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Lohn und Gehalt, Verwendungszweck bei der Lohnzahlung

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    Einträge 1-8 / 8

    Seite 1 von 1

  • Sandra Kalthoff
    14.11.2012 14:36 Uhr

    Hallo. Ich würde gerne bei den MA den Verwendungszweck bei der Lohnzahlung individualisieren. Vom Programm ist "Lohn / Gehalt" vorgegeben. Kann man das ändern? Danke im Voraus!

  • Daniela Eichler
    14.11.2012 16:01 Uhr

    Hallo Frau Kalthoff,

    derzeit ist es nicht möglich einen individuellen Verwendungszweck für die Lohn und Gehalts-Überweisungen zu erfassen.

    Gerne nehme ich jedoch Ihren Wunsch auf.


    Viele Grüße aus Nürnberg

    Daniela Eichler
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Anne Koch
    06.05.2015 14:38 Uhr

    Hallo liebe Datev,

    ich habe nun die gleiche Frage bzgl. eines individuellen Verwendungszweckes (LODAS).
    Hat sich da mittlerweile etwas getan und ich habe es nur übersehen?
    Bzw. wie sieht der Verwendungszweck aus bei Eingabe eines abweichenden Kontoinhabers?

    Ich freue mich über eine Rückmeldung!
    Herzliche Grüße,
    Anne Koch

  • Monique Schauer
    08.05.2015 13:06 Uhr

    Hallo Frau Koch,

    nein, diesbezüglich gibt es bisher noch keine Änderung. Die Verwendungszwecke lassen sich nicht individualisieren.

    Freundliche Grüße

    Monique Schauer
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Mike Hecker
    08.05.2015 14:17 Uhr

    Hallo Frau Koch!

    Sie können vielleicht als Abhilfe die Zahlungsdateien per Rückübertragung in das Programm Zahlungsverkehr übernehmen und dort "gesammelt" den Verwendungszweck für alle oder einige Datensätze ändern.

    Sie müssen dann die Zahlungen manuell auf die Formulare (DATEV-Artikel-Nr. 30880) ausdrucken, aus dem Programm Zahlungsverkehr an die Bank übermitteln oder für den Mandanten eine SEPA-XML-Datei exportieren.

    Viele Grüße

    Mike Hecker

  • Sylvia Steglich
    08.05.2015 14:52 Uhr

    Hallo Herr Hecker, hallo DATEV.

    Diese "kleine" Abhilfe muß ich schon geraume Zeit für
    VL-Überweisungen nutzen. Ist sehr mühselig, da man
    die Sache ständig überwachen muß.
    Einige BSPK haben hier Vorgaben, damit der Zahlungssatz
    maschinell dem richtigen Sparer zugeordnet werden kann.
    Das, was die DATEv hier als Verwendungszweck einsteuert,
    geht so nicht.

    Mit freundlichem Gruß

    Steglich

  • Mike Hecker
    08.05.2015 15:01 Uhr

    Hallo Frau Steglich!

    Mit den VWL-Überweisungen habe ich nun bisher absolut noch nie Probleme gehabt.
    Wenn die Vertragsnummer erfasst ist wird diese in den Verwendungszweck eingesteuert und - so meine Erfahrung - auch grundsätzlich richtig zugeordnet.

    Ganz ehrlich? Die BSpK will effizient arbeiten - Sie aber auch! Der Aufwand für jeden Empfänger einen Verwendungszweck nach dessen Wunsch zu basteln wäre ja enorm.

    Empfehlen Sie der BSpK doch ein DATEV-Programm, da klappt das meistens mit der automatischen Zuordnung. ;)

    Viele Grüße

    Mike Hecker

  • Rolf Hein
    08.05.2015 16:35 Uhr

    Hallo Frau Steglich,

    ich kann mich den Ausführungen von Herrn Hecker vollumfänglich anschließen.

    Auch wenn auf so manchem VWL-Antragsformular besondere Wünsche zu den Angaben im Verwendungszweck zu finden sind, habe ich es in all den Jahren noch nie erlebt, dass ein Anlageinstitut mit den von DATEV "gelieferten" Angaben nicht klar gekommen wäre.

    Ich greife ausschließlich in einem einzigen Falle manuell ein - wenn Zahlungen nicht nur einen einzigen Monat betreffen, sondern z.B. die abgelaufenen Monate des Jahres noch nachbezahlt werden sollen, dann benenne ich idR die Monate durch Anpassung des Verwendungszwecks.

    Alles darüber hinaus gehende wäre wohl auch kaum wirtschaftlich darstellbar.

    Schönes Wochenende


    Rolf Hein