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UG als Rechtsform in KSt/Gewst Programm 2011

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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    28.01.2013 09:39 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    vielleicht habe ich es ja übersehen, aber in der Rechtsformauswahlliste kann ich die UG nicht finden ...
    Den Freitext UG (haftungsbeschränkt) akzeptiert das GewSt Programm nicht und eine GmbH ist es ja nicht ..
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Ein Umsteiger
    28.01.2013 10:24 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    die GmbH hat nach § 5 GmbH Gesetz abweichend von § 4 GmbH Gesetz den Zusatz UG ... in der Firma zu führen. Die Regelungen zur UG finden sich allesamt im GmbH Gesetz, also ist es eine Sonderform der GmbH und damit ist GmbH die einzutragende Rechtsform.

    Wenn es anders wäre, dann würde die ELSTER Datensatzbeschreibung, die DATEV hier zwingend anzuwenden hat, auch die UG ausweisen.

    Viele Grüße

  • Ein Umsteiger
    28.01.2013 10:27 Uhr

    Sorry, Tippfehler im vorhergehenden Beitrag. Muss natürlich § 5a GmbH Gesetz heißen.

  • Ute Höpfner
    28.01.2013 11:32 Uhr

    Hallo Herr Müller, hallo Umsteiger,

    die Auswahlliste der Rechtsform (Formular GewSt 1 A, Zeile 8) wird vom ELSTER-Modul der Finanzverwaltung bestimmt. D.h. hier können nur die Rechtsformen ausgewählt werden, die das ELSTER-Modul zulässt. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gehört derzeit nicht dazu.

    Bei der Übernahme der Rechtsform aus den Zentralen Stammdaten wird die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) daher umgeschlüsselt in eine Sonstige juristische Person des privaten Rechts . Siehe hierzu auch die Direkthilfe im Programm im Feld der Rechtsform (aufrufbar mit der rechten Maustaste).

    Für den VZ 2012 hat die Finanzverwaltung zugesagt, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in die Auswahlliste mit aufzunehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ute Höpfner
    DATEV eG

  • Willi Müller
    28.01.2013 18:27 Uhr

    Hallo Umsteiger,
    theoretisch ist das richtig, aber ich bleue den UG Mandanten (zum Glück nur wenige) immer ein, dass sie sich nicht als GmbH ausgeben sollen - und jetzt schreibe ich in ein Finanzamtsformular, dass die UG eine GmbH ist???
    P.S: Ist eigentlich bekannt, dass die ach so günstige UG beim Erwachsenwerden (25.000 Kapital durch Rücklagen angespart) sich nicht einfach in GmbH umfirmieren kann, sondern ein paar Tausend Euro für die Abschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers ausgeben muss, der testatiert, dass das Kapital wirklich da ist? Also, Finger weg von dieser Rechtsform (auch wenn sie eigentlich keine ist).
    Willi Müller