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- Daniela Jepertinger01.02.2013 12:49 Uhr
Hallo,
ich habe ein paar Fälle, wo meine Steuererklärungen (meist Umsatzsteuererklärung) nicht beim Finanzamt angekommen sind. Nach meinem RZ-Protoll ist die Verarbeitung abgeschlossen und es steht Erklärung beim Finanzamt eingegangen.
Bin ich die Einzigste mit diesem Problem? Woran kann das liegen?
- Andreas Gilles01.02.2013 13:34 Uhr
Hallo Frau Jepertinger,
auch bei uns ist dies schon mehrfach aufgetreten. Die Ursache liegt aber wahrscheinlich bei der Finanzverwaltung, da in der Regel die Transfertickets vorlagen.mfg. Andreas Gilles
- Andreas Gilles01.02.2013 13:34 Uhr
Hallo Frau Jepertinger,
auch bei uns ist dies schon mehrfach aufgetreten. Die Ursache liegt aber wahrscheinlich bei der Finanzverwaltung, da in der Regel die Transfertickets vorlagen.mfg. Andreas Gilles
- Christian Ockenfels01.02.2013 14:37 Uhr
Hallo zusammen,
dieses Problem können wir auch aus Koblenz vermelden. Erklärungen diverser Steuerarten (ESt, USt, KSt) und verschiedener Finanzämter (Koblenz, Berlin, u.a.) werden angemahnt.
Die einzelnen Sachbearbeiter des FA sind meistens mit der Ticketnummer überfordert (keine Ahnung/senden Sie nochmal..).Rückfrage bei DATEV ergab, dass sich dort die Anrufe mit dieser Problematik anhäufen, die Übertragungen aus Sicht der Kanzlei und DATEV aber ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Den Sachbearbeitern (FA) haben wir den Ausdruck incl. Transferticketnummer zukommen lassen, damit dort eine Suche evtl. erfolgreich verläuft. Mal sehen...
Da sich bei ElStAM ja auch die Rückmeldungen mittlerweile "verspäten", gehe ich persönlich davon aus, das die FA's und deren RZ's ziemliche Aufholarbeiten zu erledigen haben....
Grüße
Christian Ockenfels
- Stephan Hirsch01.02.2013 16:40 Uhr
Sehr geehrte Frau Jepertinger,
Herr Gilles und Herr Ockenfels (vielen Dank an beide) haben bereits auf das sog. Transferticket hingewiesen. Mit Hilfe dieser 19-stelligen Nummer kann der Sachbearbeiter in der Finanzverwaltung nach dem Verbleib der elektronisch übermittelten Daten forschen.
Prüfen Sie ggf. zusätzlich, ob Sie das - im Bereich der ESt, GewSt und USt mögliche - Verfahren mit Abgabe der Komprimierten Erklärung gewählt haben: In diesem Fall kann der Sachbearbeiter in der Finanzverwaltung trotz korrekt erfolgter elektronischer Übermittlung erst dann auf den Datenbestand zugreifen, wenn ihm die vom Mandanten unterschriebene Komprimierte Erklärung (mit der dort enthaltenen Telenummer) vorliegt.
Wie Sie sich das erwähnte Transferticket anzeigen lassen können, lesen Sie z. B. im Abschnitt "Vorgehensweise über den Datenbestand" im Dokument ELSTER: Prüfen des Eingangs der elektronisch übermittelten Steuererklärung in der Finanzverwaltung .
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG - Karsten Pfeiffer01.02.2013 17:54 Uhr
Hallo DATEV,
hallo Newsgroup,es scheint, dass das Trandferticket hier der Finanzverwaltung nicht weiterhilft. Ich habe selbst zwei Fälle, die authtifiziert übermittelt wurden und due das FA weder mit dem Transferticket noch mit der Eingangsuhrzeit gefunden wurden. Was half war die Telenummer, damit ließ sich die Erklärung finden. Der Fehler liegt aber eindeutig bei der Finanzverwaltung.
Viele Grüße
K. Pfeiffer
- Andreas Gilles04.02.2013 08:19 Uhr
Hallo Datev, hallo Newsgroup,
die Aussage der FA, dass sie mit dem Transferticket nichts anfangen können (was unsere Mitarbeiter auch öfters zu hören bekommen) zeugt davon, dass man sich nicht genug bemüht hat, damit etwas anzufangen. Ein Transferticket, wenn ich es richtig verstehe, ist doch die Bestätigung der Finanzverwaltung, dass meine Daten angekommen sind. Eine solche eindeutige Nummer müsste doch bei der Vergabe dokumentiert worden sein. Von daher ist hier bei der Finanzverwaltung dringend Handlungsbedarf.
Wir haben ja seit kurzem die Übersicht elektronische Übermittlung. Es wäre schön, wenn die Transferticket-Nr. dort mit angezeigt werden könnte. Auch eine Druckfunktion für den einzelnen Auftrag zur Weitergabe an Mandanten und/oder Finanzamt wäre schön.mfg. Andreas Gilles
- Ralph Maier04.02.2013 20:51 Uhr
Hallo,
genau diesen Fall hatten wir ebenfalls. Einmal war ein terminliche Überschneidung vorhanden, da die Erinnerung zur Abgabe etwa 1,5 Wochen nach dem Eingangsstatus beim Finanzamt erstellt wurde.
Mit dem Transferticket konnte unser Finanzamt im anderen Fall genau nachvollziehen was passiert war.
Ab 2013 ist ja Authentifizierungspflicht. Wir haben eine Umsatzsteuererklärung eingereicht und vergessen das Häkchen "ohne Einreichung der komprimierten Erklärung (Authentifizierungsverfahren)" zu setzen, womit das Ticket beim Finanzamt einging, jedoch das "J" bei authentifiziert vergessen.
In dem Fall wird die Einreichung der Steuerdaten ignoriert und nicht verarbeitet, obwohl auf dem Ticket steht: Eingegangen und bestätigt.
Ggf. wäre auch hier im ein oder anderen Fall die Problemlösung. Prüfen Sie die betroffenen Tickets dahingehend ob das "J" vermerkt ist.
Gruß R.Maier
- Christine Haumaier05.02.2013 17:57 Uhr
Hallo,
wir haben den geschilderten Fall auch des öfteren und vom FA kommt meistens die Aussage "Senden sie doch einfach nochmal"...
Ein erneutes Senden (ohne Änderungen) ist allerdings aus dem Steuerprogramm heraus gar nicht möglich, oder? Zumindest stehen diese Aufträge mit Fehlermeldung in der RZ-Kommunikation.
Wenn also die Nachforschung mit Hilfe des Transfertickets zu keiner Lösung führt - besteht die Möglichkeit die Daten nochmals zu senden oder wie wäre hier der Lösungsweg?
Viele Grüße
Christine Haumaier - Alexander Stolz06.02.2013 16:08 Uhr
Hallo Newsgroup,
@ Herrn Gilles:
Ihren Verbesserungsvorschlag ("...Übersicht elektronische Übermittlung. Es wäre schön, wenn die Transferticket-Nr. dort mit angezeigt werden könnte...") habe ich dokumentiert - vielen Dank dafür.
Über den Dialog "Liste drucken" (Geschäftsfeldübersicht Elektronische Übermittlung -> rechte Maustaste) können die gewünschten Zeilen und Spalten ausgegeben werden.@ Herrn Maier:
Da Sie (versehentlich) den zweiten Haken "ohne Einreichung der komprimierten Erklärung (Authentifizierungsverfahren)" nicht gesetzt haben, nutzten Sie das ELSTER-Verfahren "Mit Einreichung der komprimierten Erklärung". Bei diesem Verfahren muss zusätzlich zur elektronischen Übermittlung die vom Mandanten unterschriebene komprimierte Erklärung bei der Finanzverwaltung eingereicht werden - d.h. die Finanzverwaltung hat darauf gewartet, dass Sie bzw. Ihr Mandant die unterschriebene komprimierte Erklärung in Papierform einreicht. Anschließend hätte der Sachbearbeiter auf die elektronischen Daten zugreifen können.
Informationen (u.a.) zu den von der Finanzverwaltung angebotenen Verfahren finden Sie im Dokument 1080359 ELSTER: Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2012@Frau Haumaier:
Ein erneutes Senden (ohne Änderungen) und damit die mehrfache identischen Übermittlung dürfen wir auf Anweisung der Finanzverwaltung hin nicht zulassen.
Demnach bleibt als "Lösungsweg" in solchen Fällen nur die (temporäre) Änderung im Bestand, was dann aber zwangsläufig zur Änderung der Telenummer führt und damit die erneute Unterschrift Ihres Mandanten erforderlich macht.Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Stolz
(DATEV eG; Fachabteilung Steuern) - Rainer Köhler06.02.2013 17:20 Uhr
Wir hatten auch einige solcher Fälle. Wir geben dann im Datenbestand irgendwo eine 1 ein, löschen diese wieder und übermitteln erneut. Das hat bisher immer geklappt.
- Ralph Maier06.02.2013 18:04 Uhr
@ Herrn Maier:
Da Sie (versehentlich) den zweiten Haken "ohne Einreichung der komprimierten Erklärung (Authentifizierungsverfahren)" nicht gesetzt haben, nutzten Sie das ELSTER-Verfahren "Mit Einreichung der komprimierten Erklärung". Bei diesem Verfahren muss zusätzlich zur elektronischen Übermittlung die vom Mandanten unterschriebene komprimierte Erklärung bei der Finanzverwaltung eingereicht werden - d.h. die Finanzverwaltung hat darauf gewartet, dass Sie bzw. Ihr Mandant die unterschriebene komprimierte Erklärung in Papierform einreicht. Anschließend hätte der Sachbearbeiter auf die elektronischen Daten zugreifen können.
Informationen (u.a.) zu den von der Finanzverwaltung angebotenen Verfahren finden Sie im Dokument 1080359 ELSTER: Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2012Hallo Herr Stolz, danke für die detaillierte Wiederholung. Genau das hatte ich in meinem letzten Beitrag gemeint und wurde mir vom Finanzamt ebenso mitgeteilt. Ich hatte mich in meinem letzten Beitrag doch etwas undeutlich ausgedrückt.
Gruß R.Maier