Sehr geehrte Frau Mahler,
das dürfte ein ordentliches Stück Arbeit für Sie bedeuten.
Wenn Sie die Daten stets nach der Bearbeitung im RZ gesichert haben, können Sie von dort evtl. eine Rücksicherung durchführen (ggf. heißt das auch "Erstbestückung aus RZ").
Wenn Sie keine RZ-Sicherung haben und die Daten stets an Ihren Steuerberater weitergegeben haben, können Sie von dort evtl. Datenbestände rücksichern.
In jedem Fall werden aber teilweise Daten verlorgen gegangen sein (z. B. Stammdatenbestandteile, Einstellungen, besondere Konfigurationen usw.)
Sie sollten nun zunächst mit Ihrem Steuerberater über die weitere Vorgehensweise sprechen und anschließend ggf. Kontakt zum Datev-Programmservice aufnehmen um eine Rücksicherung durchzuführen.
Für die Zukunft sollten Sie sich eine Backup-Strategie überlegen. Die Sicherung im RZ ist sicher nicht verkehrt, entbehrt m. E. aber nicht die lokale Sicherung, da Lokal auch Daten mitgesichert werden, die nicht im RZ gesichert werden können.
Eine tägliche oder halbwöchentliche Sicherung auf einem lokalen, externen Datenträger ist empfehlenswert und sollte nicht manuell, sondern automatisch durchgeführt werden. Hier gibt es auch einfache Programme für Einzelplatz-PCs. Das Ergebnis der Sicherung sollte stets geprüft und ggf. auftretende Fehler beseitigt werden. Zudem empfiehlt es sich mehrere Datenträger im Wechsel zur Sicherung zu verweden.
Hier hilft Ihnen evtl. ihr Systembetreuer weiter.
Grüße,
M. Morath