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Gesonderte Feststellung, Mehrere Betriebe

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Tobias Maaß
    05.12.2012 12:52 Uhr

    Liebe KollegInnen,

    ein Mandant (Einzelunternehmer) betreibt einen Gewerbebetrieb und ist zusätzlich freiberuflich tätig. Für beide Betriebe ist dasselbe Betriebsstättenfinanzamt zuständig (weicht vom Wohnsitzfinanzamt ab).

    Soweit ich sehe, kann im Programm GuE ab 2011 nur noch ein Unternehmen bzw eine Einkunftsart angelegt/erklärt werden. Oder übersehe ich etwas? Müssen jetzt zwei Feststellungserklärungen eingereicht werden, oder kann mit DATEV dieser Fall einfach nicht bearbeitet werden?

    Freundliche Grüße,
    Tobias Maaß

  • Stephanie Vogeley
    07.12.2012 12:37 Uhr

    Sehr geehrter Herr Maaß,

    Sie haben Recht. Im Programm Gesonderte und einheitliche- Feststellung (GuE) können Sie in der gesonderten Feststellung nur einen Betrieb erklären. Der Grund hierfür sind die amtlichen Formulare, die die Angaben nur für einen Betrieb erwarten.

    Wie Sie bereits schreiben, müssen Sie zwei gesonderte Feststellungen im Programm GuE anlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephanie Vogeley
    DATEV eG

  • Beatriz Jimenez Giron
    02.12.2014 15:16 Uhr

    Hallo zusammen,

    ein Mandant vermietet 2 Objekte. Diese werden mit unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen geführt. Ist es möglich beide Objekte in einer Feststellungserklärung zu erfassen? Wir haben für jedes Objekt eine Mandantennummer vergeben. Können aber, weil beide die gleiche Steuernummer haben, nur eine versenden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Beatriz Jimenez