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Einbringungsbilanz bei Null-Beteiligten?

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Thomas Hollmann
    14.01.2013 13:00 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    wer hat Erfahrung mit dem Eintritt von Gesellschaftern ohne Kapitalbeteiligung (Null-Beteiligten)?

    Mir ist nicht klar, ob ein Zwischenabschluss und eine Einbringungsbilanz notwendig sind.

    In die bestehende GbR tritt eine weitere Zahnärztin ein und hat lediglich Kontrollrechte. Es erfolgt keine Kapitalbeteiligung. Der Anteil an den stillen Reserven (Patientenstamm) soll entweder ausgeschlossen oder pauschal vergütet werden (zB 2-4 T pro Kalenderjahr). § 24 UmwStG ist nur anzuwenden, wenn als Gegenleistung Gesellschaftsrechte gewährt werden. Die Mitunternehmerschaft ist für die Abrechnung gegenüber der KZV notwendig.

    vorher GbR A+B+C+D (jeweils 25% Beteiligung)

    nachher GbR A+B+C+D+E (E mit 0% Beteiligung am Gesellschaftsvermögen)

    Würden Sie einen Zwischenabschluss erstellen (Eintritt 01.10.12) ?

    Vielen Dank für Ihre Ideen

    Thomas Hollmann

  • Michael Friebe
    17.01.2013 17:33 Uhr

    Sehr geehrter Herr Hollmann,
    die Frage ist zunächst einmal, ob die Zahnärztin vertragsarztrechtlich (nicht gesellschaftsrechtlich) und steuerrechtlich Gesellschafterin bzw. Mitunternehmerin geworden ist. Die Nullbeteiligung schließt das nicht aus. Beachten Sie bitte die geänderte Rechtssprechung aus 2010 (BSG Urteil v. 11.06.2010).

    Nun zu Ihrer eigentlichen Frage. Bei der Nullbeteiligung liegt kein Anwendungsfall des § 24 UmwStG vor . Die Einbringung der Arbeitskraft gem. § 706 III BGB ist nicht ausreichend. Es ist vielmehr erforderlich, dass die Leistung des Einbringenden eine bilanziell darstellbare Einlage ist (BFH v. 18.3.99, BsTBl 99 OO. 604). Eine Einbringungsbilanz ist deshalb aus steuerlichen Gründen nicht erforderlich. Einschlägig ist für diesen Fall § 6 Abs.3 EStG.

    Mit freundichen Grüßen
    Michael Friebe
    Für Rückfragen: friebe@fp-steuern.die