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Übermittlung elektronische Steuererklärung ab 1.4.2013 kostenpflichtig

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    Einträge 1-15 / 37

    Seite 1 von 3

  • Michael Altenschmidt
    15.04.2013 19:18 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit dem 1.4.2013 kostet die elektronische Übermittlung je Mandant/Jahr/Erklärung 0,80 EUR. Dies gilt auch beim Mehrwert-Angebot.

    Gibt es eine Möglichkeit, die Steuererklärung direkt an das Finanzamt mit Hilfe von Elster elektronisch zu übermitteln? Die Finanzverwaltung erhebt hierfür genauso wie für die elektronischen Steuerbescheide keine Gebühren, versteht sich von selbst.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Altenschmidt

  • Karin Richter
    15.04.2013 20:54 Uhr
    Zitat von Michael Altenschmidt

    seit dem 1.4.2013 kostet die elektronische Übermittlung je Mandant/Jahr/Erklärung 0,80 EUR. Dies gilt auch beim Mehrwert-Angebot.

    Hallo Herr Altenschmidt,
    wo hat denn DATEV darüber informiert?
    Mit freundlichen Grüßen
    K. Richter

  • Ralph Maier
    16.04.2013 11:34 Uhr

    ...wieder mal was zum extra bepreisen gefunden...

    Oh, mein Gott ! Stimmt das tatsächlich ? Habe davon ebenfalls noch nichts gehört. Grade wenn sich mal wieder ein Gefühl der Zufriedenheit einstellt, sickern solche Infos durch.

    DATEV schafft es leider immer wieder, einem Stimmung zu trüben... und das Wetter war so schön die letzten Tage...

    Bin gespannt auf das Statement. Wenn´s dann sein muss, sollte ein Angebot mit Mehrwert zumindest solche Dinge abdecken. Die unangekündigte Bepreisung mit oder ohne MWA ist schon äußert fragwürdig.

    Danke an den hochmotivierten Jung-BWL´er der sich bei der DATEV damit profiliert.

    *kopfschüttel* R.Maier

  • Karsten Pfeiffer
    16.04.2013 12:16 Uhr

    Hallo,

    auch ich find gerade die Information nicht, kann mich aber daran erinnern, dass es eine gab. Die Eckpunkte aus dem Gedächtnis: Preis für die Übermittlung EUR 0,80, dafür fallen die Kosten für die Steuerkontoabfrage und Bescheidübertragung weg. In der Summe m. E. eine sinnvolle Zusammenfassung.

    Aber warum finde ich die Info nicht mehr?

    Verwirrte Grüße

    K. Pfeiffer

  • Berthold Berger
    16.04.2013 12:17 Uhr

    Hallo zusammen,

    das wäre mir auch neu, dass das ab 1.4.13 die Übermittlung was kosten würde. Wo haben Sie die Info her?

    Freundliche Grüße

    Berthold Berger

  • Michael Altenschmidt
    16.04.2013 12:47 Uhr

    Hallo,

    ich habe die Information rein zufällig im Datev-Magazin 02/2013 "So profitieren Sie von der Digitalisierung" gelesen in der Fußnote (!) zum ersten Kapitel.

    Bisher haben wir auf die Bescheidübertragung verzichtet, da wir uns diese Kosten sparen wollten. Jetzt können wir die zusätzlichen Kosten nicht mehr vermeiden. Man kann sich über diese Preispolitik und über die fehlende Transparenz nur wundern.

    Wir zahlen für das von uns eigentlich nicht benötigte Rechenzentrum bereits mtl. mehr als 800 EUR (Lohn u. Gehalt Abrechnungsgrundpreis, RZ-Bankinfo, DÜ-ZM, Offenlegung) neben MWA, IT-Service-Pauschale, etc. Dies allein ist bereits mehr als wir für ein Komplettangebot für 10 Arbeitsplätze bei Agenda zahlen würden.

    Ich würde mich über ein echtes MWA als All-Inclusive-Angebot freuen ohne andauernde versteckte Kosten, wofür jede andere Softwarefirma schon abgemahnt worden wäre.

    Beste Grüße

    Michael Altenschmidt

  • Berthold Berger
    16.04.2013 13:22 Uhr

    Sehr geehter Herr Altenschmidt,

    habe mir gerade das Datev-Magazin 2/13 angeschaut und finde keinen Artikel zum Thema Digitalisierung. Könnten Sie mal nachschauen, welche Seite das ist? Habe das ganze Dokument nach dem Suchbegriff "0,80" gesucht und nichts gefunden.

    Vielen Dank im Voraus.

    Freundliche Grüße

    Berthold Berger

  • Michael Altenschmidt
    16.04.2013 13:40 Uhr

    Sehr geehrter Herr Berger,

    da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Es gibt von der Datev eine weiter Printzeitschrift mit dem Titel "So profitieren Sie von der Digitalisierung 02/2013" mit den Kapiteln "Kanzlei gestalten" und "Mandate gestalten". Die Fußnote ist auf Seite 10.

    Ich habe aber mittlerweile mit der Fachabteilung telefoniert und diese hat mir diese neue Gebühr bestätigt. Auch wurde mir erklärt, dass es keinerlei andere Möglichkeit gibt, die Steuererklärung elektronisch an die Finanzverwaltung zu senden, etwa über ein Telemodul und dass dies auch nicht geplant ist.

    Beste Grüße

    Michael Altenschmidt

  • Clas Kruse
    16.04.2013 13:44 Uhr

    Hallo Herr Berger,

    unter der Artikelnummer 31251 und 31252 heißt es "Broschüre Kanzlei/Mandate gestalten"
    Die Ausgabe 2/2013 (31252) mit dem Titel "So profitieren Sie von der Digitalisierung"
    Seite 10 , Anmerkung 10 + 1

    Auch in der aktuellen Preisliste mit dem gleichen Wortlaut.

    Mit freundlichem Gruß
    Clas Kruse

  • Christine Haumaier
    16.04.2013 13:50 Uhr

    Hallo,

    also ich hatte die Info damals eher zufällig in den DATEV News vom 14.12.2012 gelesen. Dachte hierzu allerdings dass da nochmals eine eindeutige Info der DATEV kommt...falsch gedacht.

    Ich bin auch alles andere als begeistert von dieser Bepreisung.
    Wir nutzen sowohl die Steuerkontoabfrage als auch die Bescheidrückübermittlung - allerdings nicht bei allen Mandanten pauschal, sondern nur bei Mandant bei denen es "passt".
    Die Erklärungen übermitteln wir allerdings bei allen Mandanten (hier gäbe es ja theoretisch noch einzelne Ausnahmen die nicht elektr. übermittelt werden müssen). Hier trifft uns also die neue (still und heimliche) Bepreisung bei allen Mandanten.

    Viele Grüße
    Christine Haumaier

  • Sigrid-Liane Tamas
    16.04.2013 13:54 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    statt wie bisher mit 0,40 EUR pro Bescheidabgleich und bis 31.12.2012 mit 0,50 EUR pro Steuerkontoabfrage werden diese Leistungen künftig unter dem Begriff DATEV E-Steuern gemeinsam mit der elektronischen Datenübermittlung (ELSTER) mit 0,80 EUR berechnet.

    Voraussichtlich ab Herbst 2013 wird auch die Möglichkeit der elektronischen Freizeichnung der Steuererklärung durch den Mandanten Bestandteil der DATEV E-Steuern-Pauschale von 0,80 EUR sein.

    Zu keiner (erneuten) Berechnung führt übrigens eine mehrfache Übermittlung von z. B. ESt-Erklärungen für denselben Ordnungsbegriff und den gleichen Veranlagungszeitraum. Auch das Abholen der elektronischen Bescheiddaten sowie das elektronische Abfragen von Steuerkontodaten löst keine Berechnung mehr aus; diese Leistungen sind mit der DATEV E-Steuern-Pauschale von 0,80 EUR abgegolten - unabhängig von der Anzahl der Steuerkontoabfragen und der Bescheiddatenübertragungen.

    Ausgelöst wird die Berechnung durch die elektronische Datenübermittlung (ELSTER): der Betrag von 0,80 EUR wird einmalig pro Ordnungsbegriff, Steuererklärung und Veranlagungszeitraum berechnet, sobald die Finanzverwaltung den Eingang der elektronisch übermittelten Daten bestätigt hat.

    Über die gebündelte Berechnung von elektronischer Datenübermittlung, Bescheiddatenübertragung und Steuerkontoabfragen wurde in den DATEVnews 19/2012 im Dezember 2012 informiert.

    Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Kanzlei/Mandate gestalten" (Ausgabe 2/2013) im Beitrag "So profitieren Sie von der Digitalisierung".

    Mit freundlichen Grüßen

    Sigrid Tamas
    DATEV eG

  • Berthold Berger
    16.04.2013 14:15 Uhr

    Sehr geehrte Frau Tamas,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Es wäre sehr von Nutzen gewesen, wenn die Datev hier einen extra Brief geschrieben hätte, damit man diese Änderung mitbekommt. Diese Änderung in den Datev-News zu schreiben (verstecken) etc. Ist meiner Meinung nach sehr sehr schlecht. Da dies doch eine große Änderung ist. Vielleicht veranlasst Ihr noch einen Serienbrief (für die anderen Kunden).

    Aber eine Frage habe ich noch: Wird pro Steuererklärung (ESt, USt, Gewst, etc.) 0,80 berechnet?

    Freundliche Grüße

    Berthold Berger

  • Willi Müller
    16.04.2013 14:24 Uhr

    Hallo Newsgroup und vor allem hallo DATEV!,
    die Preisgestaltung bei den Steuerprogrammen ist zurzeit mehr als unerfreulich. Es werden nur die notwendigsten gesetzlichen Änderungen umgesetzt; programmtechnische Verbesserungen sollen erst in der Proversion umgesetzt werden. Bezahlen müssen wir diese Entwicklungskosten aber jetzt schon durch die monatliche Pauschale, die übrigens früher einmal Service, Wartung und Programmentwicklung umfasste, regelmäßig monatlich. Der Service wird seit längerem allerdings mit 9,00 Euro zusätzlich berechnet, die Programmentwicklung der letzten Jahre fand wegen der Proprogramme nicht bei den von uns einsetzbaren Programmen statt .
    Ist es nicht normalerweise so, dass ein Unternehmer erst die Leistung erbringt, bevor er sich seine Leistung bezahlen lässt? Steuerberater machen das normalerweise so.
    Aus den Pauschalen ergeben sich jährlich sicher mehrere Millionen Euro Einnahmen bei der DATEV (Kanzleien mit 5 Arbeitsplätzen ca. 600 p.a. und wie viel Kanzleien)?
    Und jetzt soll die Übermittlung der Erklärungen auch noch extra berechnet werden? Na ja, die Newsgroup ist auch zum Meinungsaustausch gedacht ..
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Michael Altenschmidt
    16.04.2013 14:51 Uhr
    Zitat von Sigrid-Liane Tamas

    statt wie bisher mit 0,40 EUR pro Bescheidabgleich und bis 31.12.2012 mit 0,50 EUR pro Steuerkontoabfrage werden diese Leistungen künftig unter dem Begriff DATEV E-Steuern gemeinsam mit der elektronischen Datenübermittlung (ELSTER) mit 0,80 EUR berechnet.

    Sehr geehrte Frau Tamas,

    für die Steuerkontoabfrage wurde meines Wissens bisher einmalig 0,50 EUR für die erstmalige Abfrage im Kalenderjahr pro Steuernummer berechnet. Da wir auf die kostenpflichtige Bescheidübertragung verzichtet haben, hatten wir bisher an dieser Stelle keine bzw. relativ wenig Kosten gehabt.

    Beste Grüße

    Michael Altenschmidt

  • Willi Müller
    16.04.2013 15:48 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    noch eine Ergänzung: wir haben etwas 500 Mandanten im ESt/e+gF Programm x 0,80 EUR = 400 EUR pro Jahr = Preiserhöhung des ESt Programmes von ca. 50%.
    Das müsste mehr als eine Fußnote wert sein!
    Schöne Grüße
    Willi Müller