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ANLAGE MU und Komplementärin mit Beteiligung € 0,-- in GewSt Classic 2011 Vers. 15.3

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Jens-Uwe Reinhold
    18.09.2012 00:53 Uhr

    Hallo, vielleicht hat jemand eine Idee? Ausgangsfall:
    GmbH & Co. KG bestehend aus zwei Kommanditges'tern A und B jeweils 50% beteiligt sowie einer X-GmbH als Komplementärin mit Beteiligung von 0%. festgestellter Gewerbeverlustvortrag zum 12/2010 für Ges'ter A T 20 und Ges'ter B mit T 30, für X-GmbH 0,--.
    Der Gewerbesteuerliche Gesamtgewinn 2011 der GmbH & Co. KG beträgt nach Bereinigung um Korrekturen (nicht abziehbare BA, nicht abziehbare GewSt, als Aufwand erfasste Vergütungen gem. § 15 Abs. 1S. 1 nr. 2 EStG - MU Sondervergütungen) T 100 und verteilt sich wie folgt:
    Auf A entfallen T 45, auf B T 45 und die X-GmbH bekommt nur Haftungsvergütung T 5 sowie Darlehenszinsen T 5, zusammen T 10. Einen lfd. Gewinnanteil bekommt die X-GmbH darüber hinaus weder in 2010 noch in 2011.
    Die Mitunternehmer A + B sowie die X-GmbH werden in der Anlage MU durch Programmverbindung aus dem Programm GuE-Feststellung übernommen. Nun gibt man in der Anlage MU jeweils die Gewinnverteilungsschlüssel nach der vorstehenden Beteiligungsquote ein (A=50%, B=50%, X-GmbH=0) und trägt für A und B jeweils die unterschiedlich hohen gesllschafterbezogenen Verlustvorträge (A T 20 und B T 30)ein.
    Die Auswertung Anlage MU (Formular) rechnet nun wie folgt:
    Der Gewerbeertrag (vor Freibetrag) von T 100 wird mit jeweils T 50 auf A + B verteilt und hiervon der Verlustabzug vorgenommen. Für die Beteiligte 3, die X-GmbH, die ja T 10 in Gestalt ihrer Vergütungen bekommt bleibt es in der Spalte der Anlage MU bei 0,--.
    Eigentlich müssten für A und B jeweils T 45 abzüglich Verlustabzüge (von T 20 bzw. T 30) und für die X-GmbH in der entsprechenden Spalte T 10, also ohne Verlustabzug ausgewiesen werden. Zu diesem Ergebnis kommt man jedoch im Programm GewSt Classic (Anlage MU) nur wenn man die Gewinnverteilungsschlüssel (auch für die Komplementärin X-GmbH (die ja eine Beteiligungsquote von 0 hat) manipuliert bis die Ausgangsgrößen T 45, T 45 und T 10 schließlich auch für die Komplementärin passen. Diese Vorgehensweise erzeugt jedoch Stirnrunzeln.
    Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Vielleicht übersehe ich etwas?
    beste Grüße

  • Johannes Maier
    19.09.2012 15:53 Uhr

    Hallo Herr Reinhold,

    mit dem beschriebenen Fall möchten Sie eine mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung durchführen, die vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel abweicht. Das ist im amtlichen Formular Anlage MU nicht möglich. Die Anlage MU bildet nur eine mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung ab, bei der der Gewerbeertrag des laufenden Erhebungszeitraumes stur nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel auf die einzelnen Mitunternehmer verteilt wird.

    In Zeile 9 muss lt. Formular der positive Gewerbeertrag des laufenden Jahres nach dem Gewinnverteilungsschlüssel in Zeile 3 auf die einzelnen Mitunternehmer aufgeteilt werden. Das Formular sieht keine Sonderanteile vom Gewerbeertrag vor.

    Ihr Fall ist in der Anlage MU nicht abbildbar. Ein Abweichen vom amtlichen Formular wird vom DATEV-Programm GewSt nicht unterstützt.

    Bitte klären Sie mit Ihrem Sachbearbeiter im Finanzamt, in welcher Form diese mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung erklärt werden soll.

    Mit freundlichem Gruß

    Johannes Maier
    Steuern
    DATEV eG