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Angabe der Zehntel auf Steuerberaterrechnungen

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Daniel Thormann
    07.02.2013 12:09 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ist es zwingend erforderlich, dass die Zehntel auf einer Steuerberaterrechnung (nach der alten Steuerberatergebührenverordnung und/oder der neuen Steuerberatervergütungsverordnung) angeben werden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel Thormann

  • Ralph Maier
    07.02.2013 12:31 Uhr

    §9 (2) StbVV: 1 In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, die Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Vorschriften dieser Gebührenverordnung und bei Wertgebühren auch der Gegenstandswert anzugeben. 2 Nach demselben Stundensatz berechnete Zeitgebühren können zusammengefaßt werden. 3Bei Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen genügt die Angabe des Gesamtbetrages.

    In dem Fall: Nein

    Gruß R.Maier