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ESt classic - Anlage Vorsorgeaufwand

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Konstantinos Patsias
    18.07.2013 14:35 Uhr

    Liebe Community,

    folgender Sachverhalt:

    Mandant ist freiwillig gesetzlich krankenversichert, erhält eine Rente und Zuschüsse zur Krankenversicherung von der DRV.

    Jetzt will ich die Beiträge zur Krankenversicherung in Zeile 18 eintragen, da es sich ja hierbei um einen freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahler handelt. (In 2011 stand in dieser Zeile noch "... freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen").

    Die Zuschüsse der DRV zur KV werden automatisiert in Zeile 34 eingetragen.

    Das Programm hat jetzt ein Problem damit, dass in Zeile 31 ff keine Beträge eingetragen sind und deswegen der elektronische Versand nicht möglich ist.

    Gibt es hierzu eine Lösung, außer die, dass ich die Beträge in die Zeilen 31 ff eintrage. Denn da gehören sie m. E. nicht hin.

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten!

    Mit freundlichen Grüßen

    Konstantinos Patsias

  • Stephan Hirsch
    18.07.2013 17:45 Uhr

    Sehr geehrter Herr Patsias,

    prüfen Sie, ob Sie bei den Angaben zur Rente das Kontrollkästchen " Es lag eine private Kranken- und Pflegeversicherung vor " aktiviert haben ( Anlage R , Zeile 4-20, Ordnungsbereich Leibrenten , am oberen linken Rand der Registerkarte Rentenbeträge/Beiträge ). Ist das Kontrollkästchen aktiviert, wird der erfasste Zuschuss zur Krankenversicherung automatisch in die Zeile 34 der Anlage Vorsorgeaufwand - und damit in den Bereich der Angaben zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.

    Handelt es sich - wie in ihrem konkreten Sachverhalt - nicht um eine private, sondern um eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, deaktivieren Sie das oben aufgeführte Kontrollkästchen. Der erfasste Zuschuss wird dann korrekt in Zeile 24 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.

    Die vom ELSTER-Modul der Finanzverwaltung ausgelöste Meldung, dass ein Zuschuss zur (privaten) Krankenversicherung, aber keine zugehörigen Beiträge erfasst sind, wird anschließend nicht mehr ausgegeben und Sie können die Erklärung elektronisch übermitteln.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG

  • Konstantinos Patsias
    19.07.2013 09:41 Uhr

    Sehr geehrter Herr Hirsch,

    vielen Dank! Hat super geklappt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Konstantinos Patsias