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Abgleich Stammdaten und Steuerprogramm

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    26.09.2012 14:43 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    beim Stammdatenabgleich im ESt Programm kommen Differenzen bei den Kindern hoch. Das gleiche Kind hat wohl verschiedene Ordnungsnummer, so dass den Stammdaten in der ZMSD keine Daten in der ESt gegenüberstehen (und umgekehrt). Wie kann ich das anpassen (nicht in den Steuerdaten, da mir dann wieder der Bearbeitungsstatus geändert wird). Bei den Gesellschaftern lässt sich im Programm einh.+ges. Feststellung ein "komfortabler" Abgleich machen.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Stephan Hirsch
    26.09.2012 17:43 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    alternativ zu der nachfolgend dargestellten Antwort zu einem ähnlichen Beitrag können Sie ggf. alle für das betroffene Kind in den Zentralen Mandantendaten erfassten Adressaten löschen ( DATEV Arbeitsplatz pro | Unsere Kanzlei | Stammdatenübersichten | Adressaten ) und anschließend die im Programm Einkommensteuer erfassten Kinder in die Zentralen Mandantendaten zurückschreiben lassen.

    Zum Löschen der Adressaten sind allerdings zunächst alle zum Kind hinterlegten Beziehungen zu entfernen (Doppelklick auf den Adressaten und Löschen der angelegten Beziehungen).

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG

    Zitat von Stephan Hirsch

    Sehr geehrter Herr Kühn,

    der von Ihnen beschriebene Sachverhalt könnte daran liegen, dass einige der Kinder (z. B. "Muster, Thomas") im Stammdatendienst zweimal erfasst sind: einmal als Adressat (im Bsp.: "Muster, Thomas") z. B. mit einer Beziehung zum Steuerpflichtigen und ein weiteres Mal als (weiterer) Adressat (im Bsp. erneut "Muster, Thomas") z. B. mit einer Beziehung zum Ehegatten.

    Beim Stammdatenabgleich mit Einkommensteuer würden im Beispiel zwei Kinder mit dem gleichen Namen aus dem Stammdatendienst übergeben. Einmal als Kind mit einem Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen und einmal als (weiteres) Kind mit einem Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau.

    Richtig ist dagegen, wenn das Kind nur einmal als Adressat erfasst ist und zu diesem Adressat zwei Beziehungen erfasst sind ("ist Kind von <Stpfl.>" und "ist Kind von <Ehegatte>").

    Prüfen Sie daher im DATEV Arbeitsplatz pro unter Unsere Kanzlei im Ordner Stammdatenübersicht in der Liste Adressaten , ob Kinder doppelt vorhanden sind:
    Wenn Sie die Liste alphabetisch nach der Spalte "Name" sortieren, sollten doppelte Adressaten (im Bsp. "Muster, Thomas") schnell auffallen. Sie können bei geöffneter Adressatenliste dazu auch die Funktion Dubletten suchen aus den Kontextbezogenen Links des rechten Zusatzbereichs nutzen und doppelte Adressaten zu jeweils einem Adressaten zusammenführen.

    Sollte sich die "vermehrte" Kinderzahl in Ihrem Fall damit nicht lösen lassen, wenden Sie sich bitte an den Programmservice Einkommensteuer unter Telefon 0911/319-8700 bzw. Telefax 0911/319 8702 oder an die Ihnen bekannten Servicekanäle.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG

  • Willi Müller
    15.10.2012 16:55 Uhr

    Hallo Herr Hirsch,
    ich habe gerade gesehen, dass mit der DVD 5.0 bzw. 6.0 eine Lösung des Problems erreicht werden soll. Ist Ihnen das bekannt? Trifft das diesen Fall?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Stephan Hirsch
    15.10.2012 18:08 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    ist ein Kind zweimal als Adressat vorhanden und dabei einmal dem Ehemann und einmal der Ehefrau zugeordnet (Beziehung "ist Kind von"), wird dies leider auch nach Installation der Programm-DVD 5.0 bzw. 6.0 noch der Fall sein. Hier hilft tatsächlich nur sicherzustellen, dass für ein Kind die Beziehungen zu den beiden Elternteilen auch genau von einem Adressaten ausgehen.

    Was sich im Zusammenhang mit Kindern auf der Programm-DVD 5.0 ändert, ist die Möglichkeit, in den zentralen Stammdaten einen steuerlichen Berücksichtigungsgrund (z. B. Schul-/Berufsausbildung) zu hinterlegen. Ab der Programm-DVD 6.0 lässt sich damit steuern, dass volljährige Kinder ohne Berücksichtigungsgrund nicht mehr in den Stammdaten-Abgleich mit dem Programm Einkommensteuer einbezogen werden.

    Sie brauchen das genannte Feld Berücksichtigungsgrund in den zentralen Stammdaten im Vorfeld übrigens nicht manuell zu füllen; sie können auch bis zur Programm-DVD 6.0 warten und dann die die Information beim Stammdaten-Abgleich aus dem Programm Einkommensteuer zurückschreiben lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG