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Rentenanpassungsbetrag und ELSTER

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Petra Andrea Lang
    23.11.2012 13:21 Uhr

    Guten Tag,

    ein Mandant wird seit 2001 in ESt geführt und bezieht seit 2002 zwei Altersrenten.
    Die Festschreibung des steuerfreien Teils der Renten erfolgte 2005, seither gab es nur regelmäßige Anpassungen.
    Bei der automatischen Ermittlung wird jedoch der steuerfreie Teil der 1. Rente für die 2. Rente angesetzt und umgekehrt, sodass bisher ein selbst ermittelter Betrag eingetragen wurde.
    Nun soll die Erklärung elektronisch übermittelt werden, was ja mit selbst ermitteltem Betrag nicht funktioniert.

    Bei der Ursachenforschung habe ich festgestellt, dass seit der Einkommensteuererklärung 2007 die Renten in der Reihenfolge vertauscht eingetragen sind.
    Eine erneute Änderung der Reihenfolge der Ordnungsbereiche bringt leider nicht den gewünschten Erfolg.

    Besteht irgendeine Möglichkeit, die korrekte Verknüpfung zu den 2005 erfassten Beträgen wiederherzustellen?
    Oder kann für diesen Mandanten niemals eine elektronische Übermittlung stattfinden?

    Vielen Dank vorab.

    Mit freundlichen Grüßen
    Petra Lang

  • Stephan Hirsch
    23.11.2012 16:44 Uhr

    Sehr geehrte Frau Lang,

    bei einem erfassten selbst ermittelten steuerfreien Teil der laufenden Rente ist die elektronische Datenübermittlung nicht möglich; das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung stellt für diesen Wert keine Übermittlungs-Kennzahl zur Verfügung. Analog zum amtlichen Formular Anlage R benötigt die Finanzverwaltung stattdessen die Angabe des Rentenanpassungsbetrags .

    In Ihrem konkreten Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:

    Anpassen der Reihenfolge der Rente im Jahr der Festschreibung des steuerfreien Teils

    1. Öffnen Sie den Datenbestand für VZ 2005 (und damit für den VZ, in dem die Festschreibung des steuerfreien Teils der Rente erfolgte).
    2. Löschen Sie dort die beiden erfassten Renten.
    3. Erfassen Sie die beiden Renten neu in der Reihenfolge, in der sie diese auch ab VZ 2007 eingetragen haben.
    4. Speichern Sie den so geänderten Datenbestand für VZ 2005 ab.
    5. Öffnen Sie den Datenbestand für den aktuellen VZ.
    6. Löschen Sie dort den selbst ermittelten steuerfreien Teil der laufenden Rente.
    7. Markieren Sie (ggf. nach einem vorherigen Demarkieren) das Kontrollkästchen Seit dem Jahr der Festschreibung gab es nur regelmäßige Rentenanpassungen , damit der Jahresbetrag der Rente aus dem Jahr der Festschreibung des steuerfreien Teils der Rente (neu) eingelesen wird.

    Der Rentenanpassungsbetrag wird nun korrekt aus den Angaben des VZ 2005 ermittelt.

    Eingabe des Rentenanpassungsbetrags

    Alternativ erfassen Sie statt des steuerfreien Teils der laufenden Rente den Rentenanpassungsbetrag ( Anlage R , Zeilen 4-20, Ordnungsbereich Leibrenten , Registerkarte Rentenbeträge/Beiträge ). Entweder entnehmen Sie diesen Betrag der Rentenbezugsmitteilung bzw. Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt Ihres Mandanten oder Sie ermitteln den Rentenanpassungsbetrag auf folgende Art und Weise:

    "Jahresbetrag der Rente im aktuellen VZ - (steuerfreier Teil x 2)"

    Die Formel gilt für Renten mit Rentenbeginn in VZ 2005 oder früher. Bei Renten mit Rentenbeginn nach VZ 2005 berechnen Sie den Rentenanpassungsbetrag wie folgt:

    "Jahresbetrag der Rente im aktuellen VZ - (steuerfreier Teil / (1 - Besteuerungsanteil der Rente))"
    (Besteuerungsanteil der Rente ist der in § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa)) EStG ausgewiesene Betrag, geteilt durch 100; für z. B. VZ 2006 also 0,52)

    Noch ein Tipp zur Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt :
    Diese kann z. B. unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de und Services | Online-Dienste | Dienste | Versicherungsunterlagen anfordern | Meine Kontoinformation |Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt angefordert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG