle, und die DATEV tritt mit keinem von deren Mandanten in irgendeine geschäftliche Beziehung ohne die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Mitglieds. Diesen ganz unstrittigen Sachverhalt aber nun durch die Vermeidung des Begriffes "Kunde" unterstreichen zu wollen, würde unserem Selbstverständnis als engagierter Dienstleister nicht in der Weise Rechnung tragen, wie wir uns das wünschen.

    Insofern appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir mit der "unscharfen" Verwendung des Kundenbegriffes keine Grenzen verwischen oder gar aufheben wollen, sondern lediglich unserem Selbstverständnis Ausdruck geben möchten, dass jeder, der sich an uns oder auch an Sie wendet, sei er Mitglied, "mitgliedsfähig", Mandant eines Mitglieds oder nur allgemein interessiert, sich mit seinem Anliegen engagiert behandelt fühlen soll. Nichts anderes bezwecken wir, wenn wir diesen Begriff verwenden.

  • Andreas G. Müller
    21.11.2012 18:58 Uhr

    Ich dachte immer, dass es im Berufstand der Steuerberater (und Rechtsanwälte) gerade auf präzises Arbeiten und Formulieren entscheidend sei.

    Weshalb sich dann die DATEV, als gewichtiger Vertreter dieser Berufsgruppe "bewusst" zur unscharfen Verwendung von Begriffen unter dem Deckmantel der Modernisierung entschließt, und zur Begründung auf deren althochdeutsche Bedeutung rekurrieren muss, ruft bei mir das blanke Entsetzen hervor.

    Allerdings erklärt diese Haltung auch, warum die inhaltliche Qualität der Programme der Pro-Welt immer zweifelhafter werden. Die Foreneinträge geben hiervon ein beredtes Zeugnis.

    Als Mitglied (Genosse), Anwender und Kunde der DATEV finde ich diese Entwicklung mehr als nur bedenklich, zumal es einen Unterschied zwischen dem Mitglied, dem Anwender der Software und einem Kunden der DATEV. Das DATEV Mitglied muss nicht notwendigerweise Softwareanwender sein. Der Softwareanwender (etwa der Mitarbeiter der Kanzlei, der Mandant der Kanzlei der DATEV-Software einsetzt) muss nicht notwendig auch Mitglied sein. Hieraus ergeben sich dann auch unterschiedliche (Positionen und Rechte).

    Eine höhere Präzision bei der Verwendung von Begriffen würde nicht nur dem Leser siganlisieren, dass er selbst in der angesprochenen Funktion ernst genommen wird, es würde auch dem Verwender des Begriffes verdeutlichen, wen er Anspricht. Die hierbei auftretenden Überschneidungen lassen sich wahrscheinlich nicht vermeiden; werden jedoch wesentlich nachsichtiger akzepriert, wenn die Begrifflichkeiten ansonsten sauber verwendet werden und nicht alles mit einem "unscharfen" Begriff überspielt wird.

    Eine Rückbesinnung wäre an dieser Stelle lobenswert.

    Andreas G. Müller
    Rechtsanwalt
    Genosse und DATEV Anwender

  • Wort Bedeutung
    22.11.2012 10:48 Uhr

    Wenn man sich schon auf die Bedeutung des Wortes Kunde bezieht sollte man auch die anderen Begriffe näher untersuchen!

    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie:

    Mandant:
    Wechseln zu: Navigation, Suche
    Mandant steht für:
    den Auftraggeber eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, siehe Mandat (Recht)
    eine technische Einrichtung in einem Softwaresystem, siehe Mandantenfähigkeit

    Mandat (Recht):
    Unter einem Mandat (von lateinisch ex manu datum aus der Hand gegeben ) versteht man im Rechtswesen den Vertretungsauftrag, den ein Mandant seinem Rechtsanwalt erteilt. Mandate sind imperativ : Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu vertreten und kann bei Zuwiderhandlung zur Rechenschaft gezogen werden.
    Das Mandat ist ein Auftrag zu sogenannten Diensten höherer Art , also zu einem Komplex von Dienstleistungen, die vom Anwalt selbständig geplant und abgewägt werden müssen und deren Sinnhaftigkeit oder Aussichtsreichtum der Mandant im Allgemeinen nicht beurteilen kann; der Anwalt ist in der konkreten Ausführung seines Auftrages daher weitgehend frei.
    Er ist jedoch ein Organ der Rechtspflege (vgl. etwa § 1 BRAO) und unterliegt dadurch besonderen rechtsstaatlichen Bindungen, wie zum Beispiel einem eigenständigen Standesrecht oder besonderen strafrechtlichen Verboten.
    Der Auftraggeber wird als Mandant, der Auftragnehmer (im tatsächlichen Sprachgebrauch allerdings selten) als Mandatar bezeichnet.

    Anwender:
    Ein Anwender ist eine Einheit (oft, aber nicht unbedingt eine natürliche Person, oder auch eine Organisation oder Unternehmen), die ein Hilfsmittel zur Erzielung eines Vorteils (eines Nutzens; z.B. zur Zeit- und/oder Kostenverringerung) verwendet.
    Anwender ist abzugrenzen von Verwender, Benutzer und Bediener.
    Oftmals wird der Begriff im Bereich elektronischer Datenverarbeitungsanlagen verwendet, wobei dort auch der englische Begriff user üblich ist, aber nicht immer korrekt (im Sinne der obigen Abgrenzung) verwendet wird.
    Benutzer wird häufig fälschlicherweise synonym zu Anwender verwendet. Eine Gleichsetzung ist nur für Privatpersonen korrekt, die als Heimanwender begrifflich bestimmt werden.
    Benutzer sind die tatsächlich (z. B. mit Computern) arbeitenden Menschen, während Anwender Personen und/oder Organisationen sind, die eine Benutzung veranlassen, ohne unbedingt selbst [direkt] Benutzer sein zu müssen. Vorgesetzte (= Anwender) können zum Beispiel Programme einkaufen, die Mitarbeiter (= Benutzer) dann nutzen/benutzen.
    Die Interessen von Anwendern und Benutzern müssen nicht gleich sein.

    Mitglied:
    Ein Mitglied im engeren Sinne ist ein konstitutiver Bestandteil einer Körperschaft (zum Beispiel eines Vereins, einer Akademie oder eines Parlaments), und zwar als (natürliche oder auch als juristische) Person. Konstitutiv heißt hier, dass es diese Körperschaft ohne Mitglieder gar nicht geben könnte.
    Neben diesen ordentlichen Mitgliedern kann es Mitglieder mit minderen Rechten geben ( außerordentliche Mitglieder ), bezeichnet zum Beispiel als fördernde Mitglieder , Mitglieder mit beratender Stimme oder korrespondierende Mitglieder , dazu Anwärter und Postulanten.
    Inhaltsverzeichnis
    [Verbergen]
    1 Mitgliedschaft
    2 Arten von Mitgliedschaft
    o 2.1 Vereine
    o 2.2 Akademien
    o 2.3 Genossenschaften
    o 2.4 Parlamente
    o 2.5 Strafrecht
    3 Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft
    o 3.1 Biblische Religionsgemeinschaft
    o 3.2 Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche
    4 Mitgliedschaft in einer politischen Partei
    5 Ordentliche Mitglieder
    o 5.1 Ordentliche Mitglieder im Deutschen Bundestag
    6 Mitglieder von Amts wegen
    7 Weblinks

    Mitgliedschaft [Bearbeiten]
    Eine Mitgliedschaft bezeichnet die Zugehörigkeit zu einem Verein, einer Partei oder einer anderen Vereinigung. Sie ist verbunden mit bestimmten Rechten, zum Beispiel der Teilnahme an eigens für Mitglieder geplante Aktivitäten, als auch mit Pflichten, etwa der Entrichtung von festgesetzten Mitgliedsbeiträgen oder der Übernahme bestimmter Ämter, die zur Organisation des jeweiligen Vereins oder der Gruppe dienen, so zum Beispiel Schriftführer, Presse- oder Kassenwarte. Die Mitgliedschaft entsteht durch Aufnahme (manchmal mit bestimmten Symbolhandlungen und Ritualen), durch Beitritt, von Amts wegen oder (seltener) durch Geburt. Sie endet zum Beispiel durch Austritt oder Rücktritt, Abwahl, Ausschluss, Tod (oder bei körperschaftlichen Mitgliedern Erlöschen) des Mitglieds oder Auflösung der Körperschaft.
    Manche Mitgliedschaften bei kommerziellen Klubs gehen mit den Verpflichtungen bedeutend weiter und verlangen regelmäßige Abnahme von Produkten, beispielsweise Büchern oder Tonträgern. Es handelt sich dabei aber nicht um Klubs im klassischen Sinne, sondern um ganz normale Unternehmen, die ein Abonnement anbieten. Bei solchen Mitgliedschaften ist das vorherige Lesen des Kleingedruckten, insbesondere der Kündigungsfrist geboten. {{Lückenhaft|1=Arten von Mitgliedschaften:
    Reguläre Mitglieder,
    Fördermitglieder etc.
    Die Statuten der Gemeinschaft legen gewisse Rechte und Pflichten fest. Dazu gehört oft die Pflicht zur Unterstützung der Ziele der Körperschaft.
    Im weiteren Sinne werden Personen aufgrund ihres Verhaltens, Aussehens oder ihrer Gesinnung zu Mitgliedern einer Gruppierung gerechnet.
    Arten von Mitgliedschaft [Bearbeiten]
    Vereine [Bearbeiten]
    Viele Menschen sind Mitglied in einem Verein. Dadurch zeigen sie ihrer Umwelt, dass sie ihren Verein und/oder seine Ziele unterstützen. Als Gegenleistung erhalten sie die Möglichkeit, zum Beispiel bei Sport- oder Musikvereinen, unter fachmännischer Aufsicht zu trainieren oder zu proben und in der Öffentlichkeit zu spielen bzw. aufzutreten.
    Mitglieder von Vereinen mit kulturellem Charakter wollen Traditionen aufrechterhalten und/oder verbreiten. Soziale Vereine und ihre Mitglieder wollen anderen helfen.
    Akademien [Bearbeiten]
    Akademien sind Gelehrtengesellschaften zur Förderung der Wissenschaften, der Kunst und Kultur, sowie ihrer Erforschung. Sie sind keine Lehrinstitute, obwohl sie meist nach verschiedenen Fachrichtungen in Klassen organisiert sind. Ihre Arbeit vollzieht sich in gemeinsamen Sitzungen ihrer Mitglieder, während der die Forschungsergebnisse vorgetragen werden, die dann wiederum in Sitzungsberichten oder Abhandlungen veröffentlicht werden. Die Zahl ihrer lebenden Mitglieder ist in der Regel begrenzt, die jeweils durch Nachwahl und Neuberufung aufrechterhalten wird.
    Genossenschaften [Bearbeiten]
    Die Anteilseigner von Geschäftsanteilen einer Genossenschaft werden als Mitglieder dieser Genossenschaft bezeichnet.
    Parlamente [Bearbeiten]
    Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landtage der Länder verwenden auf offiziellen Briefen das Kürzel MdB bzw. MdL für Mitglied des Bundes-/Landtags.
    In Österreich werden die Ländervertreter im Bundesrat nicht direkt gewählt und deshalb als Mitglieder des Bundesrates bezeichnet.
    Strafrecht [Bearbeiten]
    Ein in einer Tätergruppe handelnder Krimineller oder Terrorist kann nach deutschem Strafrecht als Mitglied einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung belangt werden. Andere Staaten kennen in ähnlicher Form den Straftatbestand der Mitgliedschaft in einer Verschwörung.
    Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft [Bearbeiten]
    Nach Artikel 4 des Grundgesetzes [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit] wird die ungestörte Religionsausübung gewährleistet.
    Biblische Religionsgemeinschaft [Bearbeiten]
    Das Vereinswesen wurde großenteils auf die christlichen Gemeinden (Kirchen) übertragen, die oftmals die äußere Form eines Vereins haben. Hier sind Besonderheiten gegeben, die oft zu Missverständnissen führen können. Da gemäß biblischem Verständnis die Gemeinde der Leib Jesu Christi ist, in den man hineingeboren wird (und dann ein Christ ist), kann man dem Leib Jesu Christi nicht beitreten wie einem üblichen Verein, es ist das biblische Verständnis einer Gemeinschaft.
    Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche [Bearbeiten]
    Die Mitgliedschaft in einer Volkskirche wird in den meisten Fällen nicht von dem Mitglied selbst sondern von dessen Eltern beschlossen. Die Aufnahme erfolgt hierbei durch die Taufe. Sie kann vom Mitglied nur dann aufgehoben werden, wenn es die sog. Religionsmündigkeit erlangt hat, d.h. mindestens 14 Jahre alt ist. Anderenfalls muss dies durch dessen Erziehungsberechtigten geschehen. Für Erwerbslose ist eine Mitgliedschaft in der Regel nicht mit Kosten verbunden, Erwerbstätige zahlen eine Kirchensteuer, die ihnen automatisch vom Gehalt abgezogen wird.
    Religionsgemeinschaften können jedoch nicht verpflichtet werden, dem Antrag des Antragsstellers nachzukommen. Ein Ausschluss ist möglich, wenn das Mitglied gegen die geltenden Glaubenssätze lebt bzw. diese ablehnt.
    Eine Mitgliedschaft in einer Freikirche erfolgt in der Regel durch freiwilligen Beitritt, sofern die Glaubenssätzen der Kirche akzeptiert werden können. Die Aufnahme geschieht durch die Taufe. Einen verpflichtenden Mitgliedsbeitrag gibt es nicht, jedoch ist es üblich, den zehnten Teil seines Einkommens zu zahlen.
    Mitgliedschaft in einer politischen Partei [Bearbeiten]
    Nach Art. 9 GG hat jede/r das Recht einer politischen Partei anzugehören. In der Praxis ist jedoch die Parteimitgliedschaft an bestimmte Bedingungen geknüpft (Alter, Zahlung eines Mitgliedbeitrages, keine Zugehörigkeit zu einer anderen politischen Partei). Grundsätzlich ist keine Partei verpflichtet, dem Aufnahmeantrag des Antragstellers nachzukommen. Eine bestehende Parteimitgliedschaft kann sowohl vom Mitglied als auch von der Partei beendet werden, wobei jedoch die Partei niemanden grundlos ausschließen kann.
    siehe auch: Politische Partei#Mitgliedschaft
    Ordentliche Mitglieder [Bearbeiten]
    Ordentliche Mitglieder sind Personen, die einem Gremium (zum Beispiel Vorstand oder Mitgliederversammlung) vollständig und mit Stimmrecht angehören. Daneben kann es Mitglieder mit beratender Stimme geben, also ohne das Recht, bei Abstimmungen oder Wahlen mitzuwirken. Ob Ehrenmitglieder zu den ordentlichen Mitgliedern gerechnet werden, wird unterschiedlich gehandhabt.
    Ordentliche Mitglieder im Deutschen Bundestag [Bearbeiten]
    Die Bezeichnung ordentliches Mitglied wird beispielsweise für Abgeordnete des Deutschen Bundestags verwendet in Bezug auf die Ausschüsse, wobei ordentliche Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen ein Stimmrecht haben und ihm ständig angehören. Die stellvertretenden Mitglieder hingegen gehören dem Ausschuss nur an, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist, oder ausscheidet.
    Mitglieder von Amts wegen [Bearbeiten]
    Ein Mitglied von Amts wegen ist eine Person, die allein deshalb Mitglied des Gremiums wird, weil sie eine bestimmte Stellung außerhalb des Gremiums innehat.
    So sind etwa die Mitglieder des Deutschen Bundestages von Amts wegen auch Mitglieder der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Zusätzlich werden ebenso viele Mitglieder der Bundesversammlung von den Volksvertretungen der Länder gewählt.
    Mitglieder von Amts wegen werden manchmal als geborene Mitglieder bezeichnet. Das ist ungenau; in manchem Adelsverein mag man durch Geburt Mitglied werden. Mit dem alten Wort küren (für wählen) kann man von geborenen und gekorenen Mitgliedern sprechen.

  • Ralph Maier
    30.11.2012 10:17 Uhr

    Hallo,

    ich wäre auch ein Befürworter für

    Mitglied (Berufsträger)
    Anwender (Mitarbeiter/Mandant/Mitglied)

    Denke diese Differenzierung wäre auch bei "Ansagen" hilfreich.

    Wichtig m.E., klar zu definieren, was in die Verantwortung/Aufgabenkreis des Mitgliedes geht und was vom Anwender beachtet werden muss. Richtig, der Anwender schließt das Mitglied ein; umgekehrt eben nicht.

    Übrigens ist es ein standesrechtliches Privileg, seine "Kunden" Mandanten zu nennen. Also ich grenze mich damit gerne von der DVAG o.ä. Beratern ab und "Mandant" zu sein vermittelt weiterhin Sach- und Rechtskompetenz. "Kunde" kann überdies jeder sein; "Mandant eben nicht".

    Daher legt auch der Mandant selbst Wert darauf, Mandant und nicht Kunde genannt zu werden, wie wir schon beobachtet haben. Eine Kunde kauf bei KIK die Jeans für 4,99 und bald sind die Inhaftierten unserer Strafanstalten auch "Kunden" (was im internen Sprachgebrauch auch schon von unseren Ordnungshütern genutzt wurde).

    Ich denke es ist keine "Modernisierung" sondern, reine Bequemlichkeit, viele bedeutsame Begriffe zu einem Überbegriff zusammenzufassen. Die Ausprägung eines Sprachbildes wird zurückgeführt, Wörter verschwinden. Wenn wir uns heute mit Jugendlichen unterhalten kommt mir teilweise schon der Horror mit dem "Jugendsprech" und ich gehöre nicht zum alten (Sprach-)Eisen.

    Ich plädieren für die Weiter- und nicht Rückentwicklung der Sprache. Ich bringe das schon meinem kleinen Sohnemann bei, "Dinge" bei Ihrem genauen Namen zu benennen, damit er auch ohne draufzeigen bekommen kann was er gemeint hat.

    Mit genaueren Bezeichnungen, weiß mein Gesprächsparten sofort, in welchem Verhältnis man zur angesprochenen Person steht.

    Ergo: Vertrete ich meinen Mandanten und schicke ihn anschließend zum Arzt wird er zum Patienten, der als Kunde in der Apotheke seine Medikamente einkauft um im späteren Bewerbunbungsgespräch als Aspirant wieder gesund auftreten zu können ...

    Also liebe DATEV, besinnen Sie sich doch wieder zurück, die deutsche Sprache professionell zu Nutzen. Sie werden doch sicher Autoren haben, welche die Nuancen erkennen und verwenden können.

    Ach ja, was mich noch interessieren würde (und bitte kein c&p aus Wiki): Wann wird der Mandant zum Klient und umgekehrt?

    Gruß R.Maier (u.a. auch Mitglied)