Sehr geehrte Frau Lang,
bei einem erfassten
selbst ermittelten steuerfreien Teil der laufenden Rente
ist die elektronische Datenübermittlung nicht möglich; das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung stellt für diesen Wert keine Übermittlungs-Kennzahl zur Verfügung. Analog zum amtlichen Formular
Anlage R
benötigt die Finanzverwaltung stattdessen die Angabe des
Rentenanpassungsbetrags
.
In Ihrem konkreten Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:
Anpassen der Reihenfolge der Rente im Jahr der Festschreibung des steuerfreien Teils
1. Öffnen Sie den Datenbestand für
VZ 2005
(und damit für den VZ, in dem die Festschreibung des steuerfreien Teils der Rente erfolgte).
2. Löschen Sie dort die beiden erfassten Renten.
3. Erfassen Sie die beiden Renten neu in der Reihenfolge, in der sie diese auch ab VZ 2007 eingetragen haben.
4. Speichern Sie den so geänderten Datenbestand für VZ 2005 ab.
5. Öffnen Sie den Datenbestand für den aktuellen VZ.
6. Löschen Sie dort den selbst ermittelten steuerfreien Teil der laufenden Rente.
7. Markieren Sie (ggf. nach einem vorherigen Demarkieren) das Kontrollkästchen
Seit dem Jahr der Festschreibung gab es nur regelmäßige Rentenanpassungen
, damit der Jahresbetrag der Rente aus dem Jahr der Festschreibung des steuerfreien Teils der Rente (neu) eingelesen wird.
Der Rentenanpassungsbetrag wird nun korrekt aus den Angaben des VZ 2005 ermittelt.
Eingabe des Rentenanpassungsbetrags
Alternativ erfassen Sie statt des steuerfreien Teils der laufenden Rente den
Rentenanpassungsbetrag
(
Anlage R
, Zeilen 4-20, Ordnungsbereich
Leibrenten
, Registerkarte
Rentenbeträge/Beiträge
). Entweder entnehmen Sie diesen Betrag der
Rentenbezugsmitteilung
bzw.
Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
Ihres Mandanten oder Sie ermitteln den Rentenanpassungsbetrag auf folgende Art und Weise:
"Jahresbetrag der Rente im aktuellen VZ - (steuerfreier Teil x 2)"
Die Formel gilt für Renten mit Rentenbeginn in VZ 2005 oder früher. Bei Renten mit Rentenbeginn nach VZ 2005 berechnen Sie den Rentenanpassungsbetrag wie folgt:
"Jahresbetrag der Rente im aktuellen VZ - (steuerfreier Teil / (1 - Besteuerungsanteil der Rente))"
(Besteuerungsanteil der Rente ist der in § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa)) EStG ausgewiesene Betrag, geteilt durch 100; für z. B. VZ 2006 also 0,52)
Noch ein Tipp zur
Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
:
Diese kann z. B. unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de und
Services | Online-Dienste | Dienste | Versicherungsunterlagen anfordern | Meine Kontoinformation |Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
angefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG