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Übermittlung elektronische Steuererklärung ab 1.4.2013 kostenpflichtig

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    Einträge 16-30 / 37

    Seite 2 von 3

  • Ralph Maier
    16.04.2013 16:35 Uhr

    "So profitieren Sie von der Digitalisierung."

    Ja wer denn nun? Führt die DATEV schon Selbstgespräche? ;-)

  • Sigrid-Liane Tamas
    16.04.2013 16:44 Uhr

    Sehr geehrter Herr Berger,

    die DATEV E-Steuern-Pauschale von 0,80 EUR wird je Steuerart berechnet.

    Nicht berechnet wird die Übermittlung von Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (die bei einem vom Wohnsitzfinanzamt abweichenden Betriebsfinanzamt einzureichen sind), von Anlagen EÜR und Anlagen 34a, von Kapitalertragsteuer-Anmeldungen sowie von Erklärungen zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sigrid Tamas
    DATEV eG

  • Christine Haumaier
    16.04.2013 18:16 Uhr
    Zitat von Willi Müller

    Hallo Newsgroup,
    noch eine Ergänzung: wir haben etwas 500 Mandanten im ESt/e+gF Programm x 0,80 EUR = 400 EUR pro Jahr = Preiserhöhung des ESt Programmes von ca. 50%.
    Das müsste mehr als eine Fußnote wert sein!
    Schöne Grüße
    Willi Müller

    Wir haben aktuell nur im ESt-Programm 1.240 (!) aktive Mandanten x 0,80 = 992 EUR pro Steuerjahr !

    Natürlich können wir jetzt für alle Mandanten "kostenlos" die Steuerkontoabfrage durchführen - das freut hauptsächlich die Finanzverwaltung, weil die Kassen weniger telefonische Anfragen bekommen.

  • Stefan Kleinsimon
    17.04.2013 00:22 Uhr

    Hallo,

    ich finde die Preisgestaltung der DATEV hinsichtlich der Elsterübertragung und der Rückübermittlung der Bescheiddaten mehr als merkwürdig. Mir kommt es langsam so vor, als müsste die DATEV ihr Rechenzentrum auslasten. Würde man sich den Weg über das Rechenzentrum sparen und die Übermittlung über das Elstermodul vollziehen, entstünden keine zusätzlichen Kosten.
    Die zurückübertragenen Bescheiddaten über das DATEV Rechenzentrum haben im übrigen keinen Mehrwert, da lediglich die Daten der Finanzverwaltung übernommen und weitergegeben werden. Im Elster-Programm der Finanzverwaltung habe ich die selben Funktionen und Auswertungen, allerdings kostenfrei. Bei DATEV müssen wir dafür extra zahlen. Kopfschütteln.....

  • Berthold Berger
    17.04.2013 11:58 Uhr

    Hallo,

    weis jemand ob es eine Möglichkeit gibt, herauszufinden wie viel Bestände aktuell (Jahr 2011) es in den Steuerprogrammen gibt. Möchte gerne wissen, was uns hier zusätzliche Kosten pro Jahr entstehen. Habe nur eine Gesamtzahl pro Steuerprogramm und hier sind leider auch nicht mehr aktuelle Mandanten dabei.

    Freundliche Grüße

    Berthold Berger

  • Karl-H. Kündgen
    17.04.2013 12:19 Uhr

    Hallo,

    das kenn ich irgendwie von der Bepreisung der USt-VA in Kanzleirechnungswesen.
    Jede übermittelte USt-VA kostet 1,60 . Ankündigung??? Durch Zufall darauf gestoßen.
    Zum Glück kann man hier die Datev ausschalten und über das Telemodul direkt an die Finanzverwaltung übermitteln. Bei 100 USt-VA erspare ich mir so versteckt, aber nicht nötige Datevkosten von ca. 160,-- pro Monat. Und ja, wir nutzen Datev-Mehrwertpaket, das aber bald seinen Namen nicht mehr verdient, wenn jeder Mehrwert gesondert bepreist wird.

    Aber was will man machen... Irgendwer muss die Entwicklung der PRO-Programme bezahlen, und zwar doppelt und dreifach...
    Schulungskosten, Überlastung Datev-Hotline, generelle Kostenpflicht Datev-Hotline, Übermittlungskosten, Aufstockung Personal bei der Datev, weil die Pro-Programme ja so einfach zu bedienen sind, das kaum einer die Einfachheit versteht und Datev anrufen muss...

    Bin mal gespannt wie die neuen Steuerprogramme in PRO aussehen.

    MfG
    Guido Kündgen

  • Ute Rupprecht
    17.04.2013 12:52 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    DATEV bietet Ihnen im Bearbeitungsprozess einer elektronischen Steuererklärung im Zusammenspiel mit dem DATEV-Rechenzentrum deutliche Vorteile:
    - Automatische Authentifizierung ohne persönliches Zertifikat
    - Vergabemöglichkeit von Untervollmachten bei der elektronischen Steuerkontoabfrage
    - Gegenüberstellung der übermittelten Erklärungswerte mit den vom Finanzamt festgesetzten Bescheidwerten
    - Automatische Übernahme benötigter Bescheiddaten in das Posteingangs- und Fristenkontrollbuch

    Seit Auslieferung der Programm-DVD DATEV pro 6.0 stehen Ihnen weitere wesentliche Komfortverbesserungen zur Verfügung.
    Eine neue Übersicht "Elektronische Übermittlung" im DATEV Arbeitsplatz pro schafft Überblick und trägt deutlich zur Effizienzsteigerung bei.
    Sämtliche Informationen zu DATEV E-Steuern und den Komfortverbesserungen finden Sie unter www.datev.de/esteuern .

    mit freundlichem Gruß
    Ute Rupprecht
    DATEV eG

  • Karl-H. Kündgen
    17.04.2013 13:04 Uhr

    Sehr geehrter Herr Rupprecht,

    das alles ist auch schön und wird auch teilweise genutzt.
    Aber warum muss man alles zusätzlich bepreisen?
    Die Nutzer der Datev-Mehrwertangebots ereilt, wie alle anderen Datevnutzer eine versteckte Preiserhöhung. Denn die Ankündigung in einer News-Zeitschrift ist m.E. nicht ausreichend um über eine Änderung der Preise zu informieren.

    Hier sind ganz klare Briefe an die Geschäftsleitung nötig, die über die Änderung informieren.
    Ich habe keine Lust jede Datev-Rechnung bis ins letzte Detail zu überprüfen um versteckte Preiserhöhungen zu suchen.


    MfG
    Guido Kündgen

  • Michael Altenschmidt
    17.04.2013 14:28 Uhr
    Zitat von Ute Rupprecht

    DATEV bietet Ihnen im Bearbeitungsprozess einer elektronischen Steuererklärung im Zusammenspiel mit dem DATEV-Rechenzentrum deutliche Vorteile:

    Sehr geehrter Herr Rupprecht,

    weshalb ist es nicht möglich, für die elektronischen Steuererklärungen ein Telemodul einzurichten wie bei den USt-VA? Bei den deutlichen Vorteilen handelt es sich m. E. um Selbstverständlichkeiten. Gerne zahle ich eine einmalige Gebühr für die Schnittstelle. Jede Übermittlung direkt an die Finanzverwaltung ist kostenlos, das sollte auch die Datev anbieten. Bei anderen Anbietern geht es auch. Ansonsten muss ich ja für einen einzelnen Mandanten je Erklärung bezahlen (ESt, USt, GewSt).

    Was die versteckten Kosten anbelangt möchte ich darauf hinweisen, dass wir bei USt-VA durch das Telemodul zwar Kosten vermeiden. Dafür zahlen wir für die Veröffentlichung im EHUG sowie künftig für die Übermittlung der E-Bilanz statt 7 EUR neuerdings 15 EUR (+114%). Und das auch nur, weil wir nicht im RZ archivieren zwecks Einsparung dieser Kosten (immerhin ca. 500 EUR im Monat).

    Beste Grüße

    Michael Altenschmidt

  • Willi Müller
    17.04.2013 16:06 Uhr

    Hallo Frau (!) Rupprecht,
    dass es Verbesserungen im Programm gibt, halte ich für selbstverständlich, schließlich zahlen wir ja dafür. Bei normaler Software erscheinen neue Versionen, die man dann erst bezahlen muss. Dafür zahlt man aber keine monatliche Überlassungevergütung, die auch Programmverbesserungen (in den Steuerprogrammen eher wenig / wegen PRO). Eine zusätzliche Preiserhöhung durch die zusätzliche Berechnung eigentlich selbstverständlicher Programmverbesserungen lässt sich damit nicht begründen.
    Übrigens ist der von Ihnen gelobte Bescheidabgleich noch- wie schon öfters bemerkt - stark verbesserungswürdig. Bislang wurde das von der DATEV damit entschuldigt, dass die Daten von der Finanzverwaltung kämen und somit Vorzeichenfehler, anderer Ausweis der Sonderausgaben etc. nicht verbesserungsfähig wären.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Jürgen Burkhart
    07.05.2013 17:22 Uhr

    Hallo,

    wir haben unsere April-Rechnung kontrolliert und sind ebenfalls entsetzt. Wir hatten aufgrund der vielen Arbeit zum Jahreswechsel wohl den Artikel übersehen. Wir stimmen Hr. Kündgen "Denn die Ankündigung in einer News-Zeitschrift ist m.E. nicht ausreichend um über eine Änderung der Preise zu informieren." voll und ganz zu - haben uns diesbezgl. auch bereits telefonisch bei DATEV beschwert und werden es schriftlich noch nachholen. Ebenfalls stimmen wir Hr. Müller zu "Eine zusätzliche Preiserhöhung durch die zusätzliche Berechnung eigentlich selbstverständlicher Programmverbesserungen lässt sich damit nicht begründen."

    Auch wir finden die Preisgestaltung der DATEV derzeit mehr als merkwürdig und sehr unerfreulich und hoffen, dass sich möglichst viele DATEV-Anwender beschweren, damit sich hier eine Besserung einstellt.

  • Jutta Wrana
    08.05.2013 11:01 Uhr

    Hallo,

    ich bin auch nur entsetzt, als ich gestern meine Rechnung kontrollierte und feststellen musste, dass wieder neue Gebühren auf die Kanzlei zukommen. Ich muss den Herrn Burkhardt und den Vorgängern zustimmen, dass es sehr bedenklich, einfach über einen Newsletter eine zusätzliche Preiserhöhung wieder anzukündigen. Hier sollte geprüft werden, ob so eine Vorgehensweise rechtens ist. Anfang 2013 ist die neue Gebührenordnung in Kraft getreten. Eine zusätzliche Preiserhöhung kann nicht schon wieder an die Mandanten des Mittelstandes und im Rahmen der Einkommensteuererklärungen in kleineren Kanzleien weitergeben werden.
    Beste Grüße
    Jutta Wrana

  • Thorsten Laakmann
    08.05.2013 12:28 Uhr

    Hallo,

    die intransparente Preispolitik ärgert mich ebenfalls. Vermeidbare Kosten lassen sich wohl schwer kommunizieren...hoffte DATEV gar darauf, dass es nicht auffällt, wenn "Leistungen" nur gut genug in der Rechnung versteckt werden? Selbst der gestern von mir telefonisch kontaktierte DATEV-Mitarbeiter wunderte sich darüber, dass die Pauschalen für E-Steuern unter den "Beraterbezogenen Leistungen" ausgeweisen werden. Natürlich ohne Angaben darüber für welche Mandanten diese "Beraterbezogenen Leistungen" abgerechnet werden. Dafür stehe ja dann der elektronische Abruf der Rechnung zur Verfügung...viel Spass beim Durchklicken bis zu den Details...
    Werde ebenfalls schriftlich Beschwerde einlegen.
    Viele Grüße
    Thorsten Laakmann

  • Kai Langel
    08.05.2013 12:39 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    ich schließe mich den Vorrednern an. Eine Preiserhöhung des Programmpaketes um 50% ist nicht akzeptabel. Wir warten schon lange auf Programmverbesserungen, die "Billigsteuerprogramme" schon längst umgesetzt haben.
    Viele Grüße
    Kai Langel

  • Klaus Thierhoff
    08.05.2013 16:36 Uhr

    Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    die Steuerkontoabfragen und die Abrufe der Bescheiddaten wurden bereits vor Einführung von DATEV E-Steuern bepreist. Im Vergleich zum alten Preis sparen wir bei vollumfänglicher Nutzung (Steuerkontoabfrage, ELSTER, elektronische Bescheidrückübermittlung) der in DATEV E-Steuern enthaltenen Leistungen 10 Cent. Die Zusammenfassung dieser Leistungen zu einem Preis führt zu mehr Transparenz und macht auch Sinn.
    Den Kosten von DATEV E-Steuern stehen Leistungen gegenüber, die es uns ermöglichen, die Steuerfälle effizienter abzuarbeiten. Ich denke hier z.B. an die elektronische Steuerkontoabfrage. Wo früher längere Telefonate mit der Finanzverwaltung notwendig waren, liegt uns jetzt innerhalb weniger Minuten das Abfrageergebnis vor. Häufig gibt die Finanzverwaltung keine telefonischen Auskünfte mehr, schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig. Auch die neue Übersicht "Elektronische Übermittlung" im DATEV Arbeitsplatz pro verschafft uns einen guten Überblick. Per Mausklick lassen sich die übermittelten ELSTER-Fälle mit Hilfe des Filters "übermittelte ELSTER an Finanzverwaltung" anzeigen. Der insgesamt zu erzielende Effizienzgewinn übersteigt meiner Meinung nach dabei die 80 Cent-Flat deutlich. Wenn das ab Herbst 2013 bereits angekündigte elektronischen Freizeichnungsportal zur Verfügung steht, wird der Leistungsumfang noch mehr erweitert. Übrigens wird bereits seit 01.01.2013 die elektronische Steuerkontoabfrage nicht mehr berechnet.