Sehr geehrter Herr Patsias,
prüfen Sie, ob Sie bei den Angaben zur Rente das Kontrollkästchen "
Es lag eine private Kranken- und Pflegeversicherung vor
" aktiviert haben (
Anlage R
, Zeile 4-20, Ordnungsbereich
Leibrenten
, am oberen linken Rand der Registerkarte
Rentenbeträge/Beiträge
). Ist das Kontrollkästchen aktiviert, wird der erfasste Zuschuss zur Krankenversicherung automatisch in die Zeile 34 der Anlage Vorsorgeaufwand - und damit in den Bereich der Angaben zur
privaten
Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.
Handelt es sich - wie in ihrem konkreten Sachverhalt - nicht um eine private, sondern um eine
freiwillige gesetzliche
Krankenversicherung, deaktivieren Sie das oben aufgeführte Kontrollkästchen. Der erfasste Zuschuss wird dann korrekt in Zeile 24 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.
Die vom ELSTER-Modul der Finanzverwaltung ausgelöste Meldung, dass ein Zuschuss zur (privaten) Krankenversicherung, aber keine zugehörigen Beiträge erfasst sind, wird anschließend nicht mehr ausgegeben und Sie können die Erklärung elektronisch übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG